Fri3da
Hallo zusammen,
da ich hier schon bei mehreren Fragen zu der Thematik hilfreiche Auskünfte erhalten habe, dachte ich mir, ich wende mich mit meiner Frage bzw. meinem Anliegen mal an euch. Vielleicht hat hier ja jemand Rat für mich. Sorry schon, dass ich etwas aushole
Meine Situation sieht derzeit wie folgt aus:
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit, mein Elterngeld ist gerade ausgelaufen (letzte Zahlung Ende Februar) und mein Kind wird entsprechend demnächst ein Jahr alt. Ursprünglich hatte ich Elternzeit bis Ende Mai (also bis mein Kind 14 Monate alt ist) beantragt. Dass mir das nicht reicht, habe ich schnell gemerkt und auch mit meinem Arbeitgeber bzw. meiner Vorgesetzten bereits gesprochen und ihr mitgeteilt, dass ich verlängern möchte (die Begeisterung war groß, erwartungsgemäß, aber das ist ein anderes Thema). Einen konkreten Zeitraum hatte ich noch nicht genannt, aber von einer Verlängerung von wahrscheinlich einem halben Jahr gesprochen. Nun wusste ich zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ob und falls ja ab wann ich einen Betreuungsplatz haben werde.
Inzwischen habe ich eine Zusage für den 1. Oktober.
Ich habe vor, mir für die Eingewöhnung 2 Monate einzuplanen, das wären dann also Oktober und November. Sprich, es wäre noch der Monat Dezember, um im Job zu starten. Vorausgesetzt, die Eingewöhnung läuft, Kind wird nicht krank etc.
Mein Gedanke war nun, vielleicht gleich einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit bis zum 2. Geburtstag zu stellen. So hätte ich auf jeden Fall Puffer, wäre noch flexibler was Arbeitszeiten etc angeht.
Zusätzlich kommt bei mir noch die Thematiken 2. Kind und möglicher Arbeitgeberwechsel hinzu. Wir beabsichtigen, mit einem Abstand von ca. 2-3 Jahren noch ein zweites Kind zu bekommen. Nun denke ich aus diesen Gründen noch mehr darüber nach, was taktisch klug wäre.
Bei meinem derzeitigen Arbeitgeber würde frühstens im Dezember (und in Teilzeit) anfangen wollen, eher noch im Januar. Dort bin ich sehr unflexibel, was Home Office etc. angeht, auch wenn ich eigentlich einen Anspruch darauf habe. Beim neuen potentiellen Arbeitgeber wäre ich da vollkommen flexibel, könnte auch nur für einen Tag kommen, so gut wie komplett von zu Hause arbeiten etc. Da wäre ein früherer Arbeitseinstieg vielleicht eher vorstellbar, wenn Sachen auf mehrere Tage/Stunden verteilt abgearbeitet werden können (wenn das Kind mal schläft, mein Mann abends nicht arbeitet etc.).
Um nun mal endlich zu meinen Fragen zu kommen:
Wenn ich das richtig verstanden habe, würde ich das gleiche Mutterschaftsgeld wie vor dem ersten Kind erhalten, wenn ich für den Mutterschutz die Elternzeit beenden würde, richtig? Hieße aber, ich müsste solang tatsächlich noch in Elternzeit sein.
Würde ich Teilzeit arbeiten während der Elternzeit, würde das gleiche gelten, richtig?
Sobald ich also nicht mehr in Elternzeit bin und weniger verdiene, ist das niedrigere Gehalt die Bemessungsgrundlage für den Arbeitgeberzuschuss des Mutterschutzgelds, korrekt?
Wenn ich das richtig verstanden habe, würde die Elternzeit mit der Kündigung enden und ich müsste sie bei meinem neuen Arbeitgeber erneut beantragen, bzw. ihn darüber informieren.
Dann ist bei der Elternzeit ja nur die Aufteilung in "drei Abschnitt" erlaubt. Heißt das "3x beantragen"? Also wäre ich mit einem Antrag den ich nun (beim derzeitigen Arbeitgeber) auf Verlängerung stelle schon bei "Nummer 2"? Hieße das, wenn ich bei meinem neuen Arbeitgeber Elternzeit beantragen würde, wäre das Thema gegessen?
