BabyBelly
Hey da ich erneut schwanger bin hab ich vor einigen tagen mit der Elterngeld stelle telefoniert. Ich habe für Kind 1 3 jahre elternzeit beantragt. Geboren ist Kind 1 am : 06.09.2013 Mein Elterngeld ist jetzt diesen Monat ausgelaufen. Da ich nun erneut Schwanger bin, verlangt die Elterngeldstelle von mit das ich (um weiterhin gutes elterngeld für die Kind 2 zu bekommen) Das ich von 07.09.2014 - zu Beginn des neuen mutterschutzes, also 29.01.15 arbeiten gehe. Allerdings hatte ich bei Kind 1 ein BV und würde dies auch für kind 2 direkt wieder bekommen. Wie ist das also wenn ich gar nicht arbeiten darf? Ich kann doch nicht mein Elternzeit vorzeitig beenden und dann direkt das BV hinlegen.. da zeigt mir mein Arbeitgeber doch den vogel oder?
dann bekommst Du den Mindestsatz (müssten 300 € sein). Wieso gehst Du davon aus, das Du ein BV bekommst?
Du erhälst dann den Mindestbetrag. Sehe es wie Steffi.
Wieso gehst Du denn wieder von einem BV aus? Hast Du nicht in einem Schuhgeschäft im Verkauf gearbeitet? Oder verwechsel ich Dich gerade?
Ansonsten schließe ich mich den Vorschreiberinnen an!
Ich glaube, der Arbeitgeber ist gar nicht verpflichtet, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, oder? Ich würde davon ausgehen, den Mindestsatz des Elterngeldes zu bekommen.
Verpflichtet nicht, die Elternzeit kann aber beendet werden, wenn beide es so wollen. ABER wieso sollte der AG das jetzt tun?
Wenn du in elternzeit bist dann bist du in elternzeit.
Klar, aber das Elterngeld berechnet sich ja nach den letzten 12 Monaten. Und da hat sie halt nicht gearbeitet - somit erhält sie auch nur den Mindestsockelbetrag. Wenn sie mehr Elterngeld möchte, müsste sie bis zum Mutterschutz wieder arbeiten gehen.
Mir war mal was von 12 Monate arbeiten, das schafft sie jetzt eh nicht mehr.
Ja das ist klar die 300 bekommt sie aber.
ja, 12 Monate, stimmt. Aber erhöht sich dann nicht das Elterngeld für jeden Monat, in dem sie arbeitet? Oder müssen die 12 Monate VOLL entlohnt worden sein? Ich war in den Schwangeschaften immer arbeiten, deshalb weiss ich es nicht.
Man darf die Ez nicht beenden, um in ein BV zu gehen. Du kannst sie aber zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, dann bekommst du für die Zeit wieder dein altes Gehalt, da dann dein Alter Vertrag auflebt. EG bekommst du denn Mindestsatz plus Geschwisterbonus.
Das kann sein. Ich habe da eben nichts gefunden im Flyer. ich glaub, das wird hochgerechnet. Es ist aber die Frage, ob ihr eventuelles Einkommen da überhaupt irgendwie ins Gewicht fällt oder ob es sich dann nur minimal erhöht.
Das nächste ist ja auch, wie wirkt das ganze sich steuerlich aus? Und Kindergeld gibt es ja auch.
Aber ich glaube, das Sina gedacht hatte, das sie dann ihr altes Elterngelb bekommt. Dem ist jedoch nicht so.
wenn sie also z.B. nur 7 Monate gearbeitet hat, 5 aber nicht, dann wird eben dieses gehalt zusammen gerechnet und durch 12 geteilt, um das "durchschnittsgefhalt der letzten 12 monate" zu ermitteln. Beispiel: 7x1500=10500,-€ 5x0=0 10.500/12=875,-€ durchschnitt im Monat
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Erneut-schwanger-in-Elternzeit-Beschaeftigungsverbot-wieviel-Gehalt_102894.htm
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Waehrend-Elternzeit-erneut-schwanger_89389.htm
...und zwar zum Datum des erneuten Mutterschutzes. Dann gibt es für den Zeitraum des Mutterschutzes wieder volles gehalt, bzw. Anteil des AG. Ein Abbruch der Elternzeit, um direkt ins Beschäftigungsverbot zu gehen, ist nicht zulässig. Wenn frau also einen derart schwangerschaftsgefährdenden Beruf hat kann sie nur weiterhin in Elternzeit bleiben. Aber selbstverständlich kann während der Schwangerschaft in einem anderen Beruf gearbeitet werden, um höheres Elterngeld zu erzielen.
