irmi29
Hallo ihr Lieben, Mein Mann hat für 2 Monate Elterngeld beantragt und auch bewilligt bekommen. Sie brauchen nur eine Bestätigung des Arbeitsgebers. Wann muss die denn ausgestellt werden? Wenn er in EZ geht, währenddessen oder danach? Denn es heißt ohne diese Bescheinigung kann keine Zahlung erfolgen. Aber der AG kann doch auch erst dann sagen, dass du da in EZ warst, wenn er wirklich gegangen ist. Kennt sich da einer aus? vielen lieben Dank Irmi
Na, denke mal, wenn er geht... Du mußt doch auch vorher beim AG Bescheid geben, von wann bis wann Du in Elternzeit bist und nicht erst hinterher ;-)
er kann sich das JETZT schon bestätigen lasse....
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