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frage wegen sozialleistungen

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frage wegen sozialleistungen

elki

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also, wenn eine alleinerziehende mutter zweier kinder vom amt lebt und ihr lebensgefährte bei ihr wohnt (aber nicht angemeldet ist ) ,würde sie dann weniger bekommen, wenn das amt wüßte , dass ihr freund bei ihr lebt ? ( mit eigene´m einkommen )


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von elki

ich denke schon


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von elki

Ich glaub schon....sie sind ja dann eine Bedarfsgemeinschaft, oder?


elki

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

und wenn der besagte freund die nachbarschaft terrorisiert , sich vollkommen asozial und unter aller sau verhält , seit monaten das klima in der nachbarschaftsgemeinschaft vergiftet ( zwei kleine o-töne : der kann froh sein , dass der krank ist (MS), sonst hätte der schon längst auf die fresse bekommen ....hoffentlich kratzt du bald ab du alte schachtel.....) , schon bei nachbarn mit dem baseballschläger in der hand vor der tür stand, und dann zu allem überfluss noch vom vermieter gebilligt wird, da er mit seiner stieftochter zusammen ist , und er( vermieter ) selber im rechtsstreit mit einigen nachbarn liegt , .....also würdet ihr in erwägung ziehen , das amt zu informieren ? ( sie ist obendrein noch schwanger) er steht nicht auf dem klingelschild .


kattta

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Antwort auf Beitrag von elki

args, das klingt wüst.beim Amt ankreiden ist aber auch heftig. was sagt denn die betroffene Frau dazu?


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von elki

Ganz ehrlich? Ich weiß, es nicht....klar gibt es die Möglichkeit es anonym zu melden....aber was wenn er es rausbekommt? Puh schwierig...


pünktchen81

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

Als ich noch geld vom Amt bekommen habe,war mein Schatzi mit einkommen auch immer hier aber nicht gemeldet,eine nette Nachbarin war Sauer,weil ich mir ein neues Auto gekauft habe(,das Geld war von meiner Mutter und ich hab 4 Jahre abbezahlt) und hat mich beim Amt angeschwärzt! er sollte sein einkommen offenlegen und für mich und die Kiinder aufkommen auch für meinen 7 Jährigen und da ist er nicht mal der Vater, im übrigen habe Ich ne Anzeige wegen sozialhilfebetrug bekommen,weil mir keine Alg 2 mehr zugestanden hätte,alle versuche zu sagen das,wir nicht zusammen leben und auch ein kind zusammenhaben,er Fernfahrer ist und ja wohl am WE bei uns schlafen darf wollte die beim Amt nicht hören! dannachhab ich meine Umschulung gemacht und hab mein Geld selbst verdient,dann kann ich so leben wie Ich will und keiner kann mir was!


Spinat

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Antwort auf Beitrag von elki

Ja, sie würde weniger bekommen, der Mietanteil würde weniger.


tilesa

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Antwort auf Beitrag von elki

nein kommt darauf, wie lang sie zusammen leben, und ob das finanzielle streng getrennt ist


kaathhi

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Antwort auf Beitrag von tilesa

bin grad in der gleichen situation......mein freund und ich wollen jetzt zusammenziehen.......ich bekomme noch genauso viel alg wie vorher nur das nicht mehr die komplette miete übernommen wird


32+4

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Antwort auf Beitrag von tilesa

siehe tilesas antwort


kattta

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Antwort auf Beitrag von elki

ja- ein gemeinsamer Haushalt bedeutet Wirtschaftsgemeinschaft und damit wird normalerweise das einkommen beider in Betracht gezogen. ich bin mit meinem Lebensgefährten unverheiratet, zwei gemeinsame Töchter genau in der situation. sein einkommen wird bei allen bedarfsrechnungen miteinbezogen. und ehrlich gesagt hat mich das schon oft ziemlich angenervt- wir geben das treu an und zahlen damit echt viel. aber ich möchte, daß unsere Kinder eben in Integrität aufwachsen.