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Befunde von Ärzten an Behörden

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Befunde von Ärzten an Behörden

Mitglied inaktiv

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Also Kurzfassung Unsere Tochter ist sprachbehindert und hatte bis 4/20 einen befristeten Schwerbehindertenausweis mit Merkmal H und 70% Dann wurde das angepasst auf 70% unbefristet ohne Merkmal Im Rahmen des Widerspruchverfahren über das vdk wurden neue Befunde eingeholt.... Daraus kam dann das übliche: Widerspruch abgelehnt und Runterstufung auf 60%…. Basierend auf Befunde eines hno Arztes. Frage: gibt es Möglichkeiten diesen Schriftverkehr in Kopie zu bekommen. Bei der Hausärztin liegt nur der Befund vom wahrgenommenen Termin.


Tigerblume

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Welchen konkreten Unterschied macht das für Euch ob der GdB jetzt 60 oder 70 ist? Auf dem Bescheid steht, was genau berücksichtigt wurde. Du hast ein Recht auf eine Kopie der Unterlagen des Arztes, die Kosten dafür musst Du selbst tragen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Der Widerspruch ging um das Merkmal... Das Hilflos weg ist, erkennen wir ja an. War Versuch wert. Es geht darum, was konkret der Arzt an das Landesamt geschrieben hat. Im Befund an den Hausarzt steht was anderes. Uns interessiert nur den Inhalt. Haben wir da ein Anrecht drauf?


Wurzelwurm

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Natürlich habt ihr das, es geht ja schließlich um euch, bzw. dein Kind.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Wurzelwurm

Das ist kein Argument. In eine Strafakte kann ich als Privatperson keine Einsicht nehmen, auch dann nicht, wenn ich betroffen bin.


Wurzelwurm

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Das ist falsch! Ich darf sehr wohl einen Antrag auf Einsicht in meine Strafakte stellen. Sogar theoretisch ohne Anwalt. Und bei medizinischen Fragen ist das auch was völlig anderes.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Wurzelwurm

Also das war so.... Es kam eine Anhörung und dazu waren wir beim vdk. Kind da noch minderjährig. Tenor war auch: bringt neue Befunde.... Dazu erst Hausäztin die Überweisung HNO und der zum Pädäudiologen. Dank Corona war erst Wartezeit Hno 2 Monate beim Audiologen 3 Monate. .... Vdk dann um mit der Bitte auf Aufschub. Und im Widerspruch steht halt das es auf den Befund vom Audiologen bezieht das der Grad reduziert. So inzwischen ist Kind volljährig und müsste es dann selber anfordern.. Betreuung liegt nicht vor.. Alle Kopien an den Hausarzt haben wir problemlos erhalten.


Wurzelwurm

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Ich würde einfach diesbezüglich den Audiologen mal anrufen und fragen. Der müsste ja in der Akte zumindest seinen Schriftverkehr haben. Dir geht es doch darum, nachvollziehen zu können, warum der GdB auf 60% reduziert wurde richtig?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Wurzelwurm

Genau darum geht das. Habe da schon angerufen, steht uns nicht zu laut denen. Da war das kind noch minderjährig. Nun müsste Kind den Schriftverkehr selbst anfordern, oder?


Wurzelwurm

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Genau, hab ich dir unten auch gerade geschrieben.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Wurzelwurm

Aber klar, Du kannst jeden Antrag stellen.


Wurzelwurm

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Den Anträgen wird auch stattgegeben. Nicht immer, aber es kommt vor. Daher: deine Pauschale Aussage "darf man nicht" ist einfach falsch. Da hilft auch dein Kipftätscheln nicht. Höchstens dir selber. Ich verstehe auch echt nicht, wo dein Problem ist. Ich habe dich nicht angegriffen, nur deine Aussage korrigiert. Aber du musst gleich wieder mit dummen Smileys provozieren. Naja, solche Menschen muss es auch geben... (bin übrigens immer noch da, verrückt oder)


Berlin!

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Grundsätzlich ist eine Akteneinsicht möglich. Die genauen Voraussetzungen könnt ihr bei der für Euch zuständigen Stelle erfragen. Hier in Berlin zB ist die Akteneinsicht nur unter Aufsicht möglich, Fotokopien können kostenpflichtig sein.


Spirit

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Könnt ihr nicht direkt beim Arzt besagten Bericht anfordern? Ich hoffe ihr habt schon eure Einwilligung gegeben, dass der den Bericht weiterleitet.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Spirit

Das habe ich schon im Februar versucht, die kommen mit Datenschutz. Problem inzwischen ist das Kind volljährig. Nur die Berichte an den HNo vom Pädaudiologen und alles was der Hausarzt vorliegen hat. Und mal eben einfahren geht auch schlecht, ist 90 km weit weg.


Wurzelwurm

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Wenn dein Kind nun volljährig ist, muss er natürlich den Akteneinsicht beantragen. Wir haben das für meinen Vater gleich im Widerspruchsanschreiben gemacht. Dabei ist dann aufgefallen, dass ein neuer Befund nicht berücksichtigt wurde und somit haben wir Recht bekommen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Wurzelwurm

Dann bereite ich das im Namen meiner Tochter mal vor und lege ne Schweigepflichtentbindung bei. Auf ein paar Euro kopiergeld kommt es jetzt auch nicht mehr drauf an.


