Elternforum Rund ums Baby

arbeitszeugnis

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
arbeitszeugnis

dkteufelchen

Beitrag melden

kann mir einer sagen, ob es da eine rechtliche regelung gibt, wie ein arbeitszeugnis aufgebaut sein muss? wann es beim AN eingegangen sein muss, oder sonstige formelle bzw. inhaltliche richtlinien? habe hier gerade ein bisschen ärger weil ich kein arbeitszeugnis sondern eine beurteilung für 2 jahre arbeit bekommen habe und diese beurteilung ist unterstes niviea. alter briefumschlag, briefmarke, alter absender und alter empfänger durchgestrichen, mein name aufgetackert und das ganze dann nur zugetackert. und die "beurteilung" ist unter aller sau


kattta

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

hört sich ja echt mies an. es gibt dafür wohl Beratungsstellen. im internet gibt es sehr viele Beispiele was geht und was nicht. unbedingt reklamieren, im zweifel selbst schreiben und zur Unterschrift vorlegen. so geht das nicht, das macht ja bei jeder neubewerbung einen ganz blöden Eindruck


dkteufelchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kattta

ja das ist ganz mies, der konnte mich nicht leiden und hat versucht mich zu moppen, leider habe ich mich nicht moppen lassen und meinen mund aufgemacht naja ich werde mal sehen wie ich das mache, auf jeden fall bin ich montag bei meinem integrationsbegleiter (bürgerarbeit) weil sooo geht das nicht, dann werde ich das wohl neu schreiben der ehemalige hat echt einen an der waffel, wenn ich da aus dem nähkästchen plaudern würde.... aber notfalls lass ich das sogar auf einen gerichtsstreit ankommen, dann kommen ganz andere sachen zur sprache ich bin fassungslos


Littlecreek

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Das regelt der Paragraph 630 Selbstverständlich gibt es dafür Richtlinien und gegen ein unzutreffendes Arbeitszeugnis kann man Widerspruch einlegen.


dkteufelchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Littlecreek

wie lange habe ich für den widerspruch zeit und muss ich das schriftlich machen? danke für den paragrafen


Littlecreek

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

http://www.karrierefaktor.de/vorschriften-fur-das-arbeitszeugnis/#.Ujw4dKYazCQ Hier noch ein kleiner Wegweiser Widerspruchsfristen sind nicht immer gleich . Wie es hier ist, kann ich dir auf Anhieb nicht sagen. Mach das die nächsten Tage, dann kann nix schiefgehen. Das Wort Widerspruch muss enthalten sein, sowie eine korrekte Anschrift des AG, das Datum und Deine Unterschrift. Ich persönlich würde es als Einschreiben Einwurf verschicken.


dkteufelchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Littlecreek

danke für den tipp das mach ich dann evtl. gebe ich es auch persönlich ab, sind 5 min fussweg, aber natürlich nicht, ohne mir auf der kopie den erhalt quitieren zu lassen


El-li

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Lass es so schnell wie möglich ändern. Ein Arbeitszeugnis, dass längere Zeit erst nach dem Ausscheiden erstellt wird, deutet darauf hin, dass es über den Inhalt des Zeugnisses einen Streit gab! Darüber hinaus sollte es nicht geknickt (also bitte A4-Umschlag), sauber und fehlerfrei (hab schon einige Arbeitszeugnisse gesehen, die u. a. Schreibfehler enthielten!) sein. Zu den Inhalten gibt es DIN-Vorschriften, sind sicher auch zu googlen...