Lenielisa
Guten Morgen, Weiß zufällig jemand, wie sich Teilzeitarbeit auf das Elterngeld auswirkt? Nehmen wir an, ich beziehe Elterngeld und mein Mann auch. Ich bekomme 800 Euro Elterngeld, mein Mann 1800. Er nimmt vier Monate Elternzeit. Kann er dann bis zu 30 Stunden arbeiten und trotzdem 3000 verdienen?. Was passiert da mit dem Elterngeld? Oder anders gefragt. Kann er durch Teilzeit in Elternzeit auf ein ähnliches Einkommen kommen, wie Vollzeit ohne Elternzeit. Kann ich trotzdem nur das Basiselterngeld für ein Jahr beantragen? Und für meinen Mann ElterngeldPlus oder auch das Basiselterngeld? Viele Grüße
Nein, auf das Basiselterngeld wird sein Verdienst quasi voll angerechnet. Bei 3000 Euro Verdienst wird vom Elterngeld da bis auf den Minimalbetrag nichts über bleiben. Selbst ein Minijob wird auf das Basiselterngeld angerechnet, da bleiben vom Zuverdienst häufig am Ende nur Kleckerbeträge übrig. Wenn er EG+ bezieht, wird sein Einkommen ebenfalls angerechnet. Der Zuverdienst ist (grob gesagt) anrechnungsfrei, wenn er weniger als die Hälfte seines Elterngeld-Nettos verdient. Da kommt man irgendwann an einen Punkt, wo sich das für Besserverdiener auch nicht lohnt und nur die 150 Euro Minimalbetrag übrig bleiben. Schmeißt eure Zahlen in den Elterngeldrechnet ein, der kann euch Hinweise geben, was wann wie über bleiben kann. "Kann ich trotzdem nur das Basiselterngeld für ein Jahr beantragen? Und für meinen Mann ElterngeldPlus oder auch das Basiselterngeld?" Ihr habt zusammen 14 Bezugsmonate Basis (unter der Annahme, dass er auch zwei nimmt). Ob du BasisEG beziehst und er auch oder ob einer von euch einen Teil der Monate EG+ bezieht, ist egal. Das bleibt euch überlassen, ihr müsst euch nur an die Vorschriften halten (Basis nur bis 14. Lebensmonat, EG+ ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung etc.).
Ich empfehle eine Beratung zb bei profamilia, Caritas etc. und/ oder direkt bei der Elterngeldstelle anzurufen.
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Bei uns bietet auch die Krankenkasse eine sehr kompetente Auskunft zu den Thema und hilft sogar beim Ausfüllen des Antrags. Vielleicht gibt es das bei euch ja auch.
nebst den bereits genannten antworten noch eine anmerkung: wenn dein mann 1800 EG bekommt, muss er auch seine krankenkassenbeiträge selbst zahlen, wenn er privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist. das wird gern vergessen. wenn dein mann 4 monate BEG bezieht, bleiben für dich "nur" noch 10 übrig.
Du kannst nicht 1 Jahr Basis beziehen und dein Mann 4 Monate Basis. So viele Monate EG habt ihr nicht. Ihr habt zusammen nur 14 Monate Basis, wobei due Zeit deibey mutterschutz von deinen EG-Zeitraum abgezogen wird hast du nur 8 Wochen mutterschutz, weil Kind pünktlich kommt, hast du 2 Monate mutterschutz und bis zu 10 Monate Basis. Dein.mann kann dann mindestens 2 Monate Basis nehmen. Nimmt er mehr, kürzt das deinen Anspruch.
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