Spirit
Mich treibt eine Frage um.
Zur Beantwortung muss ich etwas ausholen. Ich habe im Juli/August 3 Wochen Urlaub. Am 15.8 würde ich wieder anfangen, aber in Bayern ist das ein Feiertag. So weit so gut. Grundsätzlich würde ich mir da meine Stunden aufschreiben. Da aber Ferien sind und ich Montags immer an einer Schule tätig bin, fällt das ja aus. Darf ich mir reich rechtlich also die 5 Stunden schreiben oder nicht?
Wenn kein Feiertag gewesen wäre, hätte ich unbezahlt frei gehabt.
Vielleicht kann mich ja jemand erleuchten.
P.S. theoretisch könnte ich meinen AG fragen, aber der ein das a) oft auch und ist b) etwas "verpeilt" und vergisst dann oft mich zu informieren und dann kann es Dezember werden bis ich eine Antwort bekomme
Hallo, Schreibst du dir denn sonst auch Stunden am Feiertag auf? Bei mir ist es so, dass ich an einem Feiertag keine Stunden aufschreiben, aber auch wegen des Feiertags die monatlich zu leistenden Stunden entsprechend weniger sind. Warum hättest du eigentlich unbezahlt frei? Wegen der Schulferien? LG luvi
Bisher habe ich mir an Feiertagen schon Stunden aufgeschrieben, weil die fehlen mir dann ja. Aber das viel noch nie in Ferienzeit. Ich habe einen flexiblen Vertrag und sehe daher nicht ein, dass ich für einen Feiertag Stunden und somit Geld einbüßen muss. Ja, wegen der Schulferien. Dadurch fallen mir logischerweise Patienten weg, weil ich die ausschließlich in der Schule behandle und in den Ferien gehen die Kinder da ja nicht hin. Ich habe übrigens deshalb einen flexiblen Vertrag, weil ich nicht auf Stunden kommen will/muss und auch keine Minusstunden haben möchte die ich irgendwann wieder einarbeiten muss. Das hatte ich in den Stellen zuvor zur Genüge. Grundsätzlich passt mir das Arbeitsverhältnis so wunderbar. Ich habe in den Ferien oft frei und brauche mir um die Kinderbetreuung keine großen Gedanken machen. Wenn ein Patient überraschend nicht kommt, gehe ich i.d.R. früher nach Hause und brauche mir keine Gedanken machen, dass ich am Ende des Jahres X-Minusstunden habe.
Es zählt das Lohnausfallprinzip. Hättest du an dem Tag regulär gearbeitet, steht dir dein Lohn zu. Da du an einer Schule tätig bist und Ferienzeiten wohl vertraglich geregelt als „unbezahlte Freizeit“ gewertet werden, hast du keinen Anspruch auf einen bezahlten Feiertag. Kurz gesagt: Kannst du deine Arbeitsleistung nur aufgrund des Feiertags nicht erbringen, schreibst du die Stunden auf. Hättest du auch ohne Feiertag frei gehabt, schreibst du sie nicht auf.
So habe ich das auch verstanden.
Steht den irgendeine Soll- oder Zielzeit in deinem Vertrag, irgendein ca Wert? Dann würde ich den nehmen geteilt durch 5 (falls du eine 5-Tage-Woche hast). Das müsste dann der gleiche Wert sein, den du auch im Urlaub einträgst bzw um den der Monats-Soll-Wert gesenkt wird pro Uralubstag
Nein, da du ja keinen Ausfall hast. Feiertagsbezahlung geht nach dem Ausfallprinzip- da bei dir nichts ausfällt, kannst du auch keinen Ersatz bekommen. Also quasi 5 x 0 bleibt Null.
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