Mandy4
Unser Auto war vor kurzem zur Durchsicht ,dabei wurde festgestellt das die Lenkstange nicht in Ordnung ist(um durch den TÜV zu kommen müsste repariert werden) .das knacken beim lenken ist uns vorher auch schon aufgefallen ,nun ist das knacken ,nach der Reparatur , wieder da ... (morgen schaut sich das Autohaus es sich mal unverbindlich an) wenn es wieder der gleiche Fehler ist ,also die Lenkstange müssen wir die Reparatur nochmal bezahlen oder ist das eine Garantieleistung auf die Reparatur ? Die Reparatur ist gute 3 Monate her und war echt teuer!
das sollte schon allein als kolanz vom autohaus kostenfrei ersetzt werden. ich hatte das problem bei meinem neuwagen das in zwei jahren 4 mal der torbo kaputt war was aber auch nicht an fahrweise oder so lag, da haben sie es dann auch noch mal gemacht als die garantie rum war
einfach frech dann anfragen: na wie sieht das denn jetzt aus, muss ja ein fehler von euch sein wenn es schon wieder kaputt ist.... so habe ich das damals auch gemacht nachdem der torbo wieder putt war. bezahl doch den schei*** nicht nur weil die zu doof sind den fehler zu finden
einfach frech dann anfragen: na wie sieht das denn jetzt aus, muss ja ein fehler von euch sein wenn es schon wieder kaputt ist.... so habe ich das damals auch gemacht nachdem der torbo wieder putt war. bezahl doch den schei*** nicht nur weil die zu doof sind den fehler zu finden
Torbo???
Wenn es wieder daher kommt, dann sollte das auch weniger mit KUlanz zu tun haben sondern ist dann wohl ein Garantiefall...
Rechnung nehmen, hinfahren und nachfragen.
tUrbo, kUlanz....manmanman....aber frech...tolle Kombi
Das dürfte noch unter die Garantie fallen.
das fällt unter Gewährleistung und muss kostenlos behoben werden. Kann natürlich sein, dass die Werkstatt behauptet, dass jetzt etwas ganz anderes kaputt sei. Dann würde ich zum TÜV und Wagen begutachten lassen und falls es die andere Sache ist, muss Werkstatt auch die Gutachterkosten tragen.
*grr* Leute Garantie - IMMER freiwillig, das muß KEIN Händler einem Kunden anbieten Gewährleistung - gesetzlich vorgeschrieben IMMER. Die ersten 6 Monate muß der Verkäufer nachweisen, das der Kunde den Schaden verursacht hat. Man geht also davon aus, das ein Schaden in der Regel bereits BEIM Kauf vorgelegen hat. Danach kommt die Beweißumkehr, sprich Kunde muß nachweisen, das der Schaden bereits beim Kauf vorlag. Ausnahme von der gesetzlichen Gewährleistung sind solche Dinge wie Verschleiß, Sachen mit Haltbarkeitsdatum, usw. Wenn liegt hier also Gewährleistung vor, nicht Garantie.
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