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Brauche mal ganz schlaue Köpfe....

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Brauche mal ganz schlaue Köpfe....

benny&yannick

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Kann mir jemand mal bitte diesen Text erklären, so dass ich es auch verstehe??? "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Wenn man sich nacher dumm genug stellt kannste bis 18 machen was du willst :-)


kaathii

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

wenn der täter nicht zurechnungsfähig ist,würde ich meinen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Im Klartext: Wenn er nicht weiß was er tut, ist er nicht Schuldfähig.


Anny

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Wenn der Jugendlich noch nicht reif erscheint, ist er nicht schuldig.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Anny

DANKE....


kaathii

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

unter 18 greift normalerweise das jugenstarfgesetz,wenn ein gutachten aber bestätigt,das der täter sich seiner tat bewusst war,wird er nach normalem erwachsenenrecht verurteilt,sooo jetzt hab ichs


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Es geht in dem Fall um einen Jungen,der zur Tatzeit erst 11 war. Seines Handels sicher bewusst, aber nicht um den Schaden.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

wie schwer ist denn die tat?? es kommt auf die tat drauf an,wie weit der junge in seiner psychischen entwicklung ist,tathintergrund.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Es gab keine Tathintergrund. 2 Jungs laufen die Strasse entlang, heben eine Stein auf; werfen diesen über eine Mauer ( knapp 3 Meter hoch) und treffen eine Tür, wo eine Scheibe 20x20 cm kaputt gegangen ist. Besitzer erstattet Starfanzeige gegen die 2 Kinder; Verfahren eingestellt; Ich schalte meine Versicherung nicht ein, da der beitzer im Gespräch mitteilte, dass die Tuer einen Vorschaden hatte. Da haftet keine Versicherung. Jetzt war ein Jahr Ruhe.Besitzer schaltet einen Anwalt ein, der meinen Sohn in die "Pflicht" nimmt, den Schaden zu zahlen. Notfalls klagen sie es bei IHM ein.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

wurde damals ein gutachten von der tür gemacht??


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Alles gemacht worden...Mit Kostenvoranschlag Polizistin fand den Fall sehr lustig. Der Besitzer hat bis jetzt nicht verstanden, dass sie gegen mich klagen müssen.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Anny

Das sagte mein Vater auch. GSD habe ich ihn.Der wird der gegenerischen Partei einen schönen Brief schreiben. Da wird sich keiner mehr melden.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

ein jahr später?sehr komisch. habt ihr euch auch einen anwalt genommen?? es kann gut sein das ihr einen teilbetrag der tür bezahlen müsst,ganzen betrag natürlich nicht,weil tür vorher schon beschädigt. komplette tür kaputt oder nur glas?


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Es geht um eine Scheibe in der Größe von angeblich 1,20x1,00 m. Kostenpunkt 1200€. Wie gesagt, die Tür hatte einen Vorschaden. Die Kinder konnten nicht mal sehen, dass da eine Tür ist, Und das es die Kinder waren, konnte nichtbeweisen werden.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

also niemand hat etwas zugegeben?niemand hat was gesehen? wenn nicht bewiesen, dann ist der fall klar. solange nichts bewiesen,können sie dir mal den buckel runterrutschen


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Die Jungs haben in Gegenwart der Polizei gesagt, dass sie mit Steinen geworfen haben. Mehr aber nicht. Meinem Vater kommt es so vor,als haben die auf so eine "Super-Situation" gewartet. Lassen sich den Schaden jetzt von uns bezahlen. Die Kripo meinte, dass die Kinder die Scheibe hätten nie treffen können. Die Scheibe ist nochmals mit einem Gitter verziehrt,


kaathii

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

dann würde ich mir keine gedanken machen.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von kaathii

nö - hast du nicht - er hat ja das 18. Lebensjahr noch nicht beendet und ist somit auch noch nicht erwachsen


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

das hat doch damit nichts zu tun,wenn ein zb 16 jähriger ein straftat begeht(sagen wir er mordet) dann entscheidet ein gutachten,ob durch zb besondere schwere der tat das erwachsenenrecht angewandt wird.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Wenn ihm die Einsichtsfähigkeit für sein Handeln fehlt, weil er noch nicht reif genug ist....wie vielleicht andere....wird er wie ein Jugendlicher bestraft und nicht wie ein Heranwachsender.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Strafmündig nach dem Gesetz ist er erst ab 14 Jahren!


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

bis dahin haften halt die eltern


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Falsch! Eltern haften NICHT für ihre Kinder!


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

das würde dann heißen das kinder unter 14 straffrei wären,und das kann es ja auch nicht sein. eltern haften NICHT IMMER für ihre kinder,wenn einem kind jetzt das fahrrad gegen ein auto fällt nicht,in b&y fall wahrscheinlich,ja.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Nachtrag: Nur wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzen! Was bei Jungen im Alter von 11 Jahren schwer nachweisen lässt.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

jap so schon eher,zudem kommt es noch darauf an ob etwas mutwillig zerstört wurde.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Das Kind haftet ggf. selber, ab einem Alter von 7 Jahren, wenn es die nötige "Einsichtsfähigkeit" besitzen! Das hat aber nichts mit dem Strafrecht, sondern mit dem Zivilrecht zu tun!