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eheliche "Pflichten" ???

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eheliche "Pflichten" ???

Wunderkind1980

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Also hab mal ne Frage- ne Arbeitskollegin von mir- hat einen Vertrag mit ihrem Mann, das sie 3x in der Woche Beischlaf mit ihm halten MUSS. Die Sache an sich ist... na, nix für mich- deren ganze Beziehung auch aber das steht auf einem anderen Tablett. So- dann habe ich heute mit einem männlichen Kollegen gesprochen- der auch davon wusste- und er sagt mir- das wäre auch gesetzlich geregelt das Ehefrauen/Ehemänner eben ran MÜSSEN. Es gäbe wohl Gerichtsurteile usw. Ist dat echt so? Es klingt so....Mittelalter oder so


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

Was passiert, wenn der Ehepartner das nicht tut? Auch bei Deiner Freundin? Schön blöd, sowas zu unterschreiben.


Wunderkind1980

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Das kann ich dir gar nicht sagen... Die Sache an sich ist so absurd da grauselts mich.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

Lustig, dass der Typ das schon bei der Eheschliessung schriftlich haben wollte, dem schwante wohl schon was...offensichtlich nicht das erste Frust-Erlebnis...


mamavonhier

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

Du kannst es nicht sagen weil du es nicht weißt, oder weil es widerlich oder brutal ist? ist ja grausam so ein Kerl.....


Wunderkind1980

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Antwort auf Beitrag von mamavonhier

Ich habe sie nicht gefragt danach- weil ichs gar nicht glauben kann. Wir hatten keine Chance bis dato nochmal drüber zu quatschen. Ansonsten ist dies eine klassische Beziehung in der die Frau absolut hörig ist, kuscht und der Typ- aussieht wie Brutalo himself- sie alle Näse lang kontrollierend anruft, ihr keine Freunde lässt und was weiss ich. Lauter komische Sachen in die man eben reingerät wenn man "liebt" iwie. Schlimm....aber sie malt sich ihre Welt momentan noch schön.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

waaaaaaassssssssssss!? der könnt mir mal im mondschein begegnen.


rosemho

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Das ist ja heftig!Gilt das umgekehrt eigentlich auch ?


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

http://de.wikipedia.org/wiki/Ehelicher_Beischlaf


mf4

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

sehr interessant http://www.gutefrage.net/frage/haben-eheleute-das-recht-dazu-geschlechtverkehr-zu-verlangen


keks79

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Antwort auf Beitrag von mf4

.


nane973

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Antwort auf Beitrag von keks79

Hm, indirekt schon. Ich habe ganz schön blöd geschaut, als vor 10 Jahren während der Scheidung es um den "Scheidungsgrund" ging. Meine "Verweigerung" des tgl. Beischlafes hätte von meinem Ex-Mann als "Scheidungsgrund" verwendet werden können. "Damals" gab es noch " wer ist Schuld am scheitern der Ehe". Mein Gesicht war mindestens ein Anwaltshonorar wert....


nane973

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Antwort auf Beitrag von nane973

Ich wollte die Scheidung (aus anderen Gründen) und er wollte Unterhalt...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

Doch, das ist wirklich so, man kann es auch als Scheidungsgrund angeben wenn der Partner keinen Sex will.....


Farasha

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

Also echt.............. Da würde mir aber was fehlen sowas zu unterschreiben. Ich will wenn ich will und nicht wenn mein MANN meint ich soll,anders herum das selbe. Sind ja keine Machinen die wie so Elektro Tacker funktionieren und los .......... Es gibt durchaus Fälle , wo Ehepartner die wieder instandsetzung < ---ist nicht das richtige Wort aber ich komme nicht drauf. , des Ehelichen Lebens fordern gerichtlich ..........aber den Beischlaf kann kein Gericht der Welt einklagen. Wo kommen wir denn dahin..........das ist unmenschlich für beide Seiten


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

der Vertrag ist sittenwidrig...