Elternforum Rund ums Baby

entschuldigung, ich muss das thema noch mal hochholen :-O

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
entschuldigung, ich muss das thema noch mal hochholen :-O

32+4

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http://www.rund-ums-baby.de/forum/Wie-seht-ihr-das-kind-hat-etwas-gekauft_5086302.htm aktueller stand: keine chance. mutter blockt total ab. das kind hat MIR gegenüber doch sofort zugegeben, dass es sich um summe x handelt. nun meint das kind es sei summe y. und das stimmt so..meint die mutter. "sie können gar nichts beweisen" kam nur schnippisch. bei so einem verhalten..mädels..innerlich könnte ich die dame schütteln ich habe da aber einfach mal eine grundsätzliche frage die mutter meint ja, das ist sache des sohnes..ich habe mich an das kind zu wenden. er hat nix mehr..also pech. sie muss gar nix nun ist es ja so, wenn meine kinder was kaputtmachen, dann springt MEINE haftpflicht ein. ICH bin der ansprechpartner wer ist denn hier der ansprechpartner? das kind oder die mutter? ich frage mal bewußt naiv, weil die gegenseite sich mit händen und füßen wehrt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich habe dir eine PN geschrieben. Es bringt nichts, das hier weiter breitzutreten und durchzukauen, geh zum Anwalt, und drohe ihnen damit, denn selbstverständlich sind sie als Erziehungsberechtigte gehalten dafür zu sorgen, dass ihr Kind keinen rechtlichen Mist baut.


32+4

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muss einfach a**iger werden


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

An die Eltern halten. Dieses sind im vollen Umfang dafür verantwortlich. Können ja im Gegenzug schauen ob die das Geld komplett wieder bekommen was Sohn angeblich für Schulsachen ausgegeben hat. DA !!!! greift dann nämlich der Taschengeldparagraph zu 1000% nicht mehr. Es war ja kein Taschengeld was er ausgegeben hat, sondern der Erlös aus einem Verkauf - und damit komplett anderes Thema. Zumal ja zu dem Zeitpunkt wenn ich das richtig sehe, bereits abgesprochen war das der Kauf rück gewickelt wird.


Honey58

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Ich möchte jetzt nicht klugscheißen, aber den ursprünglichen Taschengeld- Paragraphen gibt es so nicht mehr. Sofern die Eltern mit dem Verkauf einverstanden waren, darf er mit dem Geld selbstverständlich seine Schulsachen kaufen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Waren sie aber scheinbar nicht. Zudem haben die ja schon VOR der Ausgabe darüber geredet das der Kauf zurück gewickelt wird. Der Junge wusste also nach die wie ich es verstanden habe, das er das Handy erstens NICHT verkaufen darf und zweitens, das er das Geld für das Handy wieder zurück geben muss.


Garnele08

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hast Du Antwort auf Deinen gestrigen Beitrag von Ani.Me gelesen? Ich würde mich an die Polizei wenden.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Garnele08

Wenn die Eltern sich so quer stellen , würde ich mich auch an die Polizei wenden.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Garnele08

Das bringt nichts, da es nicht von öffentlichem Interesse ist. Sie bekommt nach einigen Wochen einen Schrieb, dass es nicht von öffentlichem Interesse ist und das Kind noch nicht strafmündig. Die Eltern sind nicht haftbar zu machen für die Tat an sich - nur zur Rückzahlung kann man sie auffordern. Das ist aber nicht Sache der Polizei, sondern eines Anwalts.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Garnele08

Was interessiert das bitte die Polizei. Wir befinden uns hier im bürgerlichen Recht und nicht im öffentlichen.


Ani.Me

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Antwort auf Beitrag von Garnele08

