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Elterngeld: Fristsetzung für Arbeitgeber gemäß § 9 BEEG

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Elterngeld: Fristsetzung für Arbeitgeber gemäß § 9 BEEG

Gustavina

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Hallo, kennt sich hier vielleicht jemand aus? Unser Kind ist schon seit 2,5 Monaten da und wir hätten gerne demnächst Elterngeld, doch brauchen wir noch die Arbeitgeberauskunft gemäß § 9 BEEG. Bisher kam da auch nach wiederholter Aufforderung nichts und wir würden nun gerne eine Frist setzen. Geht das? Und falls ja, gibt es da eine Grundlage, wie lang die sein muss/darf? Im Kommentar zum BEEG habe ich nichts dazu gefunden. Viele Grüße Gustavina


Sonnenblume.

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Mhh wär Es nicht die stressfreiste Variante einfach mit dem Zettel zur Verwaltung zu fahren und nach einem autogram und Stempel zu bitten?


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Die Stelle ist etwa 500km entfernt, das ist leider nicht ganz stressfrei mit Neugeborenem. :/ Danke dennoch.


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Weil es grade in großen Firmen und Konzernen so ist, dass die Abrechnung zentral in einem Standort für allw Gesellschaften durchgeführt wird oder gar über externe Dienstleister läuft.


aomame84

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Nicht ganz das was du fragst, aber vielleicht trotzdem hilfreich? Bei mir kamen Bescheinigungen auch zu spät, habe den Antrag bei der Elterngeldstelle fristgerecht (ich glaube sowas wie 3 Monate nach Geburt ist die Frist) eingereicht und die Bescheinigungen nachgereicht, als sie dann da waren. Musste meinen Arbeitgeber auch etwas nerven, lag bei denen an einer Systemumstellung ...


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von aomame84

Eingereicht ist der Antrag schon länger, danke dir. :)


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Ich würde einfach ganz dreist eine Frist setzen. 2 Wochen.


Klawitter

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend ausgezahlt? Ich warte aktuell (5 Monate nach Geburt) immer noch auf die Unterlagen meines Arbeitgebers an die Krankenkasse damit die mir die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes bestätigen können. Hab deshalb den Elterngeldantrag noch nicht abgeschickt, sondern nur online angelegt. Heißt das, dass ich durch Verschulden meines Arbeitgebers weniger Elterngeld bekomme? Kann ich meinen Arbeitgeber auf den Verlust verklagen?


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von Klawitter

Ich bin kein Experte, aber habe es so verstanden, dass es eben nur drei Monate rückwirkend geht und man deswegen sonst auch schon mal unvollständig einreichen soll. Ruf vielleicht einfach mal bei der zuständigen Stelle an und frag nach - und reich schnell mal ein, falls der nächste Monatswechsel bald ist.


Sonnenblume.

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Antwort auf Beitrag von Klawitter

@ klawitter Schick am besten deinen Antrag baldmöglichst ab. Nach Eingang des erstantrages hast du dann noch mal Zeit, fehlende Unterlagen nachzureichen. Ab dem Moment,in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle ist, bekommst du rückwirkend bis zu 3 Monate elterngeld. Ob du deinen Arbeitgeber verklagen kannst kann ich dir nicht sagen. Hast du den per einschreiben eine Frist gesetzt?


Klawitter

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Das werde ich tun. Vielleicht reicht es ja, wenn ich nachweisen kann, dass der Antragsentwurf bereits seit Februar im System ist. Lustigerweise habe ich soeben die Bestätigung bekommen, dass meine KK die Daten nun bekommen hat. Hatte meinem AG aber auch kürzlich mit dem Anwalt gedroht (wenn auch ohne Fristsetzung).


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Klawitter

Warum den AG verklagen? Der kann doch nichts dafür das du das EG nicht beantragst. Wüsste jetzt nichts, was man vom AG benötigt. Abrechnungen kann man auch selbst kopieren. Mitteilung über die EZ auch.


Klawitter

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Nein, leider nicht. Ich bin meinem AG sehr regelmäßig auf den Senkel gegangen und man hat mich hingehalten bzw. behauptet, die Daten seien längst übermittelt, was die KK nicht bestätigen konnte. Eigentlich habe ich ein gutes Verhältnis zum AG, deswegen war das Drohen mit dem Anwalt das nahezu äußerste Mittel für mich. Da war ich wohl zu zögerlich.


Klawitter

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Mir fehlt der Nachweis übers Mutterschaftsgeld für den Elterngeldantrag. Und den kann die KK erst ausstellen, wenn die Lohnbuchhaltung meines AG die Verdienstbescheinigung direkt an die KK übermittelt hat. Ich durfte da laut KK nicht mitmischen.


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Gewisse dinge muss der AG ausfüllen abstempeln und unterschreiben.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Klawitter

Was hat die KK damit zu tun was der AG zahlt? Die bescheinigen Dir wieviel Mutterschaftsgeld sie dir bezahlt haben. Nicht was der AG zahlt. So bei mir bei allen Kindern. Ich hatte die Abrechnung von denen schon 1-2 Wochen nach Eingang der Zahlung der KK nach Geburt. Lange bevor die letzte Zahlung vom AG kam.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von ilsevonderunkrautfarm

Nein muss er nicht. Jedenfalls nicht in allen Bundesländern. Ich brauchte nie etwas vom AG. Wie gesagt, warum und wozu auch. Einen AG zu haben um EG zu bekommen ist keine Pflicht. Was machen die Frauen ohne AG?


Klawitter

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Quelle: www.tk.de (Website der Techniker Krankenkasse) „Wie ermit­telt die Kran­ken­kasse die Höhe des Mutter­schafts­gel­des? Ist Ihre Mitarbeiterin schwanger und erhält von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld, müssen Sie der Kasse mitteilen, wie viel Entgelt die Schwangere zuletzt erhalten hat. Aus diesen Angaben ermittelt die Krankenkasse die Höhe des Mutterschaftsgeldes.“


AugustMama90

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Ich hatte auch nur Stress deswegen.. erst haben sie mich im BV mit einer Tagespauschale abgefrühstückt und dann haben sie ewig auf sich warten lassen mit der Bescheinigung.. War sogar mit Neugeborenem vor Ort und da hieß es „so jetzt auf die Schnelle geht das schon mal gar nicht“ Im Endeffekt hat nur nerven, nerven, nerven geholfen. Ich habe so oft angerufen und emails geschrieben, dass sie wohl weder meine Telefonnummer, noch meinen Namen noch sehen konnten.. aber es war wirklich ätzend!


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von AugustMama90

Naja, die freundliche Dame hat beim Anruf meines Mannes direkt nach der Schilderung des Problems aufgelegt und ist für solche Nettigkeiten bekannt. Aber vermutlich müssen wir auch mal auf nerven, nerven, nerven gehen… ach man. Einfach ausfüllen wäre für alle Beteiligten so viel schneller und einfacher. Danke!


AugustMama90

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Ich hatte das ganze sogar schon vorausgefüllt, man hätte nur noch den Betrag und die Unterschrift einfügen müssen. Echt unbeschreiblich… Ich drücke dir die Daumen, das es zeitnah klappt