Mitglied inaktiv
Da ich gerade im KH bin, zur VU, hab ich mich erkundigt. Also, erst mal brauchst Du die Bestätigung des Landeshauptmannes, das Du als freie Hebamme arbeiten darfst. Erkundige Dich bei der Landesregierung, in welcher Form Du das Ansuchen stellen sollst. Wenn Du diese Bestätigung hast, kannst Du als freie Hebamme alles anbieten, was Du möchtest. ABER: Du musst Dich noch bei der Landessanitätsdirektion und GKK erkundigen, ob Du mit Deiner Ausbildung auch mit Minderjährigen arbeiten darfst. Möglicherweise musst Du dafür noch eine Zusatzausbildung machen. Soweit die Info der Hebamme hier. LG Bettina
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