Ihr habt offensichtlich meinen Beitrag nicht gelesen. Natürlich habe ich NICHT vorgeschlagen, zur Polizei zu gehen um auf offiziellem Weg Anzeige zu erstatten. Im Bekanntenkreis hat ein guter Freund der Familie das quasi in seiner Freizeit gemacht. Dabei hatte ein Junge zwei Freunde mit einem "Wettspiel" abgezogen. Die Eltern waren auch völlig uneinsichtig. Der Beamte stand dann mit Streifenwagen und uniformiert bei der Familie und das hat schon ordentlich Eindruck gemacht. Er hat dem Jungen erklärt, dass er mit so einem Verhalten später große Schwierigkeiten bekommen kann. Und die Eltern haben es dann auch eingesehen. Die Details weiß ich auch nicht, aber am Ende haben die Eltern das Geld zurückgegeben. Der Polizist hat auch weder Kind noch Eltern verängstigt, der Knabe durfte sich danach auch den Streifenwagen ansehen. Die Kinder sind übrigens wieder befreundet. Jetzt weiß ich nicht ob die Fragestellerin so jemanden kennt, aber bei unseren Freunden hat es super geklappt.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ganz klar die Eltern. Die Kinder sind noch nicht voll geschäftsfähig. Die Summe übersteigt das Taschengeld. Somit ist der Kauf rückgängig zu machen, wenn du das wünschst. Ich würde mir den Paragraphen raussuchen und sie schriftlich zur Rücknahme auffordern. Rechtlich könntest du da was machen. Die Frage ist lediglich: Will man das oder klärt man sein Kind über diese Risiken besser auf und verbucht es als - dumm gelaufen


ak

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Es scheint sich doch wirklich um so einen niedrigen Betrag zu handeln... denn sonst würdest Du ja die Summe benennen. Mach einen STrich drunter, und gut ist. Da lohnt es sich nicht, die Polizei und den Anwalt einzuschalten. Mach Dich nicht verrückt. Jedes Kind zahlt einmal Lehrgeld im Leben. Das ist nun mal so. Es handelt sich hier doch nicht um einen 100 EUR Betrag... Nichts desto Trotz... Ich keinen Deinen Unmut verstehen. Aber diese Bagatellsache jetzt einem Anwalt zu übergeben... Ich weiß nicht, ob Du Dich da nicht ein wenig lächerlich machst. Du hast Deinem Sohn die Leviten gelesen... er hat es kapiert, und das Fazit ? Er wird so eine Aktion nie wieder machen. Was soll ich sagen: Mein Sohn hat Lehrgeld in Höhe von 80,00 EUR zahlen müssen. Da bin ich auch nicht hinterhergerannt. Habe ihm dazu deutlich meine Meinung gesagt, mir das Geld von seinem Konto genommen. ( Ich war noch nett, und habe ihm 40 EUR erlassen )... Aber das ist und war ihm eine Lehre. Er hat Pech gehabt. Und er wollte sich nicht mehr an das Kind wenden.... Also... seine Sache... Wir hatten ihn oft genug gewarnt.... und er hat nicht gehört.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von ak

ich würde es auch als Lehrgeld verbuchen.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von ak

Jetzt wenn du das an die AP schreibst an Stelle von mir, dann wird sie deinen Beitrag mit Sicherheit auch schneller finden ;)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ak

Für dich ist alles unter 100 Euro ein Pappenstiel, für andere Leute ist es ein Vermögen! Du kannst es nicht einfach pauschal für andere definieren, was viel und was wenig ist! Mit Beratungsschein darf sogar eine arme Person um das kämpfen, was für andere Personen "Bagatellsachen" sind, wobei ich nicht weiß, und auch nicht wissen WILL, wie 36 finanziell gestellt ist! Das tut hier nichts zur Sache, zumal ICH dann einfach aus Prinzip dagegen vorgehen würde. Manchen Leuten kann man anscheinend nicht deutlich genug ihre Grenzen aufzeigen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von ak

es ist doch völlig egal wie hoch oder niedrig der betrag ist. es wird ganz bewusst der betrag nicht genannt, da erfahrungsgemäß dann die antworten auf völlig nebensächliche dinge liegen "so viel geld".."warum hat das kind so viel geld mit".."so wenig geld" usw die mutter flötete am telefon, dass der sohn das ja häufiger mache. sie sieht es nicht ein, dann irgendwas rückabwickeln zu müßen klingt nach toller einnahmequelle. einfach das kind machen lassen, da macht man dann ja eh nix


