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boah nee. meine tochter bekommt erstmal ein donnerwetter

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boah nee. meine tochter bekommt erstmal ein donnerwetter

wesermami

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gerade eben kam ein brief vom inkassobüro...madame hat vor weihnachten was auf rechnung gekauft..jetzt wird mir auch klar wo die geschenke herkamen..nix mit eisern zusammengespart*grrrrrrrrrrrrr aber was mich auch stutzig macht...wie kann eine 14 jährige was auf rechnung kaufen????????


Pamo

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Sie hat online bestellt, niemand hat sie persönlich gesehen und ihr Alter hinterfragt, ausserdem hat sie bei der Bestellung angegeben dass sie 18 oder älter ist


wesermami

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Antwort auf Beitrag von Pamo

sonst wird auch jeder hans und franz überprüft...wieso fällt dann nicht auf das sie erst 14 ist? verstehe ich nicht


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von wesermami

???? wie soll man das kontrollieren? das liegt doch in deiner verantwortung oder nicht?! du müsstest deine tochter besser aufklären


wesermami

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

bestellen wollen und es nicht klappt...aber bei ner 14 jährigen klappt das so????? verstehe ich nicht...sonst wird auch immer bonität vorrausgesetzt


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von wesermami

hat sie deinen namen angegeben oder ihren eigenen?


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Und betrifft die beschränkte Geschäftsfähigkeit auch Onlinegeschäfte?


desire

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

das wär interessant....


wesermami

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Antwort auf Beitrag von desire

wir zahlen das schon...aber seltsam finde ich das doch alles


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von desire

Mal kopiert: Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal gilt bzgl. der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen Folgendes: Kinder sind bis zum einschließlich 6. Lebensjahr nicht geschäftsfähig. Im Alter von 7 bis einschließlich 17 Jahren gelten sie als "beschränkt geschäftsfähig". Verträge - auch Kaufverträge - gelten nur mit Einverständniserklärung der Eltern. Solange diese nicht erfolgt, bezeichnet man den Vertrag als "schwebend unwirksam", d.h. der Unterschied zu einem von vorne herein ungültigen Vertrag liegt somit in der Möglichkeit der Eltern, noch ihr Einverständnis zu erklären oder zu verwerfen. Wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern Geld zur freien Verfügung gegeben haben, im Regelfall also das Taschengeld, kann der Jugendliche damit machen, was er will. So ist dies in § 110 BGB geregelt. Als Taschengeld gilt dabei Geld, was dem Jugendlichen ohne eine bestimmte Zweckbindung überlassen wird oder Geld, was dem Jugendlichen genau zu diesem Zweck (Kauf der Software) übergeben wurde. Somit hängt die Wirksamkeit von Kaufverträgen bei Minderjährigen im Sinne des Taschengeldparagrafen nicht von der Höhe, sondern von der Zweckbestimmung des Geldes ab. Diese Zweckbindung wird sich aber kaum nachweisen lassen. Insofern wären Sie für den Fall einer Bestellung durch Minderjährige immer auf die Genehmigung der Eltern angewiesen. Wird diese verweigert, ist der Kaufvertrag unwirksam und es erfolgt die Rückabwicklung des Geschäftes. Dies bedeutet Rücknahme der Ware und Rückerstattung des Kaufpreises. Sie als Verkäufer haben diese Risiko zu tragen. Das der Minderjährige seine Volljährigkeit durch ein entsprechende Kreuz vortäuscht, ändert daran nichts. Im Übrigen gilt ohnehin ein 14 tägiges Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Sie können dem nur entgegenwirken, indem Sie in Ihr Shop-System einen sog. Adult-Check einbauen. Hier werden durch einen Fremdanbieter die personenbezogenen Daten und die Volljährigkeit überprüft. Dieser Service ist allerdings wiederum kostenpflichtig. Es könnte auch helfen, wenn Sie die Besteller auffordern, deren Personalausweisnummer anzugeben. Vollkommene Sicherheit bietet diese Variante allerdings auch nicht. Es wird wohl dabei bleiben, dass der Online Handel den Kreis potentieller Kunden zwar erheblich erweitert, das Risiko für den Händler jedoch in gleichem Maße steigt. Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Christian Kah -Rechtsanwalt-


wesermami

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

werde mich mit denen mal in verbindung setzen..will ja zahlen..aber so einfach hinnehmen ist auch doof*find*


LoveMum

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Ein Inkassounternehmen tritt doch erst auf wenn etliche Rechnungen/Mahnungen ignoriert wurden. Wo sind die?? Ich würde entweder nochmal nachforschen oder mal die Zügel in der Erziehung anziehen(?)


wesermami

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Antwort auf Beitrag von LoveMum

tochter....finde das alles sehr merkwürdig


kangaru

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Wenn ich mal ne Rechnung verschluse, dann kommt immer beides, mail und Post, dazu sind die Verkäufer, glaub ich, auch verpflichtet.


