Moosweibchen
Ich beginne eine Teilzeitbschäftigung neben dem Studium in dem Bereich, den ich studiere. Mir ist klar, dass man als Studentin nicht den selben Lohn bekommt wie eine Absolventin. Ich hörte von vielen vergleichbaren beschäftigungsverhälrnissen, die in S3 eingruppiert werden. Im Vertrag lese ich jetzt, dass ich S2 bin. Er wurde mir zugesandt, mit den Worten "durchlesen, ob das alles zu meiner Zufriedenheit ist" Ich bin mir jetzt unsicher, ob da noch verhandlungsspielraum ist? Sie suchen zur Zeit händeringend, auf der andern Seite finde ich als Student sicher nichts vergleichbares mir der selben Flexibilität. Ich möchte aber auch nicht aus Höflichkeit einfach unterschreiben und es als gegeben hinnehmen, wo vielleicht noch Spielraum ist. Das ist meine erste Festanstellung, daher habe ich da so null Erfahrung! Ist S2 so üblich? Es wäre eine Teilzeitstelle im Vertretungsteam eines Krippen und KigaTrägers Liebe Grüße
Der Unterschied da ist wohl die Berufserfahrung. Da kommt es dann drauf an, was dein AG dazu zählt.
Beim TVöD wirst du gemäß deiner Erfahrung im Job eingruppiert. Nach nichts anderem. Ich führe jetzt auch einen Jobwechsel durch und sollte eigentlich die 12 Berufsjahre anerkannt bekommen, klappt aber jetzt nicht, weil mir doch 1,5 Jahre fehlen. Das entsprechende Gehalt bekomm ich halt dann in 1,5 Jahren automatisch
Hier werden die Stellen nach Qualifikationen und Arbeit eingestuft. Da hat man was die Stufe angeht überhaupt keinen Spielraum. Höchstens in der Erfahrungsstufe.
das hat mit berufserfahrung zu tun. die eingruppierung erfolgt eben danach. stufenaufstieg dann gestaffelt im laufe der zeit. so war es bei mir
S3 erhältst du in der Regel als (ausgebildete) Kinderpflegerin (mit entsprechenden Tätigkeiten). Mit der Berufserfahrung hat die Entgeltgruppe nichts zu tun sondern mit den Tätigkeiten und der Berufsausbildung. Für die Stufen wiederum ist die Berufserfahrung relevant. Hast du keine einschlägige Berufserfahrung beginnst du in der Stufe 1, hast du mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung, erhältst du die Stufe 2, bei mindestens 4 Jahren einschlägiger Berufserfahrung (gilt für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes) wirst du mit der Stufe 3 eingestellt. Aus meiner Sicht ist die EG S2 korrekt, wenn du keine entsprechende Ausbildung hast. Nachfragen könntest du trotzdem, sofern du GLEICHWERTIGE Kenntnisse wie eine Kinderpflegerin hast. Wie lange studierst du denn schon?
Danke, das ergibt natürlich Sinn. Ich habe das erste Jahr abgeschlossen aber bisher erst zwei Praktika absolviert. Evtl wäre ich kurz vorm Abschluss anders eingruppiert worden. Ich bin nur immer so schlecht darin "Werbung für mich selbst" zu machen und dachte ich frage mal, ob das wieder so ein moment ist, in dem es sinn machen würde, für sich einzustehen, den ich nur wieder nicht peile ;) Merci
Danke für die Antworten, Die Gruppierung richtet sich nach der Qualifikation, die berufserfshrung bestimmt lediglich die Stufe (S2 Stufe 1), daher war ich unsicher, woran manche AG festmachen, wie man Studenten eingruppiert. Ich denke ich werde einfach unterschreiben und mich auf den großen Sprung nach dem Bachelor freuen. Lieben Dank
Ich würde einfach nochmal die zukünftige Vorgesetzte anrufen, ob die Eingruppierung so richtig ist. Verlieren kann man da nix. Teilweise ist es eben doch in Grenzfällen Ermessenssache.
Nach den Bachelor dürftest du schlagartig aufsteigen. Vielleicht hast du dann auch die Möglichkeit deine Stufe in der neuen Eingruppierung zu übernehmen. Solange du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, dürfte da nicht viel zu rütteln sein (an S2).