Honey58

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Die Höhe spielt insofern eine wichtige Rolle, dass 110 BGB zur Anwendung kommen könnte. Liegt der Kaufbetrag im Rahmen des Taschengeldes (das wäre zu klären), darf der Junge ohne Erlaubnis der Eltern das Handy kaufen.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Doch, der Betrag spielt juristisch gesehen eine wichtige Rolle.. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html


ak

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Das habe ich nie gesagt, dass es ein Pappenstiel ist. Ich habe lediglich gesagt, dass es sich nicht lohnt für 30 EUR ( darüber wird es nämlich mit Sicherheit nicht ) einen Aufstand zu machen. Klar würde ich versuchen mir das wiederzuholen. Aber wenn es nicht klappt, würde ich nie und nimmer einen Anwalt einschalten.... Sooo bin ich nämlich dann auch nicht. Also... bitte nichts unterstellen....ich würde nie für andere sagen, ob ihnen das zu viel oder zu wenig ist. Aber ich würde es unter Lebenserfahrung buchen... dann hat der Sohn über einen gewissen Zeitraum kein Geld mehr...aber er hat doch nichts mit seinen Eltern abgesprochen... also trägt er doch die Verantwortung... Oder sehe ich das schon wieder falsch ??? Und übrigens... einige geben mir hier ja wohl recht... da brauche ich Deinen Angriff eigentlich nicht.... Und trotzdem... ich kann 32+4 echt gut verstehen.... mir ging nämlich auch die Galle hoch....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Ja, klar. Aber wenn die Eltern es nicht gestatteten, dass das Taschengeld für ein Handy verbraten wird, muss der Vertrag TROTZDEM rückgängig gemacht werden. Mangelnde Einwilligung = Unwirksamkeit. Habsch gerade nochmal frisch recherchiert. https://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/geschaeftsfaehigkeit.php


32+4

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Antwort auf Beitrag von Honey58

die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung § sind auslegungssache hier durfte das kind sowas NICHT kaufen und darf auch nicht


Honey58

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Wenn die Eltern im Vorfeld gesagt hätten, dass das Geld explizit nicht für ein Handy ausgegeben werden darf, haben sie aber nicht (oder habe ich das überlesen?).


32+4

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Antwort auf Beitrag von Honey58

genau das habe ich gesagt..das weiß das kind aber das kind ist halt nicht cool ohne handy..laut verkäufer. er ist ja total out dann in der klasse selbst wenn das handy ein iphone 6..7 (k.a.) gewesen wäre, hätte ich es sofort weggenommen, da handyverbot


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ak

Ich habe lediglich deiner Auffassung widersprochen. Und wenn du dreißig Euro zu verschenken hast, müssen das andere noch lange nicht... Abgesehen davon geht es hier, wie gesagt, auch ums Prinzip. Was andere geschrieben haben, habe ich in dem Moment nicht gelesen, ändert aber auch nichts an meiner Meinung, die ich haben darf, auch wenn andere anderer Meinung sind.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Dann stellt sich die Frage woher das Geld kommt und wofür es gedacht war. Sorry, ich verstehe nicht so ganz was du hören möchtest. Ich kann dir die rechtliche Seite erklären, moralisch hast du ja schon genügend Ratschläge bekommen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Honey58

"wer ist denn hier der ansprechpartner? das kind oder die mutter? ich frage mal bewußt naiv, weil die gegenseite sich mit händen und füßen wehrt" der rest stand ja schon unten im fred ;-) auf den beitrag unten auf der seite bezogen, ja ich überlege, ob ich der mutter nicht irgendwie sehr deutlich zeigen kann, dass das so einfach nicht geht! und das betrifft dann ja nicht nur mein kind in der vergangenheit und sehr wahrscheinlich auch in der zukunft


Honey58

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Dann kommt der 110er nicht zur Anwendung und wir wären wieder bei 108. Also, rechtlich gesehen bist du auf der sicheren Seite. Alles andere musst du dir überlegen. Mir wären meine Nerven dafür zu schade und ich würde es ebenfalls als Lehrgeld verbuchen. Und um das andere Kind und seine Mutter würde ICH künftig einen großen Bogen machen.


ak

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Ich habe keine 30 EUR zu verschenken... und Du darfst natürlich, so wie jeder andere auch ( also auch meiner einer ) Deine Meinung haben und behalten. Im Prinzip hat 32 ja auch wirklich recht. Das betone ich immer wieder. Aber... Meine Meinung ( die ich ja auch haben darf- wie Du schon richtig festgestellt hast ) kennst Du ja. Vielleicht kommt sie mit Hartnäckigkeit doch weiter. Wenn ich ein Ziel verfolge, dann bleibe ich auch dran... so ist das ja nicht. Ich wünsche ihr viel Glück


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von 32+4

lass dein kind die nötigen lehren daraus ziehen, je nach betrag würde ich ihm die hälfte davon als "trostpflaster" geben. dein kind kann doch eine menge fürs leben draus lernen. ich verstehe nicht wieso du so verkrampft an etwas festhälst, was du nicht ändern wirst.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Wenn Betrüger und Abzocker damit nicht erzogen werden können/sollen/dürfen.


mama.frosch

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sonder ein 10jähriges kind. ich finde den betrag duchaus relevant für ein weiteres vorgehen (waren es 100 euro oder 10?), der wird aber ja verschwiegen.


