Glaubst du allen Ernstes, dass in irgendeinem Gesetzestext exakt vermerkt ist, ob ein Lehrer für vergessene Sportsachen eine sechs geben darf? Pass auf, mein WISSEN darüber: Die Benotung für erbrachte/nicht-erbrachte Leistungen liegt im Ermessen des Lehrers. Er oder sie, sowie der Lehrplan legen fest, welche Leistungen erbracht werden müssen, um die entsprechende Note vergeben zu können. Vergessene Klamotten fallen unter den Punkt MITARBEITSBEWERTUNG: Das heißt, dass der Lehrer am Anfang des Jahres klar signalisiert, was und wie er die Mitarbeit bewertet. Sagt er also, dass es fürs Klamotten vergessen eine sechs in Mitarbeit gibt, dann ist das sein gutes RECHT das auch so zu tun! Er ist nicht dazu verpflichtet dein Kind ohne Sportzeugmitturnen lassen- ungeeignetes Sportzeug stellt ein Verletzungsrisiko da! Stell dir vor, es wäre etwas passiert, wie sauer wärst du dann weil der Lehrer wollte das dein Kind ohne vernünftiges Sportzeug turnt! Also, bis auf die Tatsache, dass dein Kind in der Unterrichtszeit nach draußen verwiesen wurde ohne beaufsichtigt zu werden, gibts nix zu beanstanden. Un by the Way: Warum hast du ihr keine Befreiung geschrieben, wenns ihr nicht gut ging und sie eh nicht mitmachen wollte?