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Entgeltfortzahlung neuer AG

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Entgeltfortzahlung neuer AG

Mommy2be8.17

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Vllt. kennt sich ja jemand von Euch aus... Ich habe zum 01.10. den Arbeitgeber gewechselt. Beim alten AG war ich bis 30.09. angestellt. Nun wurde ich aber am 29.09. positiv getestet per PCR. In BaWü musste ich somit mind. 5Tage in Absonderung gehen. Krankmeldungen lagen für die gesamte Dauer vor, aufgesplittet von 29.09. - 30.09. u. Folgebescheinigung bis einschl. 04.10. Somit war mein 1. Arbeitstag am 05.10. Der neue AG bezahlt allerdings ja die ersten 4W. nicht, KK sagt sie sind auch nicht zuständig, da ich die neue Stelle noch nicht angetreten hatte. Arge redet sich auch raus, da ich mich nicht direkt bei ihnen gemeldet hatte (01.10. war Sa. u. 03.10. Feiertag) ausserdem wusste ich bis heute ja auch nichts davon dass weder AG noch KK bezahlen für die Zeit. Bekomme ich jetzt tatsächlich für die 4 Tage von niemandem Ersatzleistung???


User-1750749248

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Du hast den Vertrag ab dem 01.10. Dann würde ich vermuten, dass dein neuer Arbeitgeber das zahlt. Ahst du ihn schon gefragt? Wieso bezahlt dein neuer Arbeitgeber die ersten 4 Wochen nicht?? Arbeiest du einen Monat für lau?


Suomi

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Antwort auf Beitrag von User-1750749248

In den ersten 4 Wochen hat man keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung vom AG, wenn man krank ist und nicht zur Arbeit kommt! Hier geht es darum, ob die KK nicht Krankengeld zahlen muss.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von User-1750749248

In den ersten 4 Wochen einer Neuanstellung braucht ein AG keine Lohnfortzahlung leisten. Stattdessen leistet die KK dann Krankengeld Lohn muss er schon zahlen wenn man arbeitet


Mephis

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Bei Corona brauchst du ja keine Krankmeldung, oder? Da ist man ab positiven Test doch automatisch in Isolation und bekommt trotzdem Lohn vom AG. Der bekommt es dann zurück. Oder hat sich das mittlerweile geändert? Eine Arbeitsunfähigkeit ist da für den AG von Nachteil, da er dort die Lohnfortzahlung selbst zahlen muss.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Mephis

Unter diesen Voraussetzungen sollte man also die zweite AU (für den neuen AG) ignorieren und nur für den einen Tag (4.10.) dieses "Quarantäne"-Geld nehmen. Trini


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Trini

Der AG bekommt das Geld bei Quarantäne nur zurück, wenn der AN 3-fach geimpft ist oder 2-fach + genesen.


Mommy2be8.17

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Antwort auf Beitrag von Suomi

Bin 3fach geimpft + jetzt 2x genesen


Mommy2be8.17

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Antwort auf Beitrag von Trini

Wie u. wo müsste das wer beantragen?