mailwerner
Hallo zusammen, Erfreulicher Weise erwarten wir im Februar 2019 Nachwuchs. Da das Thema rund um Elternzeit & Elterngeld recht komplex ist, hoffen wir, dass Ihr uns bei den folgenden Fragen weiter helfen können: Ich (Ehemann) arbeite in Vollzeit und möchte aktuell keine Elternzeit in Anspruch nehmen. Meine Frau hat seit der Geburt unserer Tochter 2013 nicht mehr in Vollzeit gearbeitet. Seit 2013 übt meine Frau eine geringfügige Beschäftigung aus (450,-- EUR Job). Diesen wird sie auch nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt) wieder aufnehmen. Fragestellung: Besteht für meine Frau Anspruch auf Elterngeld (Sockelbetrag 300,-- EUR?) und wie wird Ihr mini-Job auf das Elterngeld angerechnet. Für Eure Bemühungen und Ihre Antwort an dieser Stelle vielen Dank! Christian
Wenn Sie nicht mehr wie einen bestimmten betrag verdient wird es nicht angerechnet. Den Basis Betrag 12 Monate jeden Monat 300 Euro bekommt sie. Am vesrengeht ihr zur Eltern Geld stelle bei euch und lasst euch beraten
Ich würde auch sagen, geht zu einer Beratungsstelle. Wir waren bei beiden Schwangerschaften bei Pro Familia und haben uns bezüglich Elterngeld und Dazuverdienst beraten lassen, da sich gefühlt jedes Jahr etwas ändert.
Wenn sie direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten will, sollte sie über EG Plus nachdenken. da ist die Verdienstgrenze höher die man haben darf ohne das es wegen Zuverdienst zu Kürzungen kommt.
Da sie nur den Mindestsatz bekommt von 300€ kann sie dazu verdienen und bei einem Minijob braucht sie sich keine Gedanken machen. Ich würde auch nur die 300€ bekommen und arbeite nebenher (allerdings arbeite ich von zu Hause und betreue meine Kinder daher selbst) Da sie einen Minijob hat, kann sie aber auch über das Elterngeld plus nachdenken. Dann würde die 2 Jahre 150€ bekommen.
Sie wird mehr wie den Mindestsatz bekommen wenn sie bisher 450 € verdient hat. Das dürfte eher bei 350-375 € oder so um den Dreh liegen.
Nein, leider nicht. Wir hatten erst am Donnerstag eine Beratung
Komisch, bei anderen ist es mehr. Davon ab willst du doch nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Dann ist es klar das du nur 300 € Mindestsatz bekommst wenn du Basis-EG nimmst. Wundere mich eh da du doch meines Wissens nach selbstständig als TaMu arbeitest. Verdient man da derartig schlecht? da du ja auch 2 Kinder unter 6 Jahren hast, wirst du schon den Geschwisterbonus bekommen, also auch da muss mehr herauskommen. Gibt man einen 450 € Job in den Rechner ein, kommen 361 € EG raus bei Basis-EG. Wenn dann wegen dem Zuverdienst bei Basis-EG nur 300 € rauskommt und bei EG Plus 150 €, gehe ich mal irgendwo von einem Fehler aus. Den es gibt eindeutig Freigrenzen. Es gibt aber die Option das man selbst angibt nur Mindestsatz zu bekommen.
Ja da hast du Recht. Ich bin selbstständig als TaMu. Auch die Beraterin war verwundert als der Rechner nur 300€ ausgespuckt hat und ich habe es jetzt auch aufgrund der Tatsache, dass für das 1. Kind des Fragestellers im Jahre 2013 geboren wurde, keinen Geschwisterbonus angegeben, da es diesen nur bis zum 3. Geburtstag gibt.
Also wir würden ihn für 10 Monate bekommen, aber dieser Bonus fällt in die Elternzeit meines Mannes.
Bei meiner Tochter hatte ich damals nur den Mindestsatz beantragt, hätte auch nicht mehr bekommen, da das Geschäftsjahr vorher gezählt wurde und damals betreute ich nur 1 Kind.
Diesmal verdiene ich zwar mehr, da ich 4 Kinder in der Betreuung habe, aber dennoch sagt der EG-Rechner bei mir 300€.
Und nein, als Tagesmutter verdiene ich nicht viel. Ich bekomme das was das Amt zahlt, da ich ausschließlich Amtskinder betreue. Ich könnte nur Privatzahler nehmen und entsprechend mehr verlangen.
Da gibt es also keinen Mindestlohn, da bin ich einige Euros drunter.
Auch wenn ich wie jetzt im Ausgangspost angegeben 450€ Verdienst vor und während der Elternzeit im (offiziellen) Elterngeldrechner angebe kommen da auch nur 300€ raus.

Für den geschwisterbonus gilt, ein Kind unter 3 Jahre, oder 2 unter 6 Jahren. Hinweiß war für dich
Unsere TaMu war auch vom JA keine die frei tätig sind. Sind hier grundsätzlich alle. Verdienen aber trotzdem mehr. Sie verdienen nicht so gut wie wenn sie im KiGa arbeiten würden, aber trotzdem nicht derartig mies. Zumal man sich ja selbst versichern muss usw weil selbstständig. Dann kann man das eh nicht als Minijob abrechnen und es gilt ein ganz anderer Berechnungszeitraum wie bei jemanden der wie die TE angestellt ist. Angestellte müssen die letzten 12 Monate zurück rechnen. Selbstständige das letzte vollständige Kalenderjahr. Sofern man in dem nicht im Mutterschutz war, EG bezogen hat oä. Wenn euch noch 10 Monate Geschwisterbonus zustehen, bist du da wirklich sicher das du da nicht weiter zurück ausklammern musst? Wart ihr wirklich bei der EG-Kasse oder habt ihr euch woanders beraten lassen?
Herzlicehn Dank für eure Hilfe. Grüße Christian
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