Oder heißt Abschnitte, dass eine Pause dazwischen liegen muss?Also wenn ich zB vom Ende des Mutterschutzes bis zum 1. Geburtstag Elternzeit nehme, dann nochmal ab dem 2. Geburtstag und dann nochmal zum Zeitpunkt X?
Und die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem "aktiven" Arbeitsverhältnis, richtig? Damit wird also durch den jeweiligen Arbeitgeber auf das aufgestockt, was ich ohne
Mutterschutz bekommen würde, korrekt?
So, das war es glaube ich erstmal. Vielen Dank schonmal, falls jemand bis hier unten gelesen hat und noch mehr, falls mir jemand weiterhelfen kann :)
wenn du das aktuelle arbeitsverhältnis beendest endet auch deine elternzeit bei diesem arbeitgeber. du hast also keine ansprüche mehr auf das vollzeitgehalt von ihm. dass du die elternzeit evtl. woanders fortführst kann ihm egal sein. übrigens kann dein aktueller arbeitgeber die verlängerung ablehnen. dann musst du am ersten arbeitstag ende mai sofort wie vor dem mutterschutz zur verfügung stehen. für eine kündigung deinerseits zu dem termin ist es zu spät. nur mal so..... abhängig davon ob dein ag dir mit der verlängerung entgegenkommt hast du folgende optionen: 1. du kannst die elternzeit verlängern und machst dann sofort mit der verlängerung eine tz-beschäftigung im rahmen der ez mit ihm aus. dann bleibt dir der volle muschu-zuschuss erhalten. 1. du kannst die elternzeit verlängern und arbeitest beim neuen ag während der ez tz, max 32 stunden. auch dann bleibt der muschu-zuschuss beim aktuellen ag erhalten. dafür könntest du auch gleich auf die vollen 3 jahre verlängern, wenn du magst. 3. der ag lehnt die verlängerung ab. dann musst du kündigen (achte auf die frist, zum ende ez ist es schon zu spät) und verlierst damit alle ansprüche auf vollen muschu-zuschuss bei diesem ag. im falle von 3 kannst du beim neuen ag einen neuen vertrag machen, vz oder tz, wie du magst, wenn er sich auf vz einlässt kannst du am 1. arbeitstag einen neuen antrag auf ez einreichen, musst dann aber 7 wochen vz bei ihm arbeiten bis die ez greift (es sei denn er lässt sich auf einen früheren beginn der ez ein). dann bis du beim neuen ag wieder bei option 1 oder 2. wenn du mit dem neuen ag nur einen tz-vertrag machst bekommst du im neuen muschu natürlich einen geringeren muschu-zuschuss. achtung: alle entscheidungen hätten auch einfluss auf das eg
Wow. Vielen Dank erstmal für die Zeit und Mühe und diese ausführliche Antwort
Mit dem aktuellen AG ist schon besprochen, dass ich verlängere. Die Frage ist nur, wie lang. Der potentielle neue AG ist komplett flexibel, ihm würde auch ein Arbeitsbeginn im Januar "ausreichen", ich könnte aber sich theoretisch jederzeit vorher starten.
Option zwei beim alten AG erschließt sich mir nicht ganz. Auch wenn ich beim aktuellen AG kündigen und beim neuen Max. 32h arbeiten würde, würde ich den vollen Zuschuss beim aktuellen AG behalten? Oder meinst du damit eine Nebenbeschäftigung beim neuen AG. Während ich beim alten in EZ bin und das Arbeitsverhältnis quasi ruht? Das müsste ich mir allerdings genehmigen lassen und ich glaube da wäre die Begeisterung nicht so riesig. Aber ne Option wäre das theoretisch.
Ich habe seit längerer Zeit noch ein Kleingewerbe laufen. Bekäme ich noch im Jahr 2024 ein Kind, würde noch 2021 als maßgebliche Berechnungsgrundlage greifen. Daran dürfte sich auch nichts durch einen Wechsel des AGs ändern, meine ich.
Option Zwei meint, dass Du TZ in EZ beim neuen AG arbeitest und dann die EZ zum neuen Mutterschutz hin beendest um Dein volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Aber ja, Dein aktueller AG kann dem widersprechen und selbst TZ anbieten.
Vielen Dank auch dir für die Klarstellung. Dann habe ich das richtig verstanden
Bliebe für mich nur noch die Frage mit den "3 Abschnitten", die man bei der Elternzeit insgesamt nehmen darf.
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