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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Doch geht es schon. Den was lernt das Kind gerade das das Handy verkauft hat. Mit betrügen und bescheissen kommt man bestens durch das Leben. Und dem der es gekauft hat wird gerade beigebracht, völlig egal ob man im recht ist, man bekommt das recht trotzdem nicht. Weil bescheissen und betrügen lohnt sich mehr. Wenn der andere Junge das öfters macht - wer sagt denn nicht das die Eltern den vorschicken? UND !!!! dann wäre das durchaus eine Straftat.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Die Eltern stellen sich ja hinter das Kind! Und somit bestärken sie es in seinem UNRECHTMÄSSIGEN Handeln. Das Handy wurde nicht wirksam verkauft, zumal das Handy sowieso auch gar nicht funktioniert, wie die AP mehrfach schrieb. Das Kind verkauft ja wohl kaum übers Suche und Biete, wo Negativbewertungen öffentlich und für jeden nachvollziehbar einsehbar sind. Und nochmal: IMHO ist der Betrag völlig egal. Es geht ums Prinzip! Sowas darf man nicht, da keine Einwilligung von 36 vorlag, und ist demzufolge auch nicht vom Taschengeldparagraphen abgedeckt, fertig.


mama.frosch

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der betrogene lernt vielleicht, beim nächsten geschäft erstmal die ware auf funktionsfähigkeit zu überprüfen, nicht das erstbeste greifbare angebot zu nehmen, bei einem betrüger nicth wieder zu kaufen, rückgaberechte zu klären und sich beim kauf teurerer sachen vorab beraten zu lassen. der betrogene lernt auch, dass es betrüger gibt. ist blöd, ist aber so. ja, manchmal bekommt man nicth recht, obwohl man im recht ist. auch damit muss mal dann umgehen können. für das wiederherstellen von gerechtigkeit kann ich als mutter sorgen, indem ich meinem kind einen teil des geldes wiedergebe da es eben all diese dinge noch nicth so wissen konnte (aber nur einen teil, denn es hätte mich ja fragen können, die begierde war aber eben größer). ich wäre auch sauer, keine frage! aber mir wäre das die sache nicht wert da bis zu anwaltlichen drohungen zu gehen und andere eltern kann man nicht erziehen.


mama.frosch

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ob die eltern das kind in unrechtmäßigem verhalten bestärken kann die ap doch garnicht beeinflussen. ich meine die ap hatte geschrieben dass das andere kind öfter dubiose geschäfte macht - da fände ich den weg über die klassenlehrerin durchaus sinnvoll, das kann man im unterricht thematisieren.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Und genau das kann ich eben nicht bestätigen. Wenn die Mutter des Kindes jetzt einspringt und dem Sohn auf ihre Kosten das Geld erstattet, dann lernt der Betrogen absolut gar nichts. Haben wir hier in der Familie, immer dann wenn Schwierigkeiten auftraten haben es die Eltern erledigt - der Mann ist mit über 50 Jahren immer noch nicht fähig für sich einzustehen. geschweige denn mit Geld umzugehen - Mama und Papa sind ja immer eingesprungen. Und hier wird alles geltende recht ja mit Füssen getreten. Gewährleistung bzw Mangelfall - ohne Konsequenz, Verträge mit Minderjährigen - ohne Konsequenz, verkauf von nicht Eigentum - ohne Konsequenz und das ALLES obwohl ja angebliche alle Erwachsenen dem von Anfang an nicht stattgegeben haben. Der Junge durfte nicht verkaufen - hat es aber trotzdem. Er sollte rück wickeln - hat aber trotzdem Geld ausgegeben, hat das eingenommene Geld ausgegeben - wozu er eine Erlaubnis brauchte - auch ohne Konsequenz. Der andere durfte kein Handy kaufen - hat er aber trotzdem, es ist eben nicht mehr mit Taschengeld gedeckt (je nach Kaufpreis) - hat er aber trotzdem, Ware defekt und die Gewährleistung wird nicht eingehalten bzw Mängelfall nicht entsprochen. Und das ganze schreit auch noch nach System - ALLEINE deshalb wurde ich schon gegen vorgehen.


