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Angestelltenverhältnis / Minijob...wer kennt sich aus?

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Angestelltenverhältnis / Minijob...wer kennt sich aus?

Ninaaa

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Huhu! Ich bin z.Zt. angestellt in Teilzeit und habe ein festes Monatsgehalt. Nun wirs sich einiges ändern bei uns und ich würde gern auf Stundenbasis bezahlt werden. In vielen Monaten wäre ich über der 480,- Grenze, in einigen dann aber drunter. Macht das was? Wird das normal versteuert? Mir geht es vor allem um die Krankenversicherung, die müsste ich bei einem Minijob nämlich selbst bezahlen (280 €) Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es monatlich zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtig wechselt, aber sicher bin ich nicht. Hat jemand mehr Ahnung als ich? LG, Nina


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

bei einem minijob kannst du zweimal im jahr über die 450 euro kommen, öfter nicht. ist es öfter der fall, rutscht du in die versteuerung. dann mußt du dich auch selber versichern, weil dann die familienversicherung nicht mehr zuständig ist.


nane973

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Wenn du dauerhaft, regelmäßig über 450 euro liegst, handelt es sich um ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Du erhältst also einen Bruttostundenlohn, wo entsprechend deiner Lohnsteuerklasse und Höhe des Verdienstes dann u.a. KV, RV, Arbeitslosenversicherung, KiSt, LSt abgezogen wird.


Ninaaa

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Antwort auf Beitrag von nane973

Danke für die Antworten! Meine Frage war aber eher eine andere. Ich bin aktuell mit 550,- brutto sozialversicherungspflichtig. Demnächst werde ich aber mal 800,- und mal nur 350,- im Monat verdienen. Wie sieht es dann aus? Also in den Monaten, in dene ich unter 480,- verdiene? LG


Schnuppi22

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Du wirst im gleichen Job nicht einen Monat als Minijobber angemeldet und im anderen Monat im Bereich der Gleitzone (das ist bis 850 Euro). Wenn Du im Jahr im Durchschnitt voraussichtlich über die 450 Euro kommst, kannst Du nicht als Minijobber angemeldet werden. Wenn Deine Obergrenze 850 Euro sind, wirst Du im Bereich der Gleitzone angemeldet. Das heißt, dass Du sozialversicherungsmäßig nicht - wie beim Minijob - bei der Bundesknappschaft angemeldet wirst, sondern bei Deiner normalen gesetzlichen Krankenkasse. Damit musst Du die Beiträge auch nicht selbst zahlen, die werden ganz normal über Deine Lohnabrechnung abgeführt (zur Hälfte Arbeitgeber, zur Hälfte plus 0,9% bis Ende 2014 von Dir). Die Gleitzone ist steuerrechtlich nicht so hart wie bei einem "normalen" Job über 850 Euro. Sie geht gleitend vom Minijob (in der Regel brutto gleich netto) in den normalen Job über und hat deshalb nicht so hohe Steuerabzüge. Gib in der Suchmaschine "Gleitzonenrechner" ein und Du kannst Dir Deine Abzüge ausrechnen.


nane973

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Zuerst einmal, es gibt keine 480 Euro-Grenze. Die Grenze ist 450 Euro. Wenn du Sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, ist es egal ob du 10 Euro oder 1000 Euro verdienst. Es werden entsprechend deinem Verdienst Abzüge entstehen. Du wechselst nicht hin und her. Einmal sozialvers. Pflichtig bleibt das so.