NorSch
Hallo, Ich hoffe auf euer Schwarmwissen. Ich bin seit 03/22 im Beschäftigungsverbot. Gestern habe ich nachgelesen, dass ich den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft erhalte. Das entspricht bei mir 10/21,11/21 und 12/21. Im Oktober und bis Mitte November habe ich noch Elterngeld erhalten. Ab Mitte November normales Gehalt. Wird das Elterngeld zur Berechnung eines Durchschnitts heran gezogen oder gibt es dort eine Sonderregelung, wie es so gerne in Deutschland üblich ist ? Im Mutterschutzgesetz konnte ich dazu nichts finden. Viele Grüße
Der Mutterschutzlohn entspricht Deinem Lohn davor. Das Elterngeld spielt keine Rolle.
Nicht unbedingt! Hast du währen der ez gearbeitet? Hast du die laufende ez auf einen Tag vor dem Mutterschutz beendet?
Ich habe in der Elternzeit nicht gearbeitet. Meine Elternzeit endete nach einem Jahr Mitte November. Bis Ende des Jahres habe ich mit 35h gearbeitet, seit Januar mit reduzierten Stunden. Im Januar bin ich schwanger geworden, Im Februar habe ich es gemerkt und zum 01.03 ein Beschäftigungsverbot bekommen. Eine Neuberechnung könnte also für mich durchaus interessant sein, wenn man die Monate mit den höheren Stunden dafür heranziehen muss.
Wenn Du Deine Stunden dauerhaft ab Januar gedenkt hast, dann zählt nur dieser Lohn nicht die Monate davor. Du bekommst als Mutterschutzlohn ja im Grunde einfach Deinen Lohn weitergezahlt, aber eben vom AG und der KK gemeinsam. Ob Du im Dezember mehr gearbeitet hast, spielt keine Rolle mehr
Im Gesetz steht es anders. Die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zählen da.
War mir euch neu... aber so steht es dort. Paragraph 18 MuSchG
Ja bei schwankenden Einkommen aufgrund von bspw Schichtzulagen o.ä. aber nicht wenn man dauerhaft seine Stunden reduziert und dadurch einen geringeren Lohn erhält.
Steht das da so? Oder meinst du das zu wissen? Dann muss ich nochmal nachlesen
Nein, das IST so. Das mit den 3 Monaten gilt wirklich nur, wenn es schwankendes Gehalt durch Zulagen ist. Du darfst nicht schlechter gestellt werden finanziell als wenn du arbeiten würdest, aber eben auch nicht BESSER! Du bekommst also das, was du im Januar neu vertraglich festgehalten hast.
Paragraph 21 scheint es zu sein. Danke !
3 Monate gelten nur, wenn man den Schnitt braucht. Wegen schwankenden Einkommen. 3 Monate vor Beginn Mutterschutz, nicht vor Beginn Schwangerschaft. Wenn du dauerhaft!!! Was anderes verdienst, sei es mehr oder weniger, wird nicht gedrittelt sondern genau das weitergezahlt. Wenn du vor Mutterschutz also deine Stunden reduzierst, dann erhältst du das niedrigere weitergezahlt. Du darfst weder vir- noch Nachteile haben. Dann ist das bköd gelaufen leider
Das ist nicht richtig. Bekommt man ein BV, dann wird der durchschnittliche Lohn der 3 Monate vor Eintritt der SCHWANGERSCHAFT genommen. Steht auch so im Gesetz. Und um eine Lohnfortzahlung im BV geht es ja hier.
Auch im BV erhält man das was man ohne BV erhalten würde und auch hier gilt der Schnitt nur bei schwankenden Gehältern. Wenn sie die Stunden reduziert hat und dann ins BV geschickt wird, erhält sie das Gehalt für die reduzierten Stunden.
Ja, ich hatte nur Paragraf 18 aufmerksam gelesen. Da steht es so mit den 3 Monaten. Paragraf 21 klärt aber auf, über dauerhafte Änderung der Entgelthöhe. Ich war zu schnell beim tippen und zu langsam beim Lesen des Gesetzes.
Im bv erhält man das was man ohne erhält. Außer wieder schwankend. Wenn es eine dauerhafte Änderung ist zählt die voll! Wenn sie vor Mutterschutz beginnt, ab da, wenn sie während dessen beginnt, ab da. Hatte Frau Bader mal beantwortet
Man erhält genau das, was man am 1. Tag des Mutterschutzes erhalten würde. Wer in ez arbeitet und diese auf 1 Tag vor dem Mutterschutz beendet, fällt am 1. Tag dessen in das zurück, was vor der ez war. Bestenfalls mehr als in de ez, nämlich vollzeit. Wer aber in der ez z.b. 30 h arbeitet, und vorher nur 25 hatte, beendet, schießt sich ins Knie.
Ist mir schon klar. Hab nur aufgeklärt, dass für ein BV, sollte es relevant sein, eben doch die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft und nicht die 3 Monate vorm Beginn des BVs als Grundlage genommen werden. Ist hier nicht relevant, aber für jede, die zum Beispiel in der Pflege arbeitet ist es durchaus wichtig, welche 3 Monate genommen werden, wenn sich an den Stunden an sich nichts geändert hat.