Sooo Also folgendes um euch mal zu antworten... mein Elterngeld für Kind 1 ging bis 06.09.2014 Das bedeutet ich würde jetzt aktuell würde ich nicht merh arbeiten gehen so berechnet werden das ich 6 monate mit altem gehalt berechnet werde (da ich März ET hab und die ersten 6 monate zu beginn der Schwangerschaft noch eltergeld für Kind 1 erhalten habe) ... Ab september bis März würde ich dann mit 0 € berechnet werden, da ich ja noch in elternzeit aber ohne Geld war! Deshalb sagte die Elterngeld stelle ich solle von 07.09.13-29.01 noch arbeiten gehen um das ich eben mehr Elterngeld erhalte. Nun ist es aber so das ich aus versch. gründen weiß das ich während der Schwangerschaft nicht arbeiten darf. ... (die muss ich hier ja nicht öffentlich machen..) bei meinem Alten AG auch nicht.. er kann mich nirgends woanders positionieren und wir haben im lager (wo ich hin muss um die Schuhe ec. zu holen) 2,50m hohe leitern auf die ich nicht steigen dürfte! Da es aber zum verkauf dazu gehört und wir meist nur zu zweit im Laden stehen kann ich nicht anders und müsste.. daher auch zusätzlich das BV Dies hatte aber noch einige andere gründe. Daher mein frage ob es denn "betrug" wäre.. meine elternzeit zu beendet zum 06.09. und wenn ich am 07.09 (bzw. 08.09 da dies ein montag ist) wieder arbeiten müsste, eben dann das BV abgebe... ?! Wobei mein arbeitgeber sicher jetzt schon weiß das ich wieder eins bekommen würde und dann vermutlich die elternzeit früher zu beenden nicht mal zustimmen würde :( Ausser man klärt es eben vorher.. Oh man schwierig.. ich würde ja arbeiten aber ich weiß eben das ich es nicht darf auch wenn ich wollen würde.
Oh Gott!
hatte ich eben auch gedacht, zumal ich mit den Daten nicht ganz klar komme, ist mir heute zu hoch...
"ich würde ja arbeiten aber ich weiß eben das ich es nicht darf auch wenn ich wollen würde." Deinem Arbeitgeber scheint es wirklich gut zu gehen, wenn Du ein BV bekommst, nur weil Du nicht auf eine Leiter steigen darfst. Es würde ihn wahrscheinlich billiger kommen, wenn er noch eine zusätzliche Aushilfskraft (z.B. Student, Schüler) einstellt, die auf eine Leiter klettert als dich zu bezahlen UND eine neue Vollzeitkraft einzustellen. Eine Alternative wäre auch, dass der andere Kollege auf die Leiter steigt. Aber nun gut....wenn dein AG nicht möchte, dann möchte er eben nicht!
Sorry hab ein paar doppelte wörter und bisschen doof geschrieben. Bin auch neben der Spur heute. Ja es war ja nur ein Beispiel weshalb ich jetzt DORT nicht arbeiten kann... Das BV vom Frauenarzt (das hab ich ja nicht vom AG erhalten) hatte ja noch einige andere gründe. Und das mit der leiter ist eben echt so... Wenn wir zu zweit im Laden stehen, der Laden voll ist und meine Kollegin oder der Kollege schon 2 Kunden bedient kann er eben NICHT für mich ins lager und mir einen Schuh hoch holen ec. Und einen extra Lagerist gibt es bei uns nicht. Aber wie schon erwähnt ist dies ja nicht der einzige grund. Büroarbeit, nur kassentätigkeiten ec. Gibt es bei uns halt nicht. Das ich Diese erledigen könnte. Auch als Stellv. Chefin vom Store wo ich gearbeitet hab. Aber es gibt auch Medizinische gründe die es mir verbieten. Aber das war ja auch nicht die Frage wieso und weshalb ich ein BV bekommen würde... Sondern wie die 6 monate dann berechnet werden wenn ich nicht arbeiten darf, und somit 0€ verdient hab...
