Elternforum Rund ums Baby

Außerordentliche Kündigung des Kabelanbieters....kann man sich wehren?

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
Außerordentliche Kündigung des Kabelanbieters....kann man sich wehren?

Kater Keks

Beitrag melden

Unser Kabelanbieter hat uns (und einigen anderen in der Straße) heute eine außerordentliche Kündigung zum 31.3.13 geschickt. Begründung ist mehr oder weniger, das es aufgrund der wenigen Kabelnutzer für sie zu unwirtschaftlich ist. Kann man sich dagegen wehren?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich denke nicht, da Du ja via Satelitenempfang weiter Fernsehen kannst.


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Aber dazu bräuchte ich doch einen Receiver und eine Schüssel, oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ja, klar, HD-Receiver und Schüssel


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Dann müssten wir uns das anschaffen.....Hmm.....


Sternenstrahl84

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...da die Sat-Schüssel meist von der Stadt genehmigt werden muss. Hat iwie damit zu tun ob Sat-Schüsseln in der Nachbarschaft vorhanden sind oder nicht. Wenn keine da sind könnte es schwierig werden. Wurde mir zumindest mal so erklärt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Bei uns gibt es gar kein Kabel, selbst Internet läuft hier nur per Funk halbwegs nett ;-) Ich glaube, für ca 60 € seid ihr dabei, wenn ihr da nicht die teuersten Receiver anschafft (HD muss aber!) Vielleicht noch weitere Kosten fürs Befestigen der Schüssel. Die muss nach Süden ausgerichtet sein. Dann den Satelliten finden (oder sich vom Elektriker helfen lassen) Sendersuchlauf und voila, über 1000 Programme, davon viele verschlüsselt oder auf arabisch ;-) Ich kenne s eh nicht anders ;-))


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenstrahl84

Hier müssen keine Schüsseln genehmigt werden. Wer ja noch schöner ...


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das wäre kein Problem.....mit der Schüssel meine ich....nur gefallen würde es mir nicht.


tige79

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

z.t. müssen sie bei mietern genehmigt werden vom hausbesitzer... da sie das bild des hauses stören könnten (ähnlich wie wäsche auf dem balkon trocknen usw)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich glaube auch irgendwann mal ein Grundsatzurteil gelesen zu haben, das es nicht rechtens ist, die Bewohner zu Kabel zu zwingen (zumal bei Euch ja sogar der Anbieter kündigt und ob dann ein anderer das Minusgeschäft übernehmen wird ist fraglich), das sogar bei Mietshäusern mit Kabel die Schüssel montiert werden darf. Das war früher anders. Ich habe da aber noch nichts gefunden. Die Schüsseln sehe ich gar nicht mehr (es sei denn, ich möchte die Himmelsrichtung "SÜD" herausfinden ;-) )


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

http://www.t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_43420626/mietrecht-bgh-verbietet-mieter-satellitenschuessel.html Hier ist etwas über Mietwohnungen, da wird es aber in bestimmten Fällen untersagt,


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

denke ich nicht, da sie die "Belieferung" ja einstellen und es eine Alternative gibt


susafi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

wie willst du dich dagegen wehren, wenn jemand sein Unternehmen aufgeben möchte? Ihr müsst euch halt einen neuen Kabelanbieter suchen bzw. herausfinden wer danach für euch zuständig ist...


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von susafi

Die wollen uns einfach nicht mehr beliefern.....weil wir zu wenig Leute sind die den Kabelempfang nutzen.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von susafi

die Kabel reißt ja keiner aus dem Boden es muss nur ein neuer Anbieter her


susafi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

naja, selbst wenn ihr Unternehmen jetzt eine andere Dienstleistung erbringen möchte und diesen Teil aus Unwirtschaftlichkeit nicht mehr erbringen wollen, ist das auch deren Recht... du kannst sie schlecht zwingen zu liefern, wenn damit ihre Firma vor dem Ruin steht...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Naja, wer hat denn irgendwann den Anschluß bezahlt? Bei uns war es früher so, das der Anbieter nur bis zum Hausverteiler bezahlt hat, von dort bis zum eigentlichen Anschluß mußte der Hausbesitzer zahlen. Wenn der Versorger da plötzlich die Lieferung einstellt, ist die Frage ob er da nicht wo haftet. Oder eben in dem Falle dann in Ersatz treten muß wegen Reciver/Satschüssel. Im Falle von Mietwohnungen wird das aber wohl der Vermieter regeln müssen. Wir selbst haben seit Jahren inzwischen Sat-Schüssel, und mußten noch nie jemanden fragen. Hier ist es absolut üblich eher eine Schüssel zu haben als Kabelanschluß (Ländlich)


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Das Kabel im Boden gehört aber besagtem Kabelanbieter und jeder andere,der das nutzen würde, müßte Gebühren dafür zahlen....und ob das einer macht, wenn es sich schon für den Eigentümer des Kabels nicht mal mehr lohnt?!


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wir sind Eigentümer und Hausbesitzer und damit direkter Vertragspartner mit dem Kabelanbieter.......aber es sind hier in der Straße einfach zu wenige, die Kabelanschluss nutzen, und damit lohnt es sich für den Anbieter nicht mehr.