V.m.0306
Hallo, ich habe eine Frage. Ich werde meine Anstellung zum 01.11. dieses Jahr wechseln. Offiziell bin ich bis 30.04.23 bei meinem alten Arbeitgeber in Elternzeit. Wie verhält sich das mit der Übernahme der Elternzeit bei dem neuen Arbeitgeber. (Der neue Arbeitgeber hat dem bereits zu gestimmt)
Du musst zunächst die Elternzeit schriftlich und mit Angabe des Datums bei deinem alten AG beenden. Beim Neuen dann, ebenfalls schriftlich mit Angabe des Zeitraums, beantragen. In deinem Fall also beenden zum 31.10.22 und neu beantragen vom 1.11.22 bis 30.4.23
Aber bei der Elterngeldstelle muss ich keinen neuen Antrag stellen?
Deine Elternzeit ist ja zunächst unabhängig von deinem Elterngeld (man kann ja 3 Jahre nehmen aber nur 1 Jahr zahlen lassen) Und da du beim neuen AG noch kein Einkommen hattest, ändert sich auch nichts an deinem Elterngeld. Ich würde aber da anrufen und ggf darüber informieren. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass es für sie relevant ist bei welchem AG du dann in EZ bist.
Du teilst deinem neuen Arbeitgeber die Elternzeit fristgerecht mit. Beantragen musst du nichts.
Du meldest deinem neuen AG fie EZ. Bei der EG-Kasse interessiert das niemanden. Bei deinem alten AG endet die EZ automatisch zum Ende des Arbeitsvertrages. Scheinbar hast du dort gekündigt.
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