Die Schwangerschaft war geplant, eure finanzielle Situation war dir bekannt und hat sich ja nicht “verändert“. Jetzt Staat und AG abzuzocken finde ich richtig, richtig “bäh“! Ich kann mir tatsächlich vorstellen, dass dein Chef dich in der 1. Schwangerschaft liebend gerne bei vollem Lohn und individuellem Beschäftigungsverbot freigestellt hat (er hat sich das Geld mutmaßlich von der Innung zurückgeholt)...wer schon in eine Schwangerschaft reingeht und gleich von Vorne weg sagt, er kann gar nix mehr arbeiten, den braucht KEIN Chef der Welt. Nimm den Mindestsatz und behalte wenigstens ein klein wenig Anstand!
das BV habe ich aus Medizinischen gründen von meinem Frauenarzt erhalten und nicht vom AG. Ja das baby war geplant und auch mit 0€ von mir kommen wir klar! Trotzdem möchte ich ja das Elterngeld etwas aufstpckn für nächstes jahr ! daher meine frage!
Du darfst NICHT aus der Elternzeit kommen und dann direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten! Das geht nicht! Und das finde ich auch richtig!
Okay.. ich fände es auch es heimlich zu tun scheiße daher meine frage ob es überhaupt möglich wäre WENN mein AG zustimmen würde. (tut er aber sicher nicht.. so toll das verhältnis auch ist )
Der Arzt spricht ein individuelles Arbeitsverbot aus. Dabei muss er begründen, warum eine Arbeit so nicht geht und er muss genau benennen WAS nicht geht! Schreibt er, ein Besteigen der Leiter ist nicht möglich, dann muss dein Chef entscheiden, ob er dich anderweitig einsetzen kann. Ein generelles Verbot gibt es eigentlich nicht. Der AG kann dich bei vollem Lohnausgleich freistellen, wenn er ersatzweise keine geeignete Arbeit für dich hat. Oder hast du eine schwangerschaftsinduzierte schwere Allergie auf Arbeit allgemein?! Darüber hinaus haben der Arzt dir über einen bestimmten Zeitraum eine AU bescheinigen. Bei Neigung zu vorzeitigen Wehen, z.B. unter Stress. Stimmt so nicht wie du es schreibst. Ist aber auch egal, meine Aussage war: schmäm dich!
Hm andere sind auch schwanger die haben ganz andere arbeit und kein Berufsverbot. Wenn es dir gut geht du nix hast brauchst du das ja auch nicht. wenn ich dein AG wäre würde ich dich entlassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html So wie ich das verstehe, kann die Elternzeit vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Aber warum sollte er das machen? Du hast dadurch wieder Urlaubsanspruch etc. Konstruieren wir doch mal das Beispiel. Meine Mitarbeiterin möchte die Elternzeit vorzeitig beenden und ich als AG willige ein. Am ersten Arbeitstag kommt sie mit nem BV um die Ecke. Ganz ehrlich, ich als Arbeitgeber würde Dich wegen Betruges anzeigen. Und würde so schnell wie möglich versuchen, Dich für immer loszuwerden. Angenommen, Du spielst mit dem Gedanken, dem AG vorher offen zu sagen, dass Du die Elternzeit beenden willst, um direkt danach das BV in Anspruch zu nehmen. Das wird er nicht machen, er hat dadurch nur Nachteile. Meine Meinung, allein schon Deine Gedankengänge lassen gaaanz tief in Deinen Charakter blicken. Denk mal drüber nach.
Naja sie wird wieder 3 jahre elternzeit nehmen. Sie sagt das geld braucht sie nicht dann kündige doch .
