Elternforum Rund ums Baby

Elternzeit beantragen, zum zweiten Mal

Elternzeit beantragen, zum zweiten Mal

Schokonuss87

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Hallo ihr lieben, Ich hab noch 23monate Elternzeit vom zweiten Kind übrig. Diese möchte ich nun teilweise nehmen. Mein Mann muss beruflich für ein paar Monate ins Ausland (USA) und wir wollen ihn begleiten. Soooo nun zu den Fragen : 1. Kann ich die EZ einfach beantragen, sieben Wochen vor Beginn, ohne große Ankündigung? 2. Muss mir der AG sie genehmigen? 3. Verfällt Die EZ, wenn ich nicht explizit bei der ersten Beantragung darauf Hinweise, dass ich die restliche EZ später nehmen möchte? Bin mit grad nicht sicher, ob ich das bei Kind 1 gemacht habe. Dann hatte ich nämlich auch bei kind 1 noch 24monate EZ übrig. Liebe Grüße Schokonuss


Felica

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Hängt davon ab wie alt die Kinder sind. Die Frist beträgt evtl nicht 7 Wochen vorher sondern 13 Wochen. Ohne genaue Geburtdaten aber nicht beantwortbar. Gab 2015 eine Änderung.


Schokonuss87

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Antwort auf Beitrag von Felica

Eins ist fünf und das zweite ist vier


Mimi987

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

So alt sind meine auch: Die ersten 24 Monate pro Kind dürfen nur in je den ersten 3 Lebensjahren genommen werden, also ist Kind 1 nur noch bei 12 Monaten und auch Kind 2 nur noch bei 12 Monaten. Beide Zeiträume sind genehmigungspflichtig. Einen Verweis im ersten Antrag ist nicht nötig, die Frist beträgt 13 Wochen.


blessed2011

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Antwort auf Beitrag von Mimi987

Wenn das Kind über drei ist bist du auf die Kulanz deines Arbeitgebers angewiesen, er kann zustimmen oder ablehnen. (Unter drei muss er zustimmen) Also gut abklären. Du musst 13 (0der 16???) Wochen vorher den Antrag stellen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Da die Änderungen Mitte 2015 gegriffen haben, langen die Angaben immer noch nicht wirklich. Wenn du die EZ damals nicht beim AG hast absichern lassen, sprich dem mitgeteilt hast, das du ein Jahr EZ wischen dem 3ten und 7ten Lebensjahr nimmst, sind alle EZ-Zeiten verfallen. Nach neuen Recht könntest du 2 Jahre nach dem 3ten Geburtstag nehmen, mit 13 Wochen vorher Mitteilung an dem AG die er nicht ablehnen kann. So mein Wissen. Kannst du gerne noch einmal hier nachlesen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/die-elternzeit/73832


Blömsche

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Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Die Änderung betrifft Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren sind. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, musst du, wegen der älteren Kinder, den Übertrag beantragen. Bei Kindern nach dem 1.7.15 nicht mehr. Meine ist danach geboren, ich muss den Übertrag meiner übrigen 24 Monate nicht beantragen. Und ja, 13 Wochen vorher. Kündigungsschutz hast du aber frühestens 14 Wochen vor Antritt.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Felica

Was mir einfällt, du hättest höchstens 12 Monate pro Kind weil alte Regelung. Kann mich irren, meine aber du hättest dem AG die Übertragung über das 3te Lebensjahr vor Ablauf des 3ten Geburtstages mitteilen müssen. Falls nicht geschehen, denke ich mal ist die komplette restliche EZ verfallen. Würde mit dem AG sprechen, er kann dir ja auch ohne EZ zusichern das dein Vertrag in der Zeit des Auslandsaufenthaltes ruht.