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Ich finde du drehst den Spiess hier ein bisschen um. Wann wurdest du denn bei einem Internetkauf mal nach deinem perso gefragt oder nach den Kontoauszügen der letzten drei Monate ? Ist das Versandhaus jetzt schuld wenn deine Tochter vorsätzlich falsche Angaben macht. Ist dir die kriminelle Energie bewusst die dazu gehört Sachen zu bestellen und zu verschenken mit dem Wissen diese nie zu bezahlen ? Und dann noch monatelang Emails zu ignorieren bis die Sache eskaliert ? Was möchtest du jetzt vom Versender ? Dass er seine Forderung zurück nimmt setzt wohl auch vorraus, dass ihr alles zurück geben könnt.


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von kangaru

Das ist nicht gesetzlich so vorgeschrieben mit dem Postweg.


LoveMum

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Ich bin auch etwas irritiert.....hier leben vier Teenager und die sind alle nicht ohne aber SOWAS hat sich noch keiner erlaubt und das sollten sie auch nicht wagen....


ösitina

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Antwort auf Beitrag von kangaru

Nein, eine Mahnung ist an keine Form gebunden....


ösitina

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Antwort auf Beitrag von LoveMum

Nein, meine Kids wissen auch dass man nicht bestellt wenn man dafür das Geld nicht hat, geht es um Geschenke wird immer der andere Elternteil um mithilfe gebeten


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von LoveMum

Selbst wenn man gesetzlich die Forderung nicht begleichen müsste, wäre das dann der richtige Weg seinem Kind zu zeigen was es angestellt hat indem man die schuld auf den Versender verlagert? So ala "war alles nicht so schlimm mein schatz, bist ja erst 14 selbst schuld wenn die Idioten das nicht kontrollieren"


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Wenn ich als Verkäufer einen säumigen Kunden habe darf ich auch gleich ein Inkassobüro beauftragen.


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Lest ihr richtig??? SIE möchte doch die Rechnung begleichen. Ich finde aber auch dass sie beschränkte Geschäftsfähigkeit geltend machen sollte, und sei es nur um die Inkassogebühren zu drücken. Und dass das passiert ist hat ja nun einmal NICHTS mit Erzeihung zu tun. Kinder bauen nun mal Mist, auch wenn wir alle tolle Übermütter sind die unseren Kindern immer ein perfekt korrektes Leben vorleben. Hat sie geschrieben sie lässt das durchgehen??? Nein, auch das nicht.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

Würde ich auch versuchen. Auch der Verkäufer ist nicht unschuldig!


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

Ich würde die Rechnung bezahlen Aber ich würde mir das Geld von der Tochter zurück holen bzw. Ein Teil vom Taschengeld einbehalten bis der Betrag beglichen ist Der Tochter klar machen was sie falsch gemacht hat


ösitina

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Auf alle Fälle!


kati1976

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Wegen dem Alter Sicher das sie das richtige angegeben hat? Das kann man doch eingeben wie man will


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

MIR geht da die Hauptenergie trotzdem in die falsche Richtung "Ich möchte ja bezahlen aber einfach so hinnehmen" WAS hinnehmen ? Das die Tochter kriminelle Sachen macht ? Selbst wenn noch inkassogebühren drauf kommen, super lerneffekt, dürfte sie bei mir alles abstottern.


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Was ist denn deine Lösung für die Zukunft für Verkäufer? Nämlich dass man irgendwann nur noch per Kreditkarte oder Vorkasse bezahlen kann wegen sowas. Wenn der Verkäufer auch schuld hat, was soll er in Zukunft ändern deiner Meinung nach ?


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Das was Millionen anderer Anbieter auch machen. Einen Adult Check . Das ist nichts anderes als wenn die Kids in einem Dicounter einkaufen. An der Kasse gibt's den Adult Check und das ist online nicht anders. Macht das der Discounter nicht ist auch er fällig, wenn er Alkohol etc. An Minderjährige verkauft. Was gibt's da nicht zu verstehen?


wesermami

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

ja, meine hauptenergie geht dahin das ich es unmöglich finde das eine minderjährige dort einfach falsche daten angibt und die sachen geliefert bekommt. es ist kein unbekanntes unternehmen und dort sollte kontrolle an erster stelle stehen. mir geht es jetzt nichtmal um die rechnung meiner tochter....dort kann ja anscheinende JEDER irgendwelche angaben machen und bestellen...DAS finde ich unmöglich und deshalb will ich es nicht so hinnehmen...und bei allen anderen onlineshops muss man heutzutage gerade als neukunde doch wohl auch vorkasse leisten.


