Elternforum Rund ums Baby

Elternzeit nach Geburt

Elternzeit nach Geburt

Martin92

Beitrag melden

Guten Tag Zusammen, Ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit . Ich habe meinem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstagstermin mitgeteilt, dies wäre der 17.11.22. Beantragt habe ich die Elternzeit vom 21.11.22 bis 20.12.22 und vom 12.06.23 bis 11.07.23. Wenn das Kind wirklich pünktlich kommen sollte, dann wollte ich ab Geburt bis zur Elternzeit Urlaub nehmen oder noch arbeiten gehen. Wäre dies so möglich oder müsste ich dann direkt ab Geburt die Elternzeit nehmen ? Dann hätte ich noch eine Frage bezüglich der Beantragung des Elterngeldes für diese 2 Monate. Beantrage ich dieses erst nach der Geburt des Kindes oder schon vorher ? Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen Dank im Voraus :)


Ronja420

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

Also verstehe ich richtig, dass du nach der Geburt nur 4 Wochen daheim bleiben willst, dann 6 monate arbeiten, und dann nächsten sommer 1 Monat wieder EZ? Was ist mit den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt?


Ronja420

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ronja420

Oh, vergiss es einfach. Habe eben erst deinen Nicknamen gesehen sorry!


Martin92

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ronja420

Ja genau, ich bin der Vater Hätte ich ruhig mit rein schreiben können


Rachelffm

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ronja420

der user heißt martin. ich bezweifle, dass martin in mutterschutz geht...


luvi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

Hallo, Wenn du Elterngeld für die Zeit der Elternzeit beziehen möchtest, solltest du die Elternzeit nach Lebensmonaten nehmen. LG luvi


KielSprotte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

Kannst du machen, bekommst dann aber kein Elterngeld. Dieses wird nur für Lebensmonate gezahlt.


Eulen2020

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

Elternzeit wird nach Lebensmonaten genommen. Also wenn der Geburtstag am 17.11. ist, dann müsstest du ab 17.11. Elternzeit nehmen und nicht erst ab 21.11


Eulen2020

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

Den Antrag bei der Elterngeldstelle stellst du nach der Geburt. Da ihr auch die Geburtsurkunde braucht.


Schmetterfink

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

Elternzeit kannst du nehmen wie du willst, Elterngeld wird nach vollen Lebensmonaten gewährt, nicht nach Kalendermonaten und nicht nach Wunschterminen. Wenn du den ersten Lebensmonat deines Kindes EG beziehen möchtest, dann gilt das ab dem Tag der Geburt und dann für einen Monat (z.B. vom 17.11. bis 16.12.), im Juni wäre der Bezugszeitraum dann entsprechend vom 17.06. bis 15.07. - wenn du in diesen Zeiträumen Einkommen durch Erwerbsarbeit hast, z.B. weil deine Elternzeitmonate nicht mit den Bezugsmonaten übereinstimmen, wird dir das Einkommen in dem Zeitraum vom Elterngeld abgezogen. Elternzeit kannst du vorne und hinten durch Urlaub ergänzen, wie dein AG ihn dir gewährt. Da Urlaub bezahl wird, wird dir das Einkommen in den Tagen trotzdem beim Elterngeld angerechnet. Ich würde eure Planung da - dringend - nochmal überdenken und mir auch nochmal klar machen, wo der Unterschied zwischen ElternZEIT und ElternGELD ist (man kann ohne Elternzeit Elterngeld beziehen und auch ohne Elterngeld in Elternzeit sein...). Lasst euch am besten vor Ort (Elterngeldstelle, pro famila, Diakonie etc.) noch einmal persönlich beraten. Wenn der EZ Antrag an den AG allerdings schon so gestellt ist, kann es dir durchaus passieren, dass du da nicht mehr rauskommst (Bindungszeitraum). Da müsstest du auf das Entgegenkommen des AG hoffen.


