Elternforum Rund ums Baby

Antrag Elternzeit verspätet gestellt? Was nun?

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
Antrag Elternzeit verspätet gestellt? Was nun?

Mirze

Beitrag melden

Hallo! Ich habe ein riesen Problem! Und zwar wusste ich nicht, dass man Elternzeit 7 Wochen vor der Elternzeit beantragen muss. Ich weiss Unwissenheit schützt nicht!!! Nun endet mein Mutterschutz offiziell am 21.11.2010. Bei der letzten SS vor 5 Jahren wollte meine Chefin bloß einen kurzen Notizzettel haben, wo ich quasi meinen Elternzeitwunsch drauf schreibe. Habe letzte Woche dann einen offiziellen Antrag auf Elternzeit gestellt. Leider zu spät. Meine Chefin war seit sie erfahren hat, dass ich erneut schwanger bin, total stinkig auf mich. Nun hat sie mir einen "netten" Brief geschrieben, dass ich am 22.11. pünktlich zur Arbeit zu erscheinen habe! Ich bin mir sicher, das macht sie nur um mir eins reinzuwürgen. Kann ich da irgendwas machen? LG Mirze


rabbit80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mirze

Da hast Du echt jetzt Pech! Dafür gibt es ja diese Fristen. Mit aller Wahrscheinlichkeit musst Du jetzt kündigen.


HasiReh-alias-LeonPaul06

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rabbit80

selber kündigen ist immer doof? evtl.zum arzt gehen??? Und ne Au holen um erstmal die zeit zu überbrücken bis du eventuell ne betreuung für dein kind hast oder gekündigt wirst


TiBi2009

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mirze

das ist nun mal so vorgeschrieben.


Inpale

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von TiBi2009

da gibt es zwei möglichkeiten: arbeiten gehen oder kündigen hast du denn vor dort irgendwann wieder arbeiten zu gehen?


bluerose

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von TiBi2009

Hallo! Du hast ja Anspruch auf Elternzeit. Dann beantrag doch einfach jetzt die Elternzeit für in 6-8 Wochen. Dann musst Du nur bis dahin irgendwie über die Runden kommen mit der Betreuung des Kindes.


HasiReh-alias-LeonPaul06

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Inpale

weil die kündigungsfrist muß sie ja einhalten


Jana04

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mirze

kann man dann nicht trotzdem beantragen, nur halt so, dass Du zwischendurch einige Zeit arbeiten musst, was aber durch eine Krankschreibung "verhindert" werden kann? Viel Glück


bluerose

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jana04

Die Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich. Wird die Anmeldefrist von 7 Wochen nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend (§ 16 BEEG


Andrea6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jana04

"was aber durch eine Krankschreibung "verhindert" werden kann" - krank geschrieben wird man, wenn man krank ist - nicht wegen Terminbummelei, so ärgerlich das auch ist!


Mirze

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mirze

Resturlaub steht mir offiziell auch noch zu!


TiBi2009

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mirze

und bis dahin nimmst du den resturlaub.