Vielleicht will sie ja schon in einem Jahr durchstarten? Wieso soll sie den Spatz in der Hand loslassen?
DAS wäre mehr wie dämlich! Warum sollte sie eine mögliche Rückkehr in den Beruf komplett unmöglich machen. Vielleicht wird der Mann arbeitslos und folgend Hausmann? Das kann in einem halben Jahr nach Entbindung schon wieder ganz anders aussehen!
Wenn ich das schon wieder alle lese..... Sorry, doof sind hier die wenigsten.
Wieso sollte ich kündigen? Sonst gehts noch? Ich habe einen festen unbefristeten Arbeitsvertrag als Stellv. Chefin in unserer Filiale. Diesen job werde ich sicher niemals kündigen. Vorallem nicht mit den aussichten auf eine eigene filiale. Zudem hätte es ja sein können das mein AG das alles wieder absetzen kann und zurück bekommt (durch ein BV) vllt. hätte er dadurch keine nachteile gehabt? wenn dem so ist denke ich nicht weiter drüber nach und lass es. wir haben halt eine sep. Personalabteilung und damit kenne ich mich eher nicht aus.
mal eine frage: warum hast du dann nicht mit der erneuten schwangerschaft gewartet, erstmal wieder ein jahr gearbeitet um dann nochmal loszulegen mit einem kind? du bist doch noch jung? es ist doch klar, wenn man nicht arbeitet, daß man nur den mindestsatz von 300 euro bekommt.
Wenn er weniger wie 20 MA hat, dann kann er sich das Geld / Gehalt für dich wiederholen. Ändert aber nix daran, dass ein Dritter (Unbeteiligter) für DICH aufkommen muss, ohne, dass eine Leistung erbracht wurde. Dass du das überhaupt in Erwägung ziehst...und als stellvertretende Filialchefin mit Option auf eigenen Laden wäre es schön, wenn du dich im Arbeitsrecht etwas schlau machen würdest.... da gibt es recht gute Bücher. Wünschenswert dir doch was entsprechendes zu Weihnachten.
... aber alles kann er doch nicht bei der Krankenkasse erstatten lassen?
Was ist mit dem Urlaubsanspruch der im BV entsteht und entweder bezahlt wird oder als Urlaub genommen wird? Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt? Da kommt voll der AG für auf.
Ist nur die Frage ob sie noch stellv. Chefin ist, wenn sie wiederkommt und ob dann noch die Option auf eigenen Laden ist... Oder gibts Filialleiterinnen in Teilzeit, ich glaub nicht dass sie mit 2 Kindern Vollzeit ne Filiale managen wird, aber ist nur meine Meinung.
Wenn du die Elternzeit jetzt beenden möchtest, bräuchtest du die Zustimmung des Arbeitgebers- in der Situation wohl schwierig. Definitiv kannst du die Elternzeit aber zu Beginn des Mutterschutzes beenden. Darauf hast du einen Rechtsanspruch! Du bekommst dann das Mutterschaftsgeld. Dann fallen auch Januar und Februar 2015 aus der Berechnung für das Elterngeld raus (wegen Mutterschaftsgeld) und werden "übersprungen" genauso wie alle Monate mit Elterngeldbezug. Dann kommen bei dir nur drei Monate (Oktober, November, Dezember 2014) mit Null Einkommen in die Berechnung fürs neue Elterngeld und neun Monate aus der Zeit vor dem 1. Kind. Damit solltest du zwar etwas weniger als letztes Mal aber je nach vorherigem Einkommen doch einiges mehr als den Mindestsatz bekommen. Dazu kommt noch der Geschwisterbonus -mindestens 75 €- und ggf. Betreuungsgeld fürs ältere Kind. Vom Rest der Elternzeit für Kind 1, den du jetzt nicht brauchst, kannst du noch ein Jahr übertragen und nach der Elternzeit für Kind 2 nehmen, so dass du Kündigungsschutz usw. hast bis das 2. Kind 4 ist. (Teilzeitarbeit bis 30 Stunden wäre trotzdem möglich)