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Frage zu Trauer- bzw. Todesanzeige

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Frage zu Trauer- bzw. Todesanzeige

EinTraumWirdWahr

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Hi zusammen, ich habe mal eine Frage, da ich damit noch nie Berührung hatte und nun aber um Rat gefragt wurde: Wenn Person A stirbt und Person B (direkt verwandt, wohnt in der Nähe, hat den meisten Kontakt gehabt) keine Anzeige aufgibt: Darf Person C (auch direkt verwandt, weniger, aber gutten Kontakt durch sehr weite Entfernung) das dann machen? B und C sind sich nicht einig - der eine möchte, der andere nicht. Aber darf B das dem C verwehren? C ist es sehr wichtig, da A auch regional sehr bekannt war. B möchte irgendwie "alles still und heimlich" machen. Bewerten möchte ich beide Positionen wirklich nicht! Das ist ja ein sehr emotionales Thema, was im Freundeskreis gerade aufgekommen ist. Emotional möchte ich da gar nicht "ran", aber vielleicht gibt es ja gesetzliche (?) Regelungen, die die Diskussion versachlichen könnten? Gruß, ETWW


dana2228

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Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Letztendes darf glaube ich jeder eine Anzeige in der Zeitung aufgeben. Beide Seiten kann ich verstehen. Wenn keine Einigung ist, kann C das einfach über den Kopf von B hinweg tun oder auch nicht. Verbieten kann man es aber nicht.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Kommt drauf an, in welchem Verwandschaftsverhältnis Personen B und C stehen. Wenn die verstorbene Person testamentarisch nichts gegenteiliges verfügt hat, ist zunächst einmal der Ehepartner dazu befugt alles rund um die Beerdigung zu organisieren und zu bestimmen. Dein Fall klingt nun so, dass es keinen Ehepartner (mehr) gibt und Personen B und C die Kinder sind, richtig? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Anzeige in dem Fall geschaltet werden darf, aber Person B darf nicht erwähnt werden, wenn es diese ausdrücklich untersagt.


wolke76

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Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Im Prinzip kann jeder eine Anzeige aufgeben - wie oft liest man mehrere Annoncen zu EINER verstorbenen Person (Arbeitgeber, Familie, Sportverein, Freunde usw). Manchmal liest man aus den Anzeigen schon auch heraus, wer sich ggf. nicht grün war. Es spricht im Grunde nichts dagegen, wenn C bekanntgeben möchte, dass A verstorben und er sehr traurig darüber ist. B sollte natürlich nicht erwähnt werden. Über einen Hinweis zur Trauerfeier sollte man ggf. nochmal nachdenken. Wenn B im kleinen Kreis Abschied nehmen will, C aber Datum/Ort öffentlich macht, wäre das irgendwie unschön.


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Hej! Ich denke auch, niemand kann einem juristisch verwehren, enes Todesannonce aufzugeben. Dabei geht es keiensfalls nur ums Erbe und "Berechtigungen". Es geben Firmen und Kollegen für Mitarbeiter, Organisationen/Vereine für Mitglieder, Freundeund Bekannte, ehem. Klassenkameraden etc. Todesannoncen auf - da dürfte es kaum um rechjtliche Fragen vorher gegangen sein, sondern es ist einfach ein Bedrüfnis, das jedem einzelnen freistellt, wiesehr er sich da engagiert. was die einzelnen parteien daraus machen - bekanntgabe von Beerdigung etc. - isteine andere, eher mralosch-ethische Sache. immer wieder unschön, wenn sich so am noch offenen Grab gestritten wird. Gruß Ursel, DK


kattta

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Jeder darf das. Habe ich auch schon für mein ne Freundin gemacht deren Familie völlig uneins war. Man muss sich gut überlegen wen man wie damit verletzt / ausschließt oder auch nicht. Böses Blut kann es immer geben. Wird es oft auch. Das muss der aktive Teil aushalten. Das Versäumnis aber auch. Soweit wie möglich versuchen abzustimmen.


Bosna

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Antwort auf Beitrag von kattta

Wenn B lieber eine familiäre Beerdigung möchte würde ich C raten einen Nachruf in die Zeitung setzen zu lassen.Quasi nach der Beerdigung.


EinTraumWirdWahr

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Antwort auf Beitrag von Bosna

Vielen Dank euch allen! Ehepartner gibt es nicht, aber Expartner. Ein Testament gibt es mit Sicherheit, aber ob da Beerdigungsfragen geklärt sind, weiß ich nicht. Es scheint nicht so zu sein. Mal sehen, ob C die Anzeige mit Zeit und Ort schalten wird oder eine Anzeige ohne die Infos - aushalten müssen den Streit dann beide, B und C (und Expartner, aber das ist noch ein anderes Thema). Alles nicht ganz einfach :-( Ich danke euch jedenfalls!


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Was hätte a gewollt? Das wäre mein Grund eine Anzeige zu setzen oder nicht.


EinTraumWirdWahr

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

A hätte in Richtung C tendiert, soweit ich A kannte. Die Variante von B hätte A (aus meiner Sicht) nicht gefallen. So still und heimlich beerdigt werden... Was A wollte, ist im Streit zwischen B und C leider in den Hintergrund getreten - geregelt war es scheinbar vorher nicht. A ist auch plötzlich verstorben, es war nicht zu erwarten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Schade, dass der Wunsch des verstorbenen nicht berücksichtigt wird. Meine Schwiegerfamilie ist da leider genauso. Schwiegervater wollte eine Seebestattung(er liebte die Ostsee), die meisten Kinder(von 9) wollten ihren Vater aber in der "Nähe" haben. Ende vom Lied: ums Grab kümmern mein Mann und ich uns. Der Rest ist in den letzten 7 Jahren maximal 1 mal dort gewesen... Finde ich traurig, er hat es sich sooo gewünscht...


bellis123

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Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Wenn der Sinn der Heimlichtuerei sein soll, dass eine Trauerfeier im engsten Kreis gewünscht wird, kann man das genau so in der Anzeige schreiben "Die Trauerfeier findet im engsten Familienkreis statt." (ohne Angabe vom Datum) und erst am Tag der Trauerfeier in der Zeitung erscheinen lassen (oder am Tag danach wenn man auf Nummer sicher gehen will).


EinTraumWirdWahr

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Antwort auf Beitrag von bellis123

B möchte GAR KEINE Anzeige. Es gab wohl auch keine Karten. (Das finde ich tatsächlich auch etwas komisch.) C möchte aber, dass viele Menschen Abschied nehmen können. A war gesellig, sehr bekannt und hatte durch seinen Beruf sehr viele Kontakte. Er hätte es nicht gewollt, heimlich beerdigt zu werden. Das ist halt auch mein Gefühl. Ein Kompromiss, der für B und C passt, wird wohl unmöglich sein. Mir tut es leid! Die Beiden werden es aber nun allein klären müssen.