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Frage....Scheidung,Mann gibt Frau Hausverbot?.....geht das.....

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Frage....Scheidung,Mann gibt Frau Hausverbot?.....geht das.....

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so ich versuche es mal kurz und knapp. Freundin trennt sich vom Mann(obwohl er ihr als sie im Urlaub war,schon mal ne Wohnung gesucht hat,er wollte das sie plötzlich auszieht),sie sucht sich ganz fix ne wohnung und zieht mit beiden Kindern aus,er möchte gerne das Haus behalten(ca.5Jahre alt)sie steht mit im Grundbuch. Er macht immer wieder annährungsversuche und will doch dann wieder nicht(vielleicht leidet er an gespaltener Persönlichkeit . Sie holt nach und nach Sachen raus,haben sich auch schriftlich privat geeinigt wer was kriegt.Plötzlich kriegt sie von seinem Anwalt ein Schreibe,das sie das Haus nicht mehr betreten darf!!!!!! Begründung: er fühlt sich in seiner privatsphäre gestört(sie war lediglich 3x da als er nicht da war) Nun hat er alle ihr Sachen in die Garage geschmissen!!!!da ist alles kreuz und quer,mit essensresten,anziehsachen der Kinder und und und. nun meine Frage,darf er ihr Hausverbot geben???? Den Anwalt den sie bis jetzt hatte,der taugt auch nicht viel. lg silke


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vermutlich zumindest darf "Frau" das auch ganz offiziell bei exe und exfrau^^ beide standen im GB, er zahlt ab sie schmiss ihn von heute auf morgen raus, tauschte die schlösser aus und er durfte sich ohne gang über den anwalt nix mehr aus dem haus holen und nein, es lag keine häusliche gewalt o.ä. vor dann dürfte das auch bei mann klappen


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oh je... das schlimme dabei ist, er hält auch von dem sohn die ganzen sachen fest,er versucht ihn total zu manipulieren.der junge ist 8jahre und sehr sensibel.wenn er von papa nach hause kommt,(so wie am wochenende)hat er 5std. im kinderzimmer geweint und hat nicht mal mehr die mutter rangelassen. der junge hat sein ganzes spielzeug im haus,die mutter musste betteln das sie die anziehsachen für den jungen kriegt. bei dem mädchen ist das anders,aber bei dem jungen weiss er genau was er zu tun hat, dieser arsch (tschuldigung) lg


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Soweit ich weiß, kann der, der auszieht nicht einfach mehr ohne den anderen in die Wohnung. Hat mir damals (allerdings 5 Jahre her) meine Anwältin gesagt. Ob das auch für eigene Häuser gilt, ich denke ja. Ich würde auch ohne die Genehmigung und feste Termine nicht ins Haus reingehen aus Angst, dass man dann sagt, ich hätte was genommen, was nicht für mich bestimmt war. lg


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wenn ich mich richtig erinner...*keine gewähr* ist es so, dass sie vor gericht muß um ihre sachen rauszubekommen. eine bekannte hat ihre sachen nur so rausbekommen, per einstweilige verfügung. ....