mama.frosch

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betrag betrachten und auch nicht der frage, wie das 36er-kind an so viel geld gekommen ist wenn es das taschengeld bei weitem übersteigt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Wäre aber einerlei wenn man nach Dir geht. Weil die Eltern des Kindes was das Handy verkauft sich ja auch dann weigern würden das Geld wieder rauszurücken. Und dann wären wir wieder bei dem Thema, was machen?


mama.frosch

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bei 20 oder 30 euro würde ich mit sicherheit keinen anwalt einschalten, bei 150 sähe die sache schon anders aus.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Nur mal so. Ich habe mal was bei ebay gekauft und gezahlt, Ware kam aber nie an. Trotz das es nur 20 € waren habe ich damals online Anzeige erstattet. Aussage dann später von der Polizei, in dem Falle wäre das gut gewesen. Viele andere Geprellte hätten das nicht gemacht und deshalb kämmen solche Leute damit auch immer wieder durch. Klar, die Summe alleine langte nicht das irgendwas passierte, aber es ist dann aktenkundig. Und irgendwann häufen sich dann evtl solche Meldungen - und dann macht es die Masse der Anzeigen das eben doch was passiert. Und hier scheint es ja auch nicht so zu sein als wenn der Junge das erste mal so was abzieht - IMO schon heftig bei einem 10jährigen. Und wenn dann Eltern der geprellen Schulkinder genauso denken wie Du, kann der das auch locker die nächsten Jahre so weitermachen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Bei dem, was die mutter sagte, muss ich davon ausgehen, dass das vielleicht noch mal vorkommt. Und wenn ja, dann bin ich vielleicht auch ansprechpartnerin als EV. Waere das einem anderen kind passiert, waere mein erster weg zur lehrerin, da das in der schule gewesenist. Mhm Hier kommen ja auch dinge zum EV, wenn ein kind sich oft radiergummi und co ausleiht und nicht zurueckgibt. Mein kind hat zwei tage ne ansage bekommen....und selber gelernt "dann verdient der X ja ganz viel mit kaputten sachen." Meinem kind habe erst mal deutlich sagen muessen, dass man das nicht darf und ich echt boese werde, wenn kind sowas macht. Die weitere antwort vom naiven kind, kann man sich wohl denken :-(


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von 32+4

vielleicht kannst du mit der klassenlehrerin reden und sie lässt beim nächsten elternabend einfließen, dass es vorgekommen sei, dass kinder untereinander dinge getauscht oder verkauft hätten und die eltern ihre kinder darauf hinweisen mögen dass das in der schule verboten sei? evtl. ist auch möglich dass der mutter das verhalten ihres eigenen sohnes so peinlich ist dass sie sich in lügen verstrickt?


Honey58

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ansprechpartner sind natürlich die Eltern als gesetzliche Vertreter. Das Geschäft kann widerrufen werden und zwar ex tunc. Das Rechtsgeschäft gilt somit von Anfang an als nichtig. Ob es dir die Sache wert ist zum Anwalt zu gehen musst du wissen. Ich würde es unter Lebenserfahrung verbuchen und meinem Kind erklären, dass sowas nicht geht.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Honey58

"Ob es dir die Sache wert [...] zu gehen musst du wissen." das steht auf einem anderen Blatt "wenn du mir das und dies gibst, bin ich dein freund..." diskussionen, haben wir durch *augenrollbiszumanschlaginderhoffnungdaskindlerntwerwahrefreundesind* vermutlich werde ich nicht einen cent sehen..davon gehe ich aus aber das lügen und das (in meinen augen) dreiste vorgehen, läßt mich überlegen, ob ich der mama nicht von anderer seite mitteilen kann, dass das so nicht richtig ist. interessante erziehung....was lernt ihr kind da (spekulationen, die ich in der nacht hatte) und wie wird das noch in der klasse.. mein kind ist ja nicht das einzige kind, was da häufiger geschäfte gemacht hat, die wohl von den eltern nicht freigegeben wurden. ich habe bestimmt noch irgendwo alte kaputte sachen. die lass ich mein kind verticken..einen dummen findet er sicher und alles ist ok :-) (ironie)


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Du wirst doch aber die Eltern im Grunde nicht ändern. Die werden sich ewig im Recht fühlen und du bist ab jetzt eh der Buhmann. Hake es ab und sag deinem Kind, dass ohne Dich sowas nicht gekauft wird. Nimm ihm das Teil ab. Nun ist er Geld und Handy los.


