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Erziehungsgeld

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Erziehungsgeld

melis07

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Hallo! Ich hätte mal eine frage wegen Elterngeld. Ich beziehe für mein Sohn (10 Monate alt ) Elterngeld also 67 % von meinem Lohn , weil ich veorher gearbeitet habe. Jetzt hat mir heute jemand gesagt das man auch zusätzlich Erziehungsgeld ( 300 Euro) bekommt , stimmt das? Es hat mich etwas verwirrt. Meines wissen hab ich nur Anspruch auf Elterngeld 67 % v. Lohn! Kennt sich da jemand aus?


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von melis07

Nein! Du kannst nach Deiner Elternzeit noch Bundeserziehungsgeld beantragen, kommt aber aufs Bundesland an. Aber 300€ sind das nicht. Sind noch nicht mal 200€ so viel ich weiss. Und das gibt es auch nicht zusätzlich sondern NUR das. Gruß


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von melis07

In einigen Bundesländern gibt es ein Landeserziehungsgeld. Soweit ich weiß aber dann im 2. Lebensjahr, also nach dem Elterngeld.


klara.ole

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Antwort auf Beitrag von melis07

In welchem Bundesland wohnst du?


klara.ole

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Antwort auf Beitrag von melis07

Da gibt es das nicht mehr. Nur noch in Bayer, Thüringen, Sachsen und BaWü


sojamama

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Antwort auf Beitrag von melis07

Hallo, soviel ich weiß, gibt es die 67% vom letzten Gehalt berechnet. Die 300 Euro sind für diejenigen, die vorher einen Minijob hatten oder gar nicht gearbeitet haben glaub ich. Ich wurde während eines Minijobs schwanger, danach habe ich diesen Sockelbetrag von 300 Euro bekommen. melli