Buffy81
Hallo. Ich selbst habe ersteinmal zwei Jahre Elternzeit beantragt. Davon bekomme ich ein Jahr lang Elterngeld. Mein Mann möchte wenn der kleine ein Jahr ist zwei Monate Elternzeit nehmen. Da bekommt er ja dann auch für die zwei Monate Elterngeld. Er ist verbeamtet. Jetzt hat er ein schreiben bekommen, wo soetwas drin steht, dass er die zwei Monate Elternzeit nur dann bekommt, wenn ich arbeiten gehe... Ist das richtig???
Nicht ganz, ihr bekommt halt nicht beide gleichzeitig Elterngeld bezahlt. Du erhälst für die Zeit in der er nicht arbeitet kein Elerngeld. Arbeiten musst du nicht.
Ja. Es geht ja auch um die Elternzeit gleichzeitig. . . Er nimmt quasi nach meinen Elterngeld, Elternzeit... Da bekommt er ja Elterngeld. Wir hätten dann quasi zusammen Elternzeit.
Elternzeit ist ja 1-3 Jahre. Elterngeld bekommst du 12+2 (wenn das noch aktuell ist) Wenn dein Mann in seiner Arbeit auch Elternzeit nimmt, dann stehen euch diese 14 Monate zu. Aber eben nicht überschnitten. Du die ersten 12 Monate (da bekommst du Elterngeld auf dein davoriges Gehalt. Wenn dein Mann dann geht bekommst du nichts, da du ja nicht in die Arbeit gehst und dein Mann 2 Monate Elterngeld auf sein Gehalt bezogen.
Also wir haben uns die Elterngeld auch geteilt. Dann bekommt ein paar 14 Monate Elterngeld. Die Elterngeld kann man durchaus zusammen nehmen, wenn der Antrag beim Arbeitgeber vorliegt. Es kann ja auch dem Arbeitgeber egal sein, dass der andere Elternteil auch zuhause ist. Wie die 14 Monate Elterngeld aufgeteilt werden ist egal. Man kann den Betrag auch halbieren und erhält dann die doppelte Zeit das Elterngeld.
aber jeder nur die 65-67% ( oder du den Mindestsatz). Wir haben es nämlich gerade hinter uns, unser kleine ist im Mai geboren, ich bin seit ende Juli in Elternzeit und der Papa hat September+Oktober auch Elternzeit genommen, aber ebend genauso wie ich auch die 65% vom Lohn ( als Elterngeld) Hoffe ich habe es richtig ausgedrückt... LG,Andrea
Ja, dass weiss ich. Es geht mir auch nur um die ElternZEIT. Weil laut schreiben vom Arbeitgeber muss ich arbeiten, damit er die bekommt....
Hi! Ich weiß nicht, ob das bei Beamten anders ist, aber wir hatten auch zwei Monate gemeinsam Elternzeit. Da würde ich mich nochmal bei der Elterngeldstelle oder so schlau machen. Viele Grüße
da war ich ja völlig fehlinformiert! Ich dachte das geht nicht zeitgleich. Wobei das ja wurscht ist, denn von der Kohle bleibt sich das ja gleich.