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Elternzeit/Krippenplatz

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Elternzeit/Krippenplatz

Nini1107

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Hallo :) Meine Elternzeit endet bald, allerdings haben wir keine Tagesbetreuung für unser Kind, wir haben uns direkt nach Geburt darum gekümmert, dennoch leider nichts erreicht. Mein Elterngeld ist aufgebraucht. Mein Partner geht Vollzeit arbeiten. Meine Frage kann ich etwas beantragen damit ich schneller einen Krippenplatz bekomme, da ich auch in einem Arbeitsverhältnis stehe. Oder würden mir irgendwelche Gelder zustehen die ich beantragen könnte? Denn es würde schon eine Menge Geld fehlen, wenn mein Elterngeld wegfällt und ich nicht arbeiten gehen kann. Vielleicht hat jemand von euch auch eine ähnliche Situation gehabt und kann mir dort ein paar Tipps geben :)


Liv20

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

Selbst bin ich der Situation nur knapp durch eine erneute Schwangerschaft entkommen Aber ich kenne in unserer Umgebung Mütter, denen es auch so ging. Die haben sich entweder ans Jugendamt oder an die frühen Hilfen gewendet.... Würde mal versuchen, darüber irgendwas zu erreichen


TankGirl

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

Du kannst Lohnersatz einklagen. Entweder bei der Gemeinde selbst, oder beim zuständigen Jugendamt. Zumindest, wenn das Kind älter als 1 Jahr ist. Meistens reicht die Klageandrohung aber auch schon aus, damit zügig ein Platz gefunden wird. Kommt aber auch auf die regionalen Gegebenheiten an.


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

Wir sind in der gleichen Situation. Bedarf ab 1. LJ direkt nach der Geburt angemeldet. Bekommen haben wir einen Platz jetzt, mit 21 Monaten. Und das auch nur weil wir einen Anwalt eingeschaltet haben, um unseren Anspruch geltend zu machen. Du musst deinen Anspruch geltend machen, notfalls mit Anwalt. Und du musst selbst suchen, bei kirchlichen Trägern, freien Trägern, Tageseltern, ... zu warten bis jemand mit dem Wunschplatz auf dich zukommt, ist der falsche Weg.


Atombiene

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

Ich würde nicht lange fackeln und alle Hebel in Bewegung setzen. Ich weiß ja nicht, wer bei euch zuständig ist, aber dort würde ich anrufen, direkt bei der Amtsleitung und den Sachverhalt schildern und gleich ankündigen, dass du deinen Verdienstausfall geltend machen wirst, sollte dir kein Platz zur Verfügung gestellt werden. Das alles dann auch schriftlich mailen. Das kann Wunder bewirken. Sollte das allerdings nichts bringen, dann würde ich einen Anwalt einschalten und notfalls Klage erheben. Ich gehe davon aus, dass dein Kind nach der Elternzeit mindestens ein Jahr sein wird, dann hast du einen Rechtsanspruch auf einen Platz und falls der nicht gestellt werden kann, kannst du möglicherweise einen Verdienstausfallschaden geltend machen. Du musst dir halt nur im Klaren sein, dass du keinen Anspruch auf deinen Wunschplatz hast und nachweisen musst, dass du dich um einen Platz bemüht hast und die zuständige Stelle um Hilfe ersucht hast. Bei mir war es ähnlich, trotz Geschwisterkind keinen Platz bekommen. Ich hab das dann ganz nach oben eskalieren lassen und oh Wunder, auf einmal war ja doch ein Platz verfügbar Hätte ich klein beigegeben und das so hingenommen, dann stünde ich nun ohne da.


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

aus erfahrung weiß ich, dass so ne klage,selbst per eilverfahren sich hinziehen kann. daher rate ich dir direkt morgen einen anwalt zu kontaktieren, der einen platz für euch einfordert und mit verdienstausfallklage und klage auf einen platz droht.


blessed2011

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Evt könne eure Arbeitgeber euch unterstützen und eine Dringlichkeit bescheinigen.