Wurzelwurm

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Das denke ich auch und drücke dir die Daumen!


Mitglied inaktiv

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Ja wie gesagt, als der Bescheid kam, war das Kind noch minderjährig und da haben die es abgelehnt. Wenn wir bzw Kind zum vdk geht, kostet es Gebühr und die wollen wir halt vermeiden. Aber halt auch die Akten einigermaßen komplett haben.


Spirit

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Antwort auf Beitrag von Wurzelwurm

Dann kann deine Tochter ja den Bericht anfordern. Der Arzt hatte aber schon euer Einverständnis um den Bericht ans Amt zu schicken? Ich kenne es nämlich nur so: das Amt schickt einen Brief an die betroffene Person raus und bittet um das Einverständnis vom Arzt xyz einen Bericht anzufordern oder die Familie fragt beim Arzt nach einem Bericht den das Amt xyz braucht. Wenn das Amt ohne euer Wissen einen Bericht vom Arzt anforderte und den bekommen hat, finde ich das recht ungewöhnlich. Stichwort Datenschutz. Alternativ kannst du ja eine Schweigepflichtsentbindung von deiner Tochter verfassen lassen und dann holst du vom Arzt den Bericht. Mein Weg wäre wirklich der Arzt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Spirit

Ja das lag alles vor, kam ja ein Brief wo alles angegeben werden musste. Der Widerspruch kam, da war Tochter noch minderjährig. Letzte Woche kam ein Brief vom Landesamt das künftige Post nur an sie geht ausser sie steht unter Betreuung. Jetzt bei der Unfallkasse war das gleiche. Erste Post Kind noch minderjährig und Kind musste dann schriftlich erklären, dass wir Eltern es klären dürfen. Mittlerweile haben wir auch alle Befunde dazu.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Spirit

Nein das haben wir extra erlaubt, Schweigepflichtentbindung vom Arzt, extra für die Logopädin und Ergotherapeutin. Da kam extra vom Landesamt ein Schreiben für den Audiologen dass sie da Befunde anfordern werden was wir unterschrieben haben.


Spirit

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Okay, weil anders hätte ich mir das nicht vorstellen können. Die Anforderung des Berichtes direkt beim Arzt sollte aber eigentlich auch kein Problem sein. Wir aus dem therapeutischen Sektor haben das öfter mal. Dann druck ich den aus und was die Eltern dann damit machen ist wir egal.


Mitglied inaktiv

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Wie gesagt angerufen hatte ich, da war sie noch minderjährig und da wollten die es beim Arzt nicht rausgeben. Ich weiß das mit den Therapeuten. Die Logopädin dürfte nicht mit ihren Praxispartner reden ausser wir erlauben das. Was wir an Schweigepflicht Entbindungen unterschrieben haben. Und meine Tochter jetzt im letzten Monat auch, weil sie es ja jetzt eigentlich allein regeln muss.


Mitglied inaktiv

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Wie gesagt angerufen hatte ich, da war sie noch minderjährig und da wollten die es beim Arzt nicht rausgeben. Ich weiß das mit den Therapeuten. Die Logopädin dürfte nicht mit ihren Praxispartner reden ausser wir erlauben das. Was wir an Schweigepflicht Entbindungen unterschrieben haben. Und meine Tochter jetzt im letzten Monat auch, weil sie es ja jetzt eigentlich allein regeln muss.


Mausi 36

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Hallo, da der Widerspruch durch den VdK erfolgt ist, hat die/der Anwalt Akteneinsicht. Ich würde beim VdK anrufen. Alles Gute und liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mausi 36

Danke für deinem Hinweis - befürchte aber auch das mit der Volljährigkeit. Ärgere mich grad, dass ich das nicht vorher auf dem Schirm hatte., also vor der Volljährigkeit. Und auch an Hase für die PN


3wildehühner

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Es ist doch ganz normal, dass bei einer volljährigen Person ohne Betreuung diese selber ihre Angelegenheiten regeln muss. Ich verstehe nicht, wo das Problem ist, dass das volljährige "Kind" selber seine Ärztlichen Unterlagen einfordert. Übrigens, nur zur Info, weil das oft fälschlicherweise geschrieben wird: Bei GdB gibt es KEINE Prozente! Der GdB bedeutet Grad der Behinderung. Dein KInd hat einen GdB von 60.


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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Ja stimmt keine Prozentangabe Die ärztlichen Unterlagen haben wir angefordert, da war das Kind noch minderjährig. (februar) Und wie gesagt, war da die telefonische Auskunft. Machen das jetzt schriftlich mit Unterschrift vom Kind + Schweigepflicht Entbindung von ihr dann. Volljährig jetzt erst im April. Die Sachen vom Arbeitsunfall konnte ich vorher anfordern, war kein Problem beim Orthopäden. Und die zuständige Unfallversicherung hatte vor dem 18. Geburtstag ein Formular geschickt, dass Kind das trotzdem will, dass wir Eltern das klären. Für Logopädie und Ergotherapie musste "Kind* jetzt eigenes Unterschreiben. Brachte da die Kopien mit.