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Beschwerde wegen unserer Katzen - wie reagieren???

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Beschwerde wegen unserer Katzen - wie reagieren???

AnaS

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Hallo! Ich hatte heute einen netten anonymen Anruf aus der Nachbarschaft. Der Mann hat sich darüber beschwert, dass unsere Katzen immer in seinem Garten ihr Geschäft erledigen würden. Ich wusste gar nicht so recht, wie ich reagieren soll. Ich kann ja seinen Ärger auch verstehen. Aber es sind in unserer Ecke hier schon 8 Katzen, die ich kenne. Außerdem haben wir auch selbst einen großen Garten, wo die Katzen ja auch hinmachen. Gibt es für solche Sachen eigentlich irgendwelche Richtlinien/Gesetze? Also bin ich verantwortlich dafür, wo meine Katze hinmacht? Naja, er sagte dann noch, ich soll mich drum kümmern, dass unsere Katzen nicht mehr in seinen Garten machen? Wie soll ich das machen????? LG


desire

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Antwort auf Beitrag von AnaS

vielleicht hatte er die Katzenkacke einfach satt und hat bei allen 8 Haltern angerufen....? du kannst das bei freigängern aber schlecht kontrollieren...eher würd ich dem Mann sagen er soll beweise sammeln dass es eure Katzen sind...wenn es sie sind dann würd ich mir gemeinsam mit ihm was überlegen.


wesermami

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Antwort auf Beitrag von desire

ich würde gar nicht reagieren...denn was ändern kannste eh nicht..ob es nu deine katze ist oder nicht ich ärgere mich auch immer über nachbarskatzen im garten..schön ist das wirklich nicht...aber muss man halt dulden


AnaS

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Antwort auf Beitrag von wesermami

irgendwie auch geärgert, dass er nicht mal gesagt hat, wer er ist. Anonym anrufen und einen beschimpfen ist doch echt doof.


mamavonhier

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Das unterschreibe ich so! lästig ist das. Vorallem auf der Terrasse. Aber leider kann man da nix dran machen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von wesermami

die Scheiße anderer Leute Tier ist hier auch immer Thema... machen kann man nichts... außer wegmachen, obwohl es nicht meine ist


hormoni

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Antwort auf Beitrag von AnaS

Das würde mich nicht jucken. Weil man auf die Hinterlassenschaft seiner Freigänger Katzen eben keinen Einfluss hat. Wenn er das nicht will, soll er sich die "Verpissdich-Pflanze" zulegen. Ich würd nichts machen. Allerhöchstens eine gedankliche Verbeugung für die innere Hygiene LG h


desire

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Antwort auf Beitrag von hormoni

es gibt mitunter leider Zeitgenossen die dann tiere vergiften....lieber einlenken und ev. mal eine Aufmerksamkeit rüberwachsen lassen...


hormoni

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Antwort auf Beitrag von desire

Ich meine, man kann ja nicht vor seiner Katze sitzen und ihr verbieten, zum Nachbarn zu streunen, oder? Da "einzulenken", stelle ich mir da schon sehr schwierig vor. Man könnte natürlich anbieten, den fremden Garten 1x täglich auf Hinterlassenschaften zu prüfen und die wegzumachen, aber ich kenne keinen, der sich darauf einlassen würde... Grüße h


desire

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Antwort auf Beitrag von hormoni

klar...schwierig...aber sich deswegen zu bekriegen ist ja auch blöd...


hormoni

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Antwort auf Beitrag von desire

Hm desire - das mit dem Bekriegen liegt nicht an ihr. Eher an dem Nachbarn, der weder seinen Namen nannte noch sachliche Kritik äußerte. Da bleibt einem als Freigänger-Katzen-Besitzer nicht viel Spielraum um etwas zu unternehmen. Gruß h


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von AnaS

Da kannst du gar nichts machen, ist halt so. Du könntest anbieten gelegentlich mal zum Einsammeln des Kotes vorbei zu kommen...aber der Gutzte hat seinen Namen ja nicht genannt. Dann wollte er nur Frust ablassen...kann man verstehen, denn 8 Freigängerkatzen machen schon ordentlich was. Meine Damen kommen sogar zum Spucken (nach Grasfressen) brav wieder rein, zum Sch...... sowieso LG


AnaS

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Naja, wir wohnen ja hier eher ländlich. Das heißt, hier hat jeder Haus und Garten. Direkt nebenan gibts ein kleines Bächlein, Wiesen, Felder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jetzt alle 8 Katzen oder eben nur unsere ausgerechnet immer nur in seinen Garten kacken (...so wie er sagt...)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von AnaS

Mader-Kxxxx sieht so ähnlich aus. Nicht jeder Haufen in unseren Garten wurde von einer Katze gemacht. Und Mader sind nun mal auch "Freigänger" Wenn ihr ländlich lebt, kann es auch der hundsgemeine Mader sein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von AnaS

