Babyborn18
Hello, . ich habe Mal eine Frage rein interessehalber. Pro Monat, den man in Elternzeit ist, wird einem ja i. d. R. Urlaub gekürzt. Was passiert aber, wenn der Mann z. B. die erste Jahreshälfte seinen ganzen Jahresurlaub schon Genommen hat und dann für September bis Dezember Elternzeit beantragt. Urlaub kann ja dann nicht mehr gekürzt werden. Ist das dann "Pech" für den AG? Danke und ein schönes Wochenende :)
Nein. Dann wird der Urlaub für das Folgejahr gekürzt.
Der AG wird dann eben den Urlaub für das kommenden Jahr kürzen oder, wenn der AN kündigt, dann wird der Urlaub vom Lohn abgezogen. Der AG wird schon schauen, dass es passt.
Der Urlaub wird nur gekürzt, wenn der Arbeitgeber dies auch ausdrücklich, z.b. im Bestätigungsschreiben, angibt. Tut er das nicht und kürzt z.b. nur auf den Lohnzettel kann das zu unrecht sein. Die Erklärung der Kürzung kann er aber noch mindestens bis zum letzten Tag der Elternzeit abgeben. Darüber hinaus bin ich mir nicht sicher. Ist ein kompliziertes Thema. Ich hatte während der Elternzeit gekündigt und im Anschluss noch einige Urlaubstage ausgezahlt bekommen, aber erst nach Klage. Es gab einen Vergleich. Spontan hätte ich gesagt, dass der Arbeitgeber für das Folgejahr kürzen kann, sofern man nicht bis dahin kündigt, dann hätte er Pech gehabt.
Ich meine, die Kürzung des Urlaubs muss VOR Antritt der Elternzeit zugegangen sein.
Da passiert im Endeffekt das gleiche wie wenn man den jahresurlaub nimmt und dann kündigt. es wird in den meisten Fällen verrechnet. So einfach gehts dann doch nicht.
Urlaub wird, wenn ich mich richtig erinnere, nur gekürzt, wenn er den ganzen Monat in Elternzeit war. Also bei 3.11.-2.12 dürfte nichts passieren. Bei 1.11-30.11. wird Urlaub gekürzt. Deswegen bietet es sich oft an in Lebensmonaten zu rechnen (außer das Kind kommt am 1.;) oder ab 15. des Monats in Elternzeit zu gehen ;)
Als würdet ihr es genau darauf anlegen, dass der AG Pech hat....sorry, wenn ich falsch liege. Wenn dein Mann mehr Urlaub nimmt, als ihm zusteht, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Er bekommt für unentschuldigte Fehlzeiten kein Gehalt ( Freistellung), er muss die Zeit einarbeiten ( Überstunden) , oder so etwas. Oder der AG gewährt ohnehin den vollen Urlaubsanspruch. Das ist unterschiedlich. https://www.elterngeld.de/elternzeit-urlaub/
Ich habe deshalb extra geschrieben "rein interessehalber". Unsere Elternzeiten sind längst geplant sowie auch seine Urlaubsplanung. In diesem Zuge habe ich mich eben gefragt, was wäre, wenn. Also ja, du liegst falsch.
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