Elternforum Rund ums Baby

auch Bestattungskostenfrage

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
auch Bestattungskostenfrage

dee1972

Beitrag melden

Weil ich den Beitrag unten gerade gelesen hab: Ich hab einen Onkel, fast 70, der ältere und alleinstehende, kinderlose Bruder meines vor langer Zeit verstorbenen Bruders. Ich als Nichte und meine Tochter sind die einzigen lebenden Verwandten. Das heißt dann, dass ich da auch zahlen muss, für Beisetzung und Co.? Der Kontakt ist seit 20 Jahren sehr lose, 1- 2x im Jahr sehe ich ihn. Beerben will ich ihn nicht. Aber ehrlich gesagt, auch keine Rennereien. Eine emotionale Bindung besteht nicht.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dee1972

Man geht quasi der Reihe die Erbfolge durch... es würde euch also treffen. Bis Verwandschaft 3.Grades (Onkel).


dee1972

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Na bravo, dann fang ich schon mal an zu sparen...


Pelle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dee1972

evtl hat Onkel seien Beerdigung schon abgesichert?..und wenn du nichts hast,muss das Sozialamt ran


dee1972

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pelle

Darum geht es mir ja: meine bescheidenen Ersparnisse sollen für meine Altersvorsorge und die Absicherung meines Kindes sein.


Pelle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dee1972

dann soll er ne sterbeversicherung abschließen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dee1972

Man kann sich bereits zu Lebzeiten darum kümmern, entweder Cash oder über eine Versicherung. Sollte man anstandshalber sogar. Gerade wenn sonst kaum familiäre Bindung vorhanden ist. Ansonsten fällt man eben auch mit seinem Tod zur Last, schlussendlich der Allgemeinheit, die das "Armenbegräbnis" finanzieren wird...


dee1972

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Er ist ein herzensguter Mensch, der sich von vielen ausnützen lässt. Mein Onkel ist nicht gesund. Er ist seit ca 50 Jahren in psychatrischer Behandlung. Fanatisch religiös. Vernünftige Gespräche sind kaum möglich. Er geht selbstverständlich davon aus, dass ich (und meine Familie) ihn unter die Erde bringen und wir dafür sein Haus (eine Fachwerkbruchbude ohne Bad..., in einem hochwassergefährdeten Kuhdorf, sorry aber es ist so) erben :(


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dee1972

ist er geschäftsfähig, oder hat er da einen gesetzlichen Vertreter? Ich würde dringend den Abschluss einer Versicherung empfehlen... Lass ihn sehen, dass ihr das nicht leisten könnt, auch mit seinem Haus nicht. Unten stand was von 1000 Euro, informiert euch doch schonmal vorab, wenn abzusehen ist, dass es tatsächlich an euch hängenbleiben wird. Lasst euch beraten!


dee1972

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja er ist "geschäftsfähig", aber der Schrecken aller Notare... Vielen Dank für die Tipps, ich werde das mit meiner Familie besprechen. 1000 € würde ich nur ungern aus dem Ärmel schütteln. Zumal sein Wohnort schwer zu erreichen ist (ca 3,5 h Fahrt und Auto haben wir nicht), ist es wohl eine gute Idee, ihn in einem seiner lichten Momente diese Versicherung "aufzuschwatzen".


Franke

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dee1972

Lohnt nicht: http://www.test.de/thema/sterbegeldversicherung/ Wenn es trotzdem sein soll: http://sterbegeldversicherung-testsieger.de/vergleich.php?ad=ste_ts_sem_e_sgv_v#header Hat er einen Nachbarn, der Parkplätze brauchen kann (falls das Grundstück nicht besser zu verkaufen ist)?


fracla

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Franke

Falls du die Beerdigung wirklich zahlen musst: lasse dir jetzt schon von verschiedenen Bestattungsunternehmen einen Kostenvoranschlag machen. Da gibt es nämlich auch ganz erhebliche Unterschiede. Und wenn es dann mal soweit ist, hat man meist keine Zeit, sich in Ruhe zu informieren. Weißt du ob er eine Erdbestattung oder verbrannt werden will? Und du brauchst dir nicht komisch vorkommen, wenn du dir von einem Bestatter ein Angebot machen lässt. Den Tipp hab ich sogar von einem Bestatter. Der sagt, dass machen viele Leute und dass das sinnvoll ist.