Martin92

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schmetterfink

Okay, jetzt habe ich es hoffentlich verstanden. Dann muss ich mich also immer nach dem Tag der Geburt richten. Und dann auch so das Elterngeld beantragen. Aber wenn die Elternzeit beim Arbeitgeber nicht im Zusammenhang mit der Beantragung des Elterngeldes steht, dann könnte ich die geplante Elternzeit doch so lassen wie geplant und das Elterngeld nach der Geburt natürlich richtig beantragen, also beginnend ab Tag der Geburt und nach Lebensmonaten. Liege ich da richtig ?


Suomi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

Dann wird Dein Gehalt aber beim Elterngeld angerechnet und Du verschenkst so Elterngeld. Warum nimmst Du nicht den ersten Lebensmonate Elternzeit inkl. Elterngeld und im Anschluss Urlaub.


netteKlarinette

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

Du kannst Elternzeit nehmen wann immer du möchtest. Wenn du euch finanziert bekommst auch mit deiner Frau drei Jahre lang zusammen, feel free. Aber wenn du Elterbgeld möchtest, musst du zwei GANZE Lebensmonate mit dem Kind zuhause sein. Denn Elterngeld gibt es NUR, wenn man für das Kind in Elternzeit ist. Und auch nur den ganzen Satz, wenn man den vollen Lebensmonat in Elternzeit ist. Und wenn du nicht auf zwei volle !! Lebensmonate kommst dann gibt’s gar kein Elterngeld. Und wenn du insgesamt auf mehr als zwei volle Lebensmonste kommst und die nicht kongruent sind zu deinem Lebensmonatselterngeld, du also ab irgendeinem Tag des Lebensmonats Gehalt bekommst, wird das als Teilzwit gewertet und abgezogen. Was du also beantragen magst, bringt also irgendwie gar nix. Warum hältst du daran fest? Was möchtest du bezwecken? Dann kann man dir vllt bei der Planung helfen.


netteKlarinette

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

Funktioniert so nicht. Du musst zwei Lebensmonate des Kindes nehmen, um das Elterngeld zu beziehen, dann dürfen diese auch nicht verschoben sein. Wenn das Kind am 18.11. kommt, beginnt auch da der LM, also am besten kein genaues Datum einreichen, solange das Kind nicht auf der Welt ist. Für die Elterngeldstelle sind das auch keine 2 LM, also kein EG …


Neverland

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

EZ kannst du so nehmen. EG wirst du keines bekommen. Da keine 2 Lebensmonate. Das ist Voraussetzung. Beide Monate solltest du zusammen mitteilen. Da du dich für 2 Jahre festlegen musst. In diesen 2 Jahren ist jegliche Änderung nur mit Zustimmung des AG möglich.


Martin92

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Neverland

Vielen Dank für eure vielen Antworten, ihr habt mir weitergeholfen :) Ich werde die Elternzeit dann bei meinem Arbeitgeber anpassen, sodass ich die direkt ab dem Tag der Geburt nehme. Und dann natürlich nach Lebensmonaten gerechnet. Wäre dann in meinem Fall voraussichtlich vom 17.11.22 bis 16.12.22 und vom 17.06.23 bis 16.07.23. Und falls der Geburtstermin sich verändert, dann kann ich das meinem Arbeitgeber mitteilen und er passt das an. Das Elterngeld beantrage ich dann nach der Geburt und da weiß ich dann ja den genauen Geburtstag. An dem orientiere ich mich und trage das dann nach Lebensmonaten gerechnet so ein. Dann sollte alles passen und ich auch Elterngeld bekommen für die beiden Monate :)


Schmetterfink

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Martin92

Du teilst deinem AG am besten gar keine fixen Daten mit, sondern den voraussichtlichen Geburtstermin sowie dass du den 1. Lebensmonat und den 8. (?) Lebensmonat Elternzeit in Anspruch nimmst.