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joti22

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hallo! ich bin für 2 jahre in elternzeit (mit dem ag so vereinbart), nun bekomme ich 1 jahr lang elterngeld (endet im januar 2014), meine frage: was bekommt man danach? kindergeld, klar :) aber steht einem sonst noch etwas zu? ach ja, ich habe das elterngeld für ein jahr beantragt, nicht auf 2 jahre und dann monatl. die hälfte... vielen, vielen dank für euere antworten! joti p.s. ich könnte natürlich nach einem jahr wieder arbeiten, da mein kind aber in der 29. ssw geboren wurde, wäre ich schon lieber 2 jahre für ihn da!


sojamama

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Antwort auf Beitrag von joti22

Nichts außer Kindergeld oder? Ich wüsste nicht, was es noch geben soll. melli


dee1972

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Antwort auf Beitrag von joti22

Soweit ich weiss, bekommst du außer dem Kindergeld keine weitere Unterstützung. Ich hab 3 Jahre Elternzeit genommen, bin aber nach dem 1. Geb. wieder in TZ in meinem alten Job arbeiten gegangen. So war ich nicht lange raus aus dem Team, hab mir meinen Job gesichert und Geld verdient.


Kira75

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Betreuungsgeld


Charly0815

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Antwort auf Beitrag von joti22

Betreuungsgeld und in manchen Bundesländern gibt's Erziehungsgeld.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von joti22

Falls du in Thüringen, Sachsen oder Bayern wohnst, gibts Landeserziehungsgeld. Ansonsten Betreuungsgeld.


Halluzinelle von Tichy

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Antwort auf Beitrag von joti22

Das einkommensabhängige Landeserziehungsgeld wurde ja leider für ab 30.09.2012 geborene Kinder gestrichen. Zumindest in Baden-Württemberg. Du kannst Betreuungsgeld beantragen, wenn Dein Kind nicht in eine Kita geht. 150 € monatlich bis zum 3. Lebensjahr. Das Betreuungsgeld wird einkommensunabhängig bezahlt. Je nach Familieneinkommen kannst Du aufstockend Hartz IV beantragen. Die Grenze ist allerdings echt niedrig und das Betreuungsgeld und das Kindergeld werden selbstverständlich auf den Hartz-IV-Satz angerechnet. Im Internet gibt es Hartz-IV-Rechner. Da kannst Du mal ausrechnen, ob und wieviel ihr ungefähr bekommen würdet. Du könntest auch jederzeit beantragen, das Elterngeld länger und dafür geringer auszubezahlen. Auf 2 Jahre kommst Du jetzt nicht mehr, aber weitere 3 Monate könntest Du schon noch gewinnen mit dafür 6 Monate halbem Satz. Ich würde mich da mal mit der L-Bank in Verbindung setzen an Deiner Stelle. Egal was Du beantragst, solltest Du darauf achten, dass Du weiter sozialversichert bist. Ansonsten endet Deine Sozialversicherung mit dem Elterngeld mit Du nichts tust. Du könntest z.B. mit Deinem Mann familienversichert werden.


Anscha

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Antwort auf Beitrag von Halluzinelle von Tichy

Das ist totaler Quatsch! In der Elternzeit ist man ganz normal weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung und auch sozialversichert (DAS ist ja das tolle an der Elternzeit!!!). Man muß nur nicht zahlen so lange man nicht arbeitet während der Elternzeit. Geht man aber schon in der Elternzeit wieder arbeiten muß man natürlich auch wieder Krankenkasse etc. zahlen. Der eigentliche Arbeitsvertrag ruht ja nur. Betreuungsgeld steht einem zu, das muß aber beantragt werden.