Elternforum Rund ums Baby

Elterngeld zweites Kind

Elterngeld zweites Kind

Priinzessiin

Huhuu, hab ne Frage, vielleicht weiß es jemand.. und zwar kam im Oktober 2017 mein erstes Kind zu Welt. Ich habe in meinem Unternehmen 2 Jahre Elternzeit genommen, mir das Elterngeld aber auf ein Jahr auszahlen lassen.. bekomme also jetzt nix mehr. Wie ist das wenn ich bald wieder Schwanger werden würde und das zweite Kind kommt bevor die zwei Jahre Elternzeit um sind, bekomme ich dann Elterngeld in der Höhe wie beim ersten Kind oder gar nichts bzw nur den Mindestsatz? Und angenommen ich gehe jetzt in dem zweiten elternjahr geringfügig bis das zweite Kind da ist, würde das angerechnet werden?


Lewanna

Antwort auf Beitrag von Priinzessiin

Wenn du kein Einkommen hast (auch während der Elternzeit), bekommst du nur den Mindestsatz beim Elterngeld. Das Einkommen (wenn auch geringfügig) wird angerechnet. LG


User-1722183313

Antwort auf Beitrag von Priinzessiin

Moin, bei Frau Bader wird diese Frage ständig gestellt. Einfach mal quer lesen. Es werde immer die 12 Monate vor der Geburt bei Angestellten zu Grunde gelegt. Ob du in EZ bist oder nicht, ist nicht relevant. Relevant ist nur das tatsächliche Einkommen (egal wo). Nur Monate mit Elterngeldbezugsanspruch (12 oder 14 Monate, nicht die verlängerte Auszahlung) können herausgerechnet werden. Bei dir also konkret das was du jetzt verdienst. Dir könnte zu Gute kommen, dass es eine Staffelung bei geringen Einkommen gibt. Wenn du z.B. 350€ verdienst, bekommst du die auch als EG. Das geht dann schrittweise von 100 auf 65% heruntet. Da gibt es Tabellen zu.


MädchenMama131518

Antwort auf Beitrag von Priinzessiin

Nur den Mindestsatz. 300€. Wenn dein erstes Kind aber jünger als 3 ist, zum Zeitpunkt der Geburt von Nr. 2, gibt's 375€. Geschwisterbonus nennen die das.


MädchenMama131518

Antwort auf Beitrag von MädchenMama131518

Und du darfst, glaube ich, 30 Stunden/Woche zusätzlich arbeiten.


Felica

Antwort auf Beitrag von Priinzessiin

Wenn du nicht arbeiten gehst, dann Mindestsatz. Wenn Du wieder arbeitest, je nachdem etwas mehr. Es gilt dein Einkommen in den 12 Monaten vor erneuten Bezug. Höchstens 14 Monate, in deinem Fall nur 12 Monate, werden ausgeklammert. In deinem Fall bedeutete das, jeden Monat nach dem ersten Geburtstag deines ersten Kindes das du kein Einkommen hat, wird mit 0 € gerechnet. Da eine Schwangerschaft 10 Monate dauert, recht viele Monate mit 0 €. Solltest du arbeiten, gibt es davon etwa 65%, bei einem Minijob also nur wenig mehr wie Mindestsatz.