Kira75
Ob das jetzt jemand so genau weiß.....,
aber ich versuche es trotzdem:
Das Elterngeld wird ja anhand der letzen 12 Monate vor Geburt des Kindes berechnet, bzw. der letzen vor dem Mutterschutz......,
jetzt habe ich gerade die Bescheinigung dafür bekommen, bei 3 Monaten ist der Betrag etwas weniger, weil ich da jeweils ein paar Tage zu Hause war, weil mein Sohn krank war Ist das okay so? Das wäre ja irgendwie blöd..., dadurch fällt das Elterngeld ja geringer aus......
Warst du mit einem Krankenschein zu Hause oder einfach so
Mit einem Krankenschein vom Kinderarzt.....
Dann werden die Tage die du zu Hause warst bei der Berechnung vordatiert.
Du musst also die Tage die dein Sohnkrank war raus nehmen aus der Berechnung und dann vor den 12 Monaten davor setzen, so ergibt sch dann das EG
Ich denke, das passt so. Denn sie war auf den Sohn "krankgeschrieben", nicht schwangerschaftsbedingt. Das ursprüngliche volle Gehalt wird nur dann herangezogen, wenn sie selbst schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben war.
mein Arbeitgeber hat doch die Bescheinigung erstellt.
gut möglich....denn da steht:
Maßgeblicher Zeitraum sind die letzen 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden nicht mitgezählt.
Von anderen Gründen steht da nichts
Blöd.
Eines noch, bei maßgeblicher Zeitraum hat mein Arbeitgeber eingetragen:
25.09.2013 - 25.09.2015
daraus werde ich gar nicht schlau, das ist doch falsch......
Ist er von Elternzeit ausgegangen???
nicht mal das würde hinkommen :)
keine Ahnung was er sich da gedacht hat
Du teilst dein EG also nicht auf zwei Jahre? Wann war den ET
Ende Juli kam mein Sohn zur Welt.....und die Elternzeit endet auch wieder Ende Juli ob ich das Elterngeld teile oder nicht ist ja egal, das hat mit der Bescheinigung vom Arbeitgeber nichts zu tun. Ich denke die haben sich mit dem Datum einfach vertan, maßgeblicher Zeitraum für die Berechnung sind ja die letzen 12 Monate vor Geburt und nicht nach der Geburt. Bei der Auflistung haben sie aber zum Glück die richtigen Monate genommen :)
Dann nich