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Amt..... Wohnung streichen

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Amt..... Wohnung streichen

glucose34

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Ich habe da mal eine Frage an euch. Wir haben ein Zimmerappartment vermietet, welches zur Zeit vom Amt bezahlt wird. Es müsste dort dringend mal gestrichen werden und nun frage ich mich, ob auch das vom Amt bezahlt wird oder es der Mieter zahlen muss bzw .selber streichen, da wir es logischerweise nicht machen werden......Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von glucose34

Wieso werdet ihr das nicht machen? Es ist ja eure Wohnung. Der Mieter muss nicht streichen. Das Amt zahlt das nicht.


bea+Michelle

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Amt fragen?


Mitglied inaktiv

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Doch, wenn es zB. im Mietvertrag steht. Als wir damals zur Miete wohnten, mußten wir alle paar Jahre streichen.


Neverland

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Und viele diese Klauseln sind ungültig. Nur weil es im Mietvertrag steht, muss es nicht stimmen. Gibt ja nun wirklich genügend Gerichtsurteile zu.


Neverland

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Dann lese auch mal weiter. Es ist bekannt das viele Mietverträge in großen Teilen unwirksam sind. Kannst du einfach mal glauben.


Tiffy_78

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Das Streichen bei Auszug darf man eigentlich nach gültigen Mietrecht nicht einfach auf den Mieter abwälzen. Normales Abwohnen ist durch den Mietzins ausgeglichen. Nur wenn nie gestrichen wurde oder es außerordentlich schlimm aussieht, kann man was machen, aber wird auch eher schwierig und gibt mehr Aufwand als Mal eben mit der Rolle drüber. Klauseln im Mietvertrag, die pauschal das Streichen bei Auszug beinhalten, sind eh unwirksam.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tiffy_78

Eben schon, wenn es im Mietvertrag steht: Was steht im Mietvertrag? Haben Sie als Mieter die Wohnung in einem renoviertem Zustand übernommen, sind Sie möglicherweise zum Streichen verpflichtet. Nun kommt es darauf an, ob der Mietvertrag eine entsprechende Klausel zum Thema Schönheitsreparaturen enthält. Steht dort allerdings nichts zu dem Thema, sind Sie als Mieter raus aus der Nummer. In diesem Fall greift die gesetzliche Regelung zur Instandhaltungspflicht des Vermieters. Diese ist in §535 des BGB verankert. Demnach ist der Eigentümer der Immobilie für alle Renovierungsarbeiten zuständig. Quelle: https://www.mietkautionsbuergschaft.de


Neverland

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Antwort auf Beitrag von glucose34

Warum sollte das Amt das zahlen? 30 € für einen Eimer Farbe sollte doch kein Thema sein. Mehr dürfte es kaum sein wenn nur ein Zimmer. Lass es noch 20 € zusätzlich sein für Rolle, Abklebeband und Folie. Sofern nicht vorhanden. Streichen ist ja kein Hexenwerk was man nicht selbst machen könnte. Davon ab, sollte das nicht Sorge des Mieters sein? Euch hat das ja nicht wirklich zu interessieren. Selbst wenn ihr Eigentümer seit. Außer ihr sagt, ihr macht das und zahlt dann selbst. Aber dann müsste der Mieter zustimmen. Der Mieter muss wenn, erst beim Auszug streichen, wenn er nicht bei Einzug renovieren musste.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von glucose34

Der Mieter muss sich kümmern. Wenn der irgendein Amt davon überzeugen kann, dass er nicht in der Lage ist, Farbe und Arbeitsmittel zu kaufen und das Zimmern zu rollern, und dass die Renovierung notwendig ist, dann wird er die notwendigen Mittel bewilligt bekommen. Ob er dann damit tatsächlich streicht, ist eine andere Frage. Vielleicht lebe ich in einer anderen Realität, aber warum kann man das nicht selber tun? Oder jemanden finden, der es tut, bspw gegen Wäschebügeln o.ä.? Mich fasziniert diese gelernte Hilflosigkeit.


luvi

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Antwort auf Beitrag von glucose34

Hallo, Wie lange wohnt denn der Mieter schon drin? Ehrlich, ich würde es ziemlich eigenartig finden, wenn mein Vermieter plötzlich beschließt, dass die Wohnung mal gestrichen werden sollte und ich für die Kosten aufkommen muss. Wenn mir als Mieter meine Wohnung farblich nicht mehr gefällt, dann streiche ich sie. Woher wisst ihr eigentlich, wie die Wohnung aussieht? LG luvi


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von luvi

Kein Vermieter hat zu bestimmen das während meines laufenden Mietvertrages mal gemalert werden müsste. Starre Fristen wie dies und jedes alle 3 oder 5 Jahre sind ungültig. Wenn die Wand vom Rauchen bei der Wohnungsbesichtigung vor Auszug Okka ist dann kann man sicherlich ein weißen verlangen.Bis das aber durchs Amt ist würde mir zulange dauern.Da würde ich es wohl eher selbst machen vor Neuvermietung.