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Heidschnucke

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das ist ja nix neues. Aber jetzt er unserem Sohn (11) erklärt dass nur kleine Kinder über den Zebrastreifen gehen müssen, und er ja nun zu alt dafür ist. Unser Sohn ging (wie er es gelernt hat) über den Zebrastreifen statt die Abkürzung quer über die Straße zu nehmen und sein Vater hat das dann kritisiert, weil man dafür 10 m nach rechts zum Zebrastreifen gehen musste und es anders kürzer war. Ich habe ihm gesagt er soll es gefälligst lassen dem Kind so einen Mist zu erzählen und die Antwort war ein Augenrollen mit den Worten "stell dich nicht so an" Ich versteh diesen Mann einfach nicht mehr.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Sorry, aber dazu fällt mir nur eins ein: Idiot! Vielleicht solltest du ihn mal zu einer Verkehrsschulung schicken!


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

er ist Berufsfahrer


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Weiß aber scheinbar nicht, wie man sich als Fußgänger richtig verhält?!


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

dann sollte er die gefahr kennen.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

die momente wo man sich fragt: wie konnte ich so jemanden poppen. sorry aber idiot.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

sich auch über alles erdenklich Mögliche aufregen, muss man aber nicht. Dein Sohn ist mit 11 Jahren kein Kleinkind mehr. Trau ihm etwas zu, egal was der dazu Vater sagt. LG


Franke

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Beim Sohn kannst Du vielleicht noch etwas bewirken, bei seinem Vater wohl nicht. (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden. (2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen. (3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen. (4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche. (5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Sowas würde mich auch ärgern. Man fragt sich doch, wie sowas möglich ist. Doch eine Antwort wird es darauf wohl nicht geben. Mein Mann hat auch so manche Theorie die ich nicht teile und erstaunlich finde. Wenn das Kind mich nach diesen tollen "Tipps" manchmal fragend anschaut, dann lächele ich und ziehe die Augenbrauen hoch. Probleme hatten wir dadurch noch nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

hast du ihn jemals verstanden???