Mitglied inaktiv
brauche mal eure meinung, ich muss leider für 2 monate hartz 4 beantragen und bin grad dabei den antrag auszufüllen, habe jetzt im internet dies hier gefunden... und grübel darüber nach... Zulässig wären Fragen zur „Bedarfsgemeinschaft“. Doch abgefragt wird die „Haushaltsgemeinschaft“. Bei nichtehelichen Lebenszusammenhängen sind dies völlig unbeteiligte Personen. Deren Arbeits-, Vermögens-, Sozialversicherungs- und Verwandtschaftsverhältnisse, Leistungsbezug in der Vergangenheit gehen niemanden etwas an. Entscheidend ist nur die aktuelle „Bedürftigkeit“. ja wie ist es denn nun, ich wohne mit meinem freund zusammen, aber bin dennoch ledig
Die Haushaltsgemeinschaft ist von der Bedarfsgemeinschaft zu unterscheiden. Eine Haushaltsgemeinschaft ist gegeben, wenn Personen mit dem Erwerbsfähigen einen gemeinsamen Haushalt führen, also aus einer Haushaltskasse, aus einem "Topf" wirtschaften, jedoch nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Wird die Vermutung nicht widerlegt, so hat das zur Folge, dass das Einkommen der Personen der Haushaltsgemeinschaft angerechnet werden kann und die Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft entsprechend vermindert werden können.
es geht darum, ob ihr ne wg oder eine einstandgemeinschaft (eheähnlich)seid. wirtschaftet ihr zusammen? gemeinsame einkäufe, urlaube, kontovollmachten? habt ihr ein gemeinsames kind? wenn ja (nur eins reicht), dann seid ihr automatisch eheähnlich. Lg
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