Mirze
Moin Moin Ich arbeite seit. Oktober in einem neuen Betrieb auf Teilzeit. Hab vorher immer nur Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite jeden Dienstag und Freitag. Wie ist das eigentlich wenn ein Feiertag auf meinen Arbeitstag fällt, z. B. Karfreitag? Muss dieser bezahlt werden? LG
Ja, aber auch nur, wenn in deinem Arbeitsvertrag festgehalten ist, das du just an jedem Dienstag und Freitag arbeiten musst. Steht es nicht drin, dann werden die Stunden ja auf eine 5 (oder 6) Arbeitstagewoche umgerechnet und dann erhälst du nur eine "Gutschrift" (sinnbildlich gemeint) für einen teil der Stunden (Wochenarbeitszeit geteilt duch Arbeitstage in der Woche). Alles andere ist Gut-Will der Firma und des Chefs! LG
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