Mitglied inaktiv
Wenn ich mit meinen Kindern eine Reha machen möchte, ich aber nicht 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt habe und mein Mann dort eintrage, kann ich dann trotzdem als Begleitperson mitgehen? Wir haben nämlich einen Antrag von der Krankenkasse ausgefüllt, nun möchte Krankenkasse, dass wir zusätzlich die Formulare von der Rentenversicherung ausfüllen. Ich hoffe jemand weiß Bescheid.
Ich bin damals als Begleitperson mit meinem Sohn zur Sprachheilreha gefahren . Die Kosten wurden von der RV getragen, obwohl ich auch durch jahrelange Selbständigkeit selber nicht eingezahlt habe.
Auch Arbeitslose bekommen die Reha bezahlt.
Ja. Aber das war ja nicht die Frage
Ich hab nun auf den Formular mein Mann angegeben, ob dann wirklich ich als Begleitperson mit kann? Ich bin nicht arbeitslos. Hab nur 2 Jahre nach der Ausbildung gearbeitet. Dann nicht mehr, wegen Kinder. Es wird auch eine Sprachliche Reha.
Nun ja - du solltest schon denjenigen angeben, der tatsächlich teilnimmt....
Verstehe die Frage nicht. Wieso gibst du denn nicht direkt dich an wenn du weißt dass du und nicht dein Mann mitfährt. Ich habe auch erst im Sommer eine Sprachheil-Reha beantragt und bewilligt bekommen für eines meiner Kinder. Ich musste direkt mit angeben wer die begleitet und ob Geschwisterkinder mitkommen. Wie gesagt,wenn du weißt dass du mitgehst,dann trage dich doch auch ein.Wenn du es nicht genau weißt,dann trage es doch auch doch auch so ein
Nun hab ich beim Befundbericht für den Kinderarzt meinen Mann angegeben. Dann werde ich mit Tippex streichen und mich angeben.
Wenn die Reha für dein Kind ist und du ausschließlich Begleitung bist, dann ist das kein Problem. Wie kommst du darauf, dass du 15 Jahre eingezahlt haben müsstest? Und in deinem Fall entsteht ja nichtmal Verdienstausfall, der zu erstatten wäre. Bei der Reha meiner Tochter waren jedenfalls mehrere Mütter, teils sehr jung, die noch nie oder kaum gearbeitet hatten.
Also soll ich mich eintragen? Ja die Reha ist für meine kinder. Ich hab bei der Rentenversicherung angerufen, die haben es mit den 15 Jahren gesagt.
Dann könnte ja eine 30jährige Mutter nie mit ihrem Kind fahren, da sie nicht seit 15 Jahren eingezahlt hat. Vielleicht dachten sie an eine Reha für dich? Oder meinten, dass die Begleitung seit 15 Jahren eine Rentenversicherungsnummer haben muss und die hast du ja. Schau doch mal auf die Internetseiten der RV, da steht ja alles ganz genau. Und zumindest hier in meiner Kleinstadt mit 35.000 Einwohnern gibt es eine Zweigstelle, bei der man einen persönlichen Termin machen kann. Natürlich musst du dich selbst eintragen, wenn du mitfährst.