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von 32+4

das künftig KEINE geschäfte mehr mit diesem kind machen wird. was das kind der anderen frau lernt kannst du in dem sinne beeinflussen als dass es lernt, dass DEIN kind keine geschäfte mehr mit ihm macht und möglicherweise andre geprellte kinder deinem kind folgen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von 32+4

kuchen abholen als pflichtprogramm jährlich ^^ und mit minimädchen die letzten sonnenstrahlen ausnutzen, regnet sicher nachher falls noch antwort kommt und ich dann nicht antworten kann


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Viel Spaß beim jährlichem Programm und alles Gute


32+4

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;-)


MissRanya

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Wie es gelaufen ist. Auf drr einen Seite istdein Kind. Es darf kein Handy haben und kauft eins hinter deinem Rücken. Dann übersteigt der Preis das, was er sich leisten kann (wie kam er andieSumme?) Und das Übelste: er wurde auch noch betrogen und hat ein kaputtes Handy. Das allein würde reichen, dass ich stinksauer bin. Aber was würde ich tun an deiner Stelle? Ehrlich gesagt bin ich unsicher. Wenn mein Kind über meine Verbote hinweg so einen Mist gebaut hat und dann auch noch Pech dabei hatte. Wahrscheinlich würde ich es so stehen lassen als Konsequenz für sein Fehlverhalten und es auch unter Lehrgeld verbuchen. Dass die anderen Eltern nun so uneinsichtig sind ist Natürlich ärgerlich. Und vielleicht könntest du rechtlich etwas erreichen. Ich bin nicht sicher. Um den anderen Eltern zu zeigen, dass ich im Recht bin, würde ich vielleicht härtere Geschütze auffahren. Aber um das Geschäft für mein Kind rückgängig zu machen, würde ich es nicht tun.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich würde jetzt einen schriftlichen Rücktritt vom Kauf mitteilen. Adressiert an Kind UND Eltern gleichermaßen. ..mit Einwurfrückschein (macht Eindruck). Frist setzen nicht vergessen und netten Nach Satz, dass du andernfalls rechtliche Schritte einleitetest. Muss man ja nicht...droht sich aber gut.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Klar, anständige Eltern würden das rückabwickeln, aber offensichtlich ist Dein Sohn an die Falschen geraten. Das Ganze ist zwar höchst ärgerlich, aber ich finde Du siehst die Sache etwas zu einseitig. Dein Sohn ist ja nun auch nicht frei von Schuld. Er hat ohne Erlaubnis etwas gekauft, was er sich eigentlich nicht leisten kann. Dabei hat er viel Geld verloren. Das sollte ihm eine Lehre sein. Sprich mit ihm und mach ihm klar, dass er sehr unüberlegt gehandelt hat und dass er nun wieder sparen muss, damit er sich irgendwann mal ein richtiges Handy leisten kann. Dann würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Juristisch ist da nichts zu machen, wenn es keine Zeugen gibt und Wort gegen Wort steht. Silvia


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Auch wenn es moralisch von dem Jungen und seinen Eltern unter aller Kanone ist - nun einen Anwalt auf den Plan zu rufen oä ist doch lächerlich. Da kostet die erste Beratung ja schon ein Vielfaches und das wissen auch die Eltern. Ich würde es unter Lehrgeld verbuchen. Leider hört sich deine ganze Beschreibung allerdings nach weiteren Ärgernissen an (Ranzen, Brille kaputt, dann nun die Handysache...)- da wünsche ich dir starke Nerven und hoffe, dein Sohn lässt sich nicht nochmal so verar...


Uschi71

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ansprechpartner in Haftpflichtsachen sind meines Erachtens die Eltern. Ich würde es Lehrgeld verbuchen. Die Eltern des anderen Kindes wirst du nicht erziehen können, ebenso wenig wie das Kind selbst. Davon abgesehen sehe ich auch ein Teil der Verantwortung bei Dir.


Ani.Me

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hey 32+4, du bist leider auf meine Idee nicht eingegangen, aber ich habe die Kontaktinfo von den Polizeibeamten. Der würde euch helfen. Wo kommt ihr her?


32+4

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Antwort auf Beitrag von Ani.Me

Gelesen, hab offline aber keine moeglichkeit