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ALG1 wenn man dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung steht

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ALG1 wenn man dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung steht

MaDa

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Hallo Ihr, ich muss mich arbeitslos melden, weil ich meine Arbeit nicht antreten kann und mein Kind noch ein Jahr länger betreuen muss. Meine Frage, was bekomme ich denn als ALG 1 wenn ich dem Arbeitsamt wegen der Betreuung meines Kindes im Prinzip 0 Std zur Verfügung stehe ? Ich habe niemand der auf meinen Sohn 2,5 Jahre aufpasst und anderweitige Betreuung ausgeschlossen. Wie berechnet sich mein ALG1? Normal wird es ja nach den zur verfügung stehenden Std. bezahlt und dem Gehalt zuvor Aber wie ist es in meiner Situation? Gibt es ein Mindert-ALG 1 Betrag ? Danke


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Nein gibt es nicht. Du hast Anspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag. Sonst ist der Vater des Kindes für euch zuständig und nur in absoluten Ausnahmefällen gibt es Hartz 4


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Wieso kannst du dein Kind nicht betreuen lassen? Kita? Krippe? Was ist damit?


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Nein, bekommst du nicht. 1. Hast du deine Elternzeit bereits auf 3 Jahre verlängert? 2. euch steht ein Kitaplatz zu. Steht einer zur Verfügung bekommt ihr die Zusatzkosten für eine TaMu erstattet.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Wenn du nicht zur Verfügung stehst, bist du nicht arbeitslos sondern Hausfrau und dafür gibt es kein ALG 1. Wie die anderen schon erklärt haben, musst Du Dir entweder einen Kitaplatz oder TM- Platz suchen oder deine Elternzeit verlängern, falls möglich oder der Vater des Kindes verdient das Familieneinkommen, wenn ihr zusammen wohnt oder zahlt zumindest Unterhalt.


Mitglied inaktiv

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ALG I gibt es bei dem Sachverhalt, mangels Betreuung, nicht. Bzgl. "Kann Arbeit nicht antreten...weil ich mein Kind betreuen muss". Du musst gar nix, Du hast einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Schriftlich einfordern! Viel Erfolg.


San17

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Ne Freundin bekommt geld vom amt, was genau weiß ich nicht. Ihr kind ist seit dem ersten Geburtstag betreut u sie bekommt null Unterstützung arbeit zu finden, obwohl sie sucht - elternzeit geht eben 3 jahre, heißt es vom amt immer. Frag daher einfach mal nach. Betreuungsplatzanspruch, besteht der nicht erst für 3 jährige?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von San17

Nein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von San17

Deine Freundin bekommt wenn dann ALG1 nur deshalb, weil ihr Kind in der Betreuung ist. DAS !!!! ist der ausschlaggebende Grund. EZ hat Deine Freundin eh nicht wenn kein AG. Das Amt ist lediglich gerade bei ihr so kulant sie nicht in eine Maßnahme zu stecken. Fakt ist, ohne Kinderbetreuung - wo es einen Rechtsanspruch ab dem 1ten Geburtstag drauf gibt - auch kein ALG1. Weil man eben gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Bleibt, wenn Einkommen sonst nicht langt, Hartz4 und/oder erhöhtes Kindergeld bzw Wohngeld. Wenn man 3 Jahre daheim bleiben will, muss man es sich halt leisten können - ist einfach so fakt.


San17

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Antwort auf Beitrag von San17

Okay, ja sie steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung das stimm. Aber Sie WILL ja arbeiten, nur das amt sagt immer elternzeit u hilft null. Keine Maßnahme keine Unterstützung einen job zu finden nichts. Sie hatte schon nem job sicher, brauchte nur hilfe was zu regeln, gabs nicht, also kein job usw.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von San17

Klingt nach Ausrede. Es soll tatsächlich Leute geben die auch ohne Amtshilfe einen Arbeitsplatz finden.


San17

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Ne ist keine ausrede, ging da um was, das alleine grade nicht machbar war. Da hat sie keine hilfe bekommen. Sie schreibt bewerbungen über bewerbungen u nur absagen wegen kind u so


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Anregung: Stelle die Frage im Forum von Frau Bader erneut, damit Du eine Expertenmeinung erhältst und nicht falsch beraten wirst. ;-)


kirshinka

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Verlängere deine elternzeit! Anspruch auf Alg 1 hast du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. In deinem Fall gäbe es theoretisch auch 3 Monate Sperre! Theoretisch weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (man muss die Betreuung nachweisen!!!!) und damit keine alg 1 bekommen dürftest. Vielleicht Hartz IV.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Denk dran, wenn Du nicht verheiratet bist musst Du dich nach Ende der EZ selbst krankenversichern. Ich tippe mal drauf, wenn Du bisher daheim bleiben konntest, verdient der Kindsvater so viel das ihr wohl über Hartz4 raus seit - und damit bist Du darüber auch nicht versichert. Und ALG1 gibt es wie gesagt erst wenn Du eine Kinderbetreuung hast. Wenn Du zudem selbst kündigst, ist eine Sperre recht sicher. Außer Du holst dir vorher das OK vom Amt ein das du wegen mangelnder Betreuung kündigst. Dann kannst Du diese evtl umgehen.


-Tamimaus-

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Du bekommst dann ALG2 . im Jobcenter bekommt man unterstützung in jeder Hinsicht zu Bewerbungen usw. Notfalls bringen die dich in eine Maßnahme wo geschultes Personal das mit dir macht und du durch Bewerbungen und Praktika in die Berufswelt kommst, da gibt es tausend tolle angebote. Wenn man es denn auch will......