Tristania1704
Ich habe beim Jugendamt eine Beistandschaft wegen Unterhaltvorschußgeld. Nun ist es ja so daß ich den Schriftverkehr immer in Kopie vom Jugendamt bekomme. Seit ein paar Wochen besucht der Vater meinen Sohn ab und zu, dadurch haben wir jetzt Kontakt. Es kam die Tage wieder eine Kopie vom Jugendamt von einem Schreiben des Vaters ans Jugendamt. Dieses Schreiben enthält einen völlig anderen Inhalt als der Vater mir erzählt hat. (Lebensumstände, Wohnsituation, Arbeit,...) Da das nicht das erste mal war ist mir jetzt mal der Kragen geplatzt und ich habe den Vater drauf angesprochen was denn nun stimmt. So und jetzt hat der Vater das Jugendamt angezeigt wegen Verletzung des Briefgeheimnisses. (Ja ich schäme mich manchmal für ihn). Nicht sein ernst, oder? Ich meine, das Jugendamt darf und muß doch zum Teil mir das in Kopie schicken oder irre ich mich? Erreich natürlich wieder keinen vom JA sonst hätte ich dort mal nachgefragt.
Was steht denn da alles drin. Ich denke nicht,dass es dich was angeht was genau er wo verdienst,bezahlt,spart..... Das ist doch sehr privat! Habe allerdings davon keine Ahnung rechtlich gesehen.
Da steht hauptsächlich drin warum er nicht arbeitet, warum er nicht zahlt,... Ich bekomm das immer automatisch in Kopie vom Amt, hab da nie danach verlangt. Wenn ich jetzt nicht eine Beistandschaft hätte und mit dem Anwalt meinen Unterhalt holen wollte wüsste ich doch auch was er verdient?
Du bekommst Unterhaltsvorschuss, weil er nicht bezahlt. Leider nur ein sehr begrenzter Betrag und auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Das Geld bemüht man sich von ihm zurückzuholen. Die Details, die da verhandelt werden, gehen Dich wahrscheinlich nichts an. (Du solltest ihn aber nicht decken, falls Du weißt, dass er sehr wohl arbeitet und zahlen könnte. Auch im eigenen Interesse - früher oder später hast Du aufgrund seines Verhaltens mehr oder weniger Geld zur Verfügung.) Und Du hast das Jugendamt beauftragt, als Beistand die Interessen des Kindes geltend zu machen. Ziel ist, dass er in angemessener Höhe Unterhalt bezahlt. Der Betrag sollte höher sein, als Du als Unterhaltsvorschuss bekommen kannst. Die Beistandschaft kann laufen bis zur Volljährigkeit des Kindes. Du kannst sie aber auch jederzeit beenden und einen Rechtsanwalt beauftragen oder verlangen, dass er Dir persönlich regelmäßig Nachweise über seine Verhältnisse vorlegt. Beistandschaft oder Rechtsanwalt müssen Dich über ihre Feststellungen bezüglich seiner Verhältnisse informieren, mit Dir absprechen, was sie machen. Du kannst sie auffordern, ihre Bemühungen zu verstärken oder mal etwas langsamer zu machen. Solltest Du etwas von ihnen verlangen, was ihrer Ansicht nach eindeutig unsinnig oder unzulässig ist, können sie Dir eine Beendigung der Zusammenarbeit nahelegen. ==> Beistandschaft muss Dich informieren. Nur so kannst Du entscheiden, wie es weitergehen soll. Dumm vom Vater, Beistandschaft anzulügen, wenn ihr regelmäßig Kontakt habt und Du auf diesem Weg auch selbst Feststellungen machen kannst.
selbst ganz ohne Beistandschaft. Du brauchst ja nur mal anzurufen und zu sagen, er arbeitet doch jetzt, da kann doch der Vorschuss eingestellt werden. Für Ihre Absicht, weiterhin zu zahlen, müssen sie ja die Begründung mitliefern, dass sie bisher gegenteilige Informationen von ihm erhalten haben. ==> Da kannst zwar den Schriftverkehr nicht einsehen, aber erfährst trotzdem, dass er sie anlügt und sie erfahren, dass sie ihm auf die Füße treten müssen.