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Darf eine Grundschule ein Kind ablehnen?

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Darf eine Grundschule ein Kind ablehnen?

Rosinchen78

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Hallo, darf eine Grundschule ein entwicklungsverzögertes Kind ablehnen? Die Eltern sind der Überzeugung ihr Kind wäre "normal", Kindergarten, Ergotherapeut, Logotherapeutin, Spachförderungskräfte, Erzieherinnen sind aber der Meingung das Kind wäre in einer spezielleren Schule (z.B. Sprachheilschule) besser aufgehoben - zum Wohle des Kindes (damit es nicht nach der 1. Klasse wechseln muss...). Die Eltern sind leider beratungsresistent. Nun frage ich mich ob die ortsansässige Grundschule das Kind aufnehmen muss (wenns die Eltern anmelden) oder kann eine Grundschule ein Kind ablehnen??? Weiß das jemand? LG Rosinchen


nest84

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Wenn die Grundschule keine ausreichende Förderung für das Kind bieten kann, darf sie das Kind ablehnen!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Denn dann gibt es keine Sonderschulen o.ä. nicht mehr! http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.248770.de


nane973

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Gestern auf einer Schulausschusssitzung gewesen... Ab Sommer 2013 dürfen Eltern im Rahmen der Inklusion selber wählen, wo ihr Kind eingeschult wird. Sollte der Wunsch der Eltern bestehen, ihr Kind an einer Regelschule anzumelden, kann die Schule dies nicht ablehnen. Von Seiten der Gemeinden/Komunen müssten dann die Voraussetzungen (was z.B. Barrierefreiheit etc.) geschaffen werden. Entsprechende Sonderpädagogisches Lehrkräfte sind aber nicht in dem Umfang vorhanden wie es notwendig wäre. 2,5 Lehrerstunden/Woche sind da ein Witz. Das sollte den Eltern als Denkanstoß mitgeteilt werden... In unserem konkreten Fall wurde in der Gemeinde gestern beschlossen eine "Schwerpunkt Grundschule" zu bestimmen. D.h. das diese Schule als einzige vorerst komplett auf Inklusionsfähig umgebaut wird und bestimmte Behinderungen nur dort eingeschult werden... Trotzdem oder weithin bleibt hier bei uns das Recht, bei bestimmten Behinderungen, der Eltern auf freie Schulwahl unangetastet. Weiterhin habe die Eltern die Möglichkeit über das Sozialamt oder Jugendamt je nach Behinderung einen Integrationshelfer zu beantragen, der den Schüler eine bestimmte Anzahl an Stunden begleitet. Dies ist abhängig von der Schwere der Erkrankung, und kann einen Regelschulbesuch unterstützend ermöglichen.


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von nane973

Vielen Dank für die Infos! LG Rosinchen