Idiot. Klar, es ist nervig. Aber man kann nichts tun. Du als Katzenbesitzerin sowieso nicht. Wir haben hier 2 Katzen, die setzten sich immer vor unsere Tür und liessen unsere nicht rein (sind erst seit 2 Jahren hier). Unsere Katze ist recht scheu und ängstlich und liess es sich gefallen. Da hab ich ein paar Mal nen Becher mit Wasser genommen und die Katzen damit verscheucht. 3x musste ich sie nass machen, seitdem kommen sie nicht mehr. Od. ich würde es mit einer Verpissdichpflanze versuchen, habe aber gehört, dass das nicht viel bringt. Einen Versuch ist es Wert. Könntest ja eine hin bringen, aber du kennst ja nicht mal den Namen geschweige denn seine Adresse. Ignorier es einfach. Wenn er wieder anfruft, sag ihm, er soll besser in die Stadt ziehen. Da hat er dann einen Balkon und keinen Garten. Ist wohl besser für ihn. LG


Mitglied inaktiv

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wenn sich heraus finden lässt, wer denn der anonyme Hinweisgeber ist. Das wäre doch auch eine Idee (wenns nicht doch ein Mader ist)


PaulaJo

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Mader?


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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Kannst mir ein R schenken, habe zu wenig heute davon


mf4

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Marder


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Antwort auf Beitrag von mf4

Schiet, hast mich doch glatt ertappt


susafi

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Antwort auf Beitrag von AnaS

Mit einem "Da kann man nichts tun." ist es leider nicht getan. Ich habe auch eine Katze und mir viel Ärger damit eingehandelt. Klar logisch gesehen kann man nichts tun, was auch? rein rechtlich gesehen ist man allerdings in der Pflicht zu verhindern das Mietz in Sandkästen oder fremde Gärten macht. Vorher wäre er allerdings in der Nachweispflicht das es deine Katze war, die in den Garten gemacht hat. lg


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von AnaS

Handreich.....hier dasselbe Problem. Im vorderen Teil des Hauses wohnen mein Sohn und ich (oben) und ein junges Paar (unten). Im hinteren Teil die wohnt die (alte) Vermieterin. Die hat sich letztens tierisch aufgeregt und mich angemault, dass sie beim Mähen 5mal Katzenka..e gefunden hat. Jetzt wohnen wir aber in einer winzigen Straße, in der fast jeder Katzen hat (bestimmt 15 Stück laufen hier rum). Ich verstehs ja, dass man es eklig findet und sich ärgert. Aber was soll ich machen?


sibs1

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Antwort auf Beitrag von AnaS

Gerade wenn es draußen schmuddelig und nass ist, braucht das eigentlich niemand: Fremde Tiere im Garten, auf dem Balkon oder gar in der Wohnung. Das Landgericht in Bonn (Az.: 11 C 553 / 08) hat jetzt ein für Katzenliebhaber interessantes Urteil zu der Frage gefällt, was die Stubentiger in Nachbars Garten oder Wohnung tun dürfen und was nicht. Im konkreten Fall waren zwei Hauskatzen über die Dachterrasse der „eigenen“ Wohnung zunächst auf den Nachbarbalkon und anschließend sogar in eine fremde Wohnung spaziert und hatten dort Kot und Erbrochenes hinterlassen. Das Landgericht Bonn nutzte die Klage der geschädigten Mieter und stellte einige grundsätzliche Regeln zum Halten von Katzen auf: Zunächst, so das Gericht, sei es selbstverständlich unzumutbar, dass die Katzen ihre Notdurft oder Erbrochenes auf fremden Grundstücken, also vor allem auf dem Balkon und natürlich in der fremden Wohnung ließen. Dies unterliege nicht der nachbarschaftlichen Duldungspflicht und sei gesetzlich verboten. Nachbarn müssen Katzen dulden Ansonsten aber müsse man differenzieren: Es könne vom Katzenhalter insbesondere nicht verlangt werden, dass Katzen die eigene Wohnung gar nicht verlassen. Wörtlich: „Katzen sind nämlich von Natur aus Jagdtiere und lassen sich nicht von willkürlich gezogenen Wohnungsgrenzen beschränken. Eine Haltung nur in der Wohnung kann daher nicht erwartet werden. Als Nachbar muss man Katzen, und zwar maximal zwei Tiere, auf dem eigenen Balkon oder im Garten vorübergehend dulden, zumal sie sich von dort problemlos verscheuchen lassen. Es handelt sich hier um eine nur „geringfügige Beeinträchtigung“ der eigenen Privatsphäre, die man zu dulden verpflichtet ist. Das Betreten der Räumlichkeiten hingegen muss man unter keinen Umständen dulden. Katzen dürfen nicht in fremde Wohnungen gelangen.“ Da den geschädigten Mietern diese Aussage aber nicht reichte und sie härtere Maßnahmen forderten, legte das offenbar katzenfreundliche Gericht noch Folgendes fest. „Katzenhalter sind indes keinesfalls gezwungen, die Tiere im Außenbereich zusätzlich noch an einer Leine zu führen. Dies stellt keine tiergerechte Haltung dar und kann gerichtlich nicht eingefordert werden.“ Fazit: Katzen dürfen zwar durchaus auch auf fremde Grundstücke oder Balkone, müssen sich dort aber anständig benehmen. Das Hinterlassen von Kot oder Erbrochenem muss man als Betroffener nämlich auch im Außenbereich nicht dulden. Und: In fremden Wohnungen haben Katzen, so niedlich sie auch sein mögen, grundsätzlich nichts verloren. Das wäre dann sozusagen „Katzenhausfriedensbruch“.