Honey58

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dee1972

Die Bestattungskosten schmälern die Erbmasse bzw. werden daraus bezahlt sofern keine anderen Vorkehrungen getroffen wurden. Ich gehe davon aus, dass ihr in diesem Fall das Erbe ausschlagen werdet?


Pelle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Honey58

Erbe ausschlagen reicht abe rnicht,um von der Beerdigungspflicht befreit zu werden


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pelle

Nein befreit wird man nicht aber dann holen sich andere aus dem Erbe die Bestattungskosten. Das regelt dann die Bank... wenn es kein Bankguthaben ist wird das sicher schwieriger, denn der Bestatter wird sicher nicht warten wollen bis die alte Hütte verschärbelt ist.


Pelle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

naja,aber ist da Geld für die Beerdigung bräuchte si sich ja grad keien Sorgen machen oder?..ich ging jetzt davon aus,da ist nichts


Honey58

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pelle

Die Beerdigungspflicht hat damit nichts zu tun. Es geht um die Kosten. Wenn ALLE Erben ausschlagen, tragen sie auch nicht die Kosten. Zu dem unterhaltspflichtigen Personenkreis zählen sie auch nicht und somit sind sie raus aus der Pflicht.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pelle

nein, ich gehe davon aus dass das Häuschen was wert ist bzw. der Boden auf dem es steht


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Honey58

nein so ist es ja nicht... Erbe ausschlagen heißt nicht, dass man der Bestattungspflicht entbunden ist


Pelle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

ok,das Häuschen wohl nicht,der grund vllt..aber wenn sie das erbt,dann springt vllt durhc Verkauf mehr wie eien Altersvorsorge für sie raus..obwohl um alles auf sich zu nehmen,dann wohl doch lieber Erbe ausschlagen..oh Gott,bin froh das mein mann und ich und meien Eltern und Bruder abgesichert sind für sowas..und für meinen Onkel tzz da sitz ich lieber ein,bevor ich da nen cent rausrücken würde..aber der hat ja Gott seis gedankt Kinder die dafür sorgen können


Honey58

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Ja doch, wenn die Angehörigen nachweislich selbst kaum Geld haben. Ich dachte das wäre hier der Fall. Ansonsten werden die Kosten sowieso vom Vermögen des verstorbenen Onkels bezahlt.


Franke

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pelle

muss sich (außer in Rheinland-Pfalz - http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht) um nichts kümmern, "nur" bezahlen. Dem hilft es, das Erbe auszuschlagen. Wer sich aber als Verwandter oder Partner des Verstorbenen selbst kümmern muss, der kommt nicht aus. Dem bleibt höchstens noch der Weg zum Sozialamt, wenn es keinen Erben gibt, von dem er Erstattung verlangen kann. (Gegebenenfalls kann man sich auch noch an Unterhaltspflichtige oder für den Tod des Verstorbenen verantwortliche Personen halten.)


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Honey58

Die Pflicht der Bestattung bleibt dennoch bei ihr aber man kann Antrag auf Bestattungskostenbeihilfe stellen, was aber um die 1000 Euro ist und nur bestimmte Dinge abdeckt.


dee1972

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Franke

...danke ich euch. Ich werde mich mal bei Gelegenheit mit meiner Mutter beraten und ihm ggfs. diese Versicherung ans Herz legen. Selbstverständlich werde ich das Erbe ausschlagen. Das war schon immer klar. Ich könnte nicht abschätzen, ob er Millionär oder bettelarm ist. Er gibt je nach Lust und Laune (bzw. Gemütszustand) horrende Summen für einfache Botengänge oder Trinkgelder aus, am nächsten Tag ist er wieder wahnsinnig knauserig und ungerecht zu Leuten, die es wirklich gut mit ihm meinen. Das Häuschen samt Plumpsklo wollte ich noch nie, hab ich ihm auch schon 100fach gesagt, aber da hört er dann einfach weg. Mir geht es in erster Linie um den Aufwand. Aber vielleicht überlebt er uns ja auch alle ;)