MamavonLucas
Ich muss ein kl.wenig ausholen. Wir sind geschieden und ich bekomme Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt.Wir leben in versch.Bundesländern. Ich in Rheinland Pfalz mit den Kinder er in NRW. Bei der Änderrung der Lohnsteuer wurde mir beim Finanzamt und auch vom Jugendamt gesagt das es mir zusteht(da er keinen Unterhalt der Kinder an mich zahlt sondern ich diesen eben von JA bekomme) beide Kinder auf meine Lohnsteuer nehme was ich auch getan habe. Soweit so gut. Nur rief er gestern an er habe nun schriftlich von dem Finanzamt bei sich das ihm zusteht ein Kind auf seine Lohnsteuer zu nehmen und er das getan habe.Und das er mir das nur sagen wolle weil ich dann ja evtl bei der Steuererklärung Geld zurück zahlen muss. Ja ich werde da auch nochmal nachfragen aber vielleicht weiß von euch ja einer was dazu. Gruss MamavonLucas
Ich bin auch geschieden und bekomme Unterhaltsvorschuss, habe Steuerklasse 2... auf meiner Steuerkarte habe ich 1/2 Kind und mein Ex-Mann die andere Hälfte unseres Sohnes *gg*. So hat es das Finanzamt eingetragen.
wenn ich da nicht nachgefragt hätte weil mir das von der Infostelle und derm Jugendamt so gesagt worde wäre hätte man mir auch nur ein Kind eingetragen.Aber es war dann nachdem er nachschlug ja kein Problem. Frage mich eben nur wer hat nun Recht?
Oh, da muß ich mich wohl auch nochmal schlau machen, denn zu Beginn hat er selbst noch Unterhalt gezahlt, vielleicht ist das jetzt auch anders, da ich Unterhaltsvorschuss bekomme... werde da Montag (morgen muß ich arbeiten) nochmal beim Finanzamt nachfragen.
ich kenne es so: wenn der Vater nicht mind. 75% im Jahr an Unterhalt zahlt, dann kann sich die Mutter den vollen Freibetrag eintragen lassen, sprich man muss nachweisen, dass er nicht zahlt! ich mache das im Nachhinein mit der Steuererklärung
demnach bin ich also im Recht.Das nachzuweisen ist kein Problem.Das kann das JA jederzeit bestätigen.Er meint nur da er das ja ans JA zurückzahlt wäre er im Recht.Nichts desto trotz bekomme ich den Unterhalt vom JA
wann zahlt er das an das JA?
Wer nicht den Mindestunterhalt erhält, darf die Kinder alle selber führen. Der nichtzahlende Elternteil hat keinen Anspruch auf den Steuervorteil, da er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Ich bekomme den Mindessatz vom JA. Er zahlt z.b den Unterhalt für Mai im Juni ans Ja zurück...sagt er....
hmmmm dann könnte er recht haben
Nun ich werde nach fragen....
ja also bei dem Fall weiß ich es in der Tat nicht
...zahlt er denn dann nicht gleich an Dich? Verstehe ich nicht. Wenn er nur einen Monat im Rückstand ist, ließe sich das doch sicherlich mit Raten lösen.
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