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Nikiiii

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Hallo ihr lieben, ich habe eine kurze Frage; ich komme aus nrw und habe im Juli 21 einen Sohn bekommen. Meine elternzeit war 2 Jahre geplant. Bin aber nach 1 Jahr für 10 std wieder arbeiten gegangen, die elternzeit wurde aber nicht beendet. Es war eine „Beschäftigung während elternzeit“. In den zwei Jahren bin ich wieder schwanger geworden (in oktober22) und bekomme im Juni 23 voraussichtlich meinen zweiten Knirps. Meine Frage; bekomme ich jetzt Elterngeld wie bei Kind Nummer 1 oder wird das Bruttoeinkommen von dem Jahr wo ich gearbeitet habe berechnet? Ich danke euch so so so sehr und wünsche einen schönen Abend noch


lukko34

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Antwort auf Beitrag von Nikiiii

Natürlich nicht. Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen.


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von Nikiiii

Ich Frage mich echt wo dieses falsche wissen immer herkommt. Das Elterngeld beim zweiten Kind bemisst sich auch wie beim ersten. Also aus den 12 Monaten vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert also nicht berücksichtigt. Da ja eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Dann bleiben noch Monate mit Elterngeld vom älteren Kind unberechtigt. Dies geht aber max nur bis Lebensmonat 14 bei egplus bzw Lebensmonat 12 bei Basis. Alle anderen Monate zählt dein Teilzeit Einkommen. Wichtig. Du kannst deine aktuelle Elternzeit zu einem Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Dann gibt es Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Der AG hat in diesen Punkt keine Mitspracherecht


Aixoni

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Antwort auf Beitrag von MamaausM2

Stimme ich MamaausM2 zu. Da dein zweites Kind ja ziemlich genau 2 Jahre nach Kind 1 geboren wird und du, wenn ich das richtig verstehe das Basiselterngekd genommen hast, berechnet sich sein neues Elterngeld aus dem Lohn für die 10 Stunden. Denk aber für das Mutterschaftsgeld daran die Elternzeit pünktlich zum neuen Mutterschutz zu beenden.


Maluna

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Antwort auf Beitrag von Nikiiii

Wie schon geschrieben, elterngeld berechnet sich aus deiner Teilzeit Beschäftigung + 10% Geschwisterbonus. Aber wenn du die elternzeit rechtzeitig zum neuen Mutterschutz beendest bekommst du das selbe an Mutterschaftsgeld wie bei K1.