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Na dann würden wieder alle in die andere Richtung aufschreihen wenn man sich jetzt erstmal in jedem Onlineshop für jedes Shirt was man kauft checken lässt. Das Kind wusste genau was es tsti, ignorierte bewusst die emails. Ich find es gibt Situationen wo man auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit bestehen kann (mir wurde mit 15 mal ein zeitungsabo aufgeschwatzt) aber sie wusste sehr gut was sie da tut und ich finde, da muss man als Eltern nicht das Signal geben, dass das böse Versandhaus selber schuld ist, sondern das Kind grade stehen lassen.


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Sorry, dann Wunder dich nicht, dass deine Tochter sowas macht, wenn immer andere Schuld sind.


wesermami

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

den bockmist hat meine tochter gebaut das mir schon klar und dafür wird sie/wir geradestehen


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Du wusstest mit 15 nicht was ein Zeitungsabo ist. Haben Dich den deine Eltern nicht aufgeklärt. Da misst aber jemand mit zweierlei Maß! Es ist vollkommen egal, ob da jemand aufschreit oder nicht. Als Verkäufer hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du checkst das Alter oder trägst das Risiko, dass Minderjährige einkaufen und ggf. die Eltern dann den Vertrag rückgängig machen oder sich zumindest beschweren. Das hat nichts mit falscher Erziehung zu tun sondern mit dem Gesetz. Klar hat das Mädel Mist gebaut und klar muss sie dafür gerade stehen, aber lass mal nicht außer Acht, das sie eben noch ein Kind ist, was man von dem Verkäufer nicht behaupten kann, der fahrlässig handelt und ihr somit die Möglichkeit gibt sich falsch zu verhalten. Ich möchte das Mädel nicht in Schutz nehmen, aber ihr veranstaltet hier einen ungerechten Zirkus!


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Und das von jemanden der anderen die Schuld gibt dass sie mit 15 Zeitungen bestellt hat


mf4

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Hm... dein Kind hat den Mist gebaut und ich kann nicht nachvollziehen, dass nun das Versandhaus schuldig ist. Dein Kind muss sich als neukunde angemeldet haben und ein falsches Geburtsdatum angegeben haben und wie soll das ein Versandhaus nachprüfen? Die Adresse stimmte sicher, denn immerhin kam ja Lieferung an. Falls es wo anders hin geliefert wurde (das würde mich an deiner Stelle interessieren) dann steckt dahinter schon mehr als Naivität.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Immerhin sind die Eltern auch verpflichtet das Kind geeignet aufzuklären was es darf und was nicht und dies auch zu kontrollieren. Das Kind hatte scheinbar sogar eine eigene E-Mailadresse und eine geeignete Kontrolle gab es erst mal nicht. Aber es ist eine gute Gelegenheit dem Kind JETZT vor Augen zu führen, dass man nur das ausgibt was man hat und das man für solche Vergehen grade stehen muss! Ich würde mit dem Inkassounternehmen sofort Kontakt aufnehmen und sehen, dass das aus der Welt geschafft wird (Ratenzahlung?). Deine Tochter muss aber zusehen, wo sie das Geld nun zusammenverdient um die Schuld abzutragen (dann bei euch; setzt eine Art Vertrag auf). LG


desire

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

boah.....wie oft noch...sie schrieb doch schon vor hundert posts dass ihre Tochter es bezahlen wird...wie kann euch doch furz sein...gott was hilft ihr das es nochmal und nochmal zu hören dass es falsch war und dass sie ihr Kind aufklären soll...


susafi

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Das finde ich krass...


mf4

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Antwort auf Beitrag von susafi

ich denke ich hätte mich gewundert, woher mein Kind mit 14 die fette Kohle für teure Geschenken hat das Kind wird was draus gelernt haben


LoveMum

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Antwort auf Beitrag von mf4

Und die Eltern auch. Ich bin keine Übermutti, meine Teenies sind, wie gesagt, nicht ohne und wir haben hier oft genug Probleme. Allerdings wissen sie einfach, dass sie so etwas NIEMALS machen dürfen. Man kann in Teufels Küche kommen...


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von LoveMum

Wenn man das Gesetz außer Acht lässt schon. Gut dass der arme Verkäufer auch dazu lernen muss.