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Alg 1 und schwanger werden - wie geht´s dann weiter?

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Alg 1 und schwanger werden - wie geht´s dann weiter?

sina_sonnenschein

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Hallo, kennt sich jemand bei Alg 1 aus, was ist wenn man während der Leistungen schwanger wird? Alg zurück zahlen? Sperre/Kürzung? Keine Ahnung Danke


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von sina_sonnenschein

Schwangere sind idR nicht krank. Du bekommst weiter ALG I, bis zum Mutterschutz. Dann greift je nach Lebensumständen im "schlimmsten Fall" ALG II.


sina_sonnenschein

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Antwort auf Beitrag von Susi0103

Danke! Und im Mutterschutz?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von sina_sonnenschein

IM Mutterschutz bezahlt die KK dir ein Mutterschaftsgeld. LG


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von sina_sonnenschein

Erstmal braucht man zum Schwanger werden ja einen Mann. Der ist vorrangig für Dich/Euch zuständig. Wenn ihr zusammen nicht genug Geld habt, dann kann man Wohngeld beantragen und nach Geburt auch Kinderzuschlag ODER (wenn das nicht reicht) ggf ALG II.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Susi0103

Im ALG 1 ist das Einkommen des Ehemannes unerheblich. Erst wenn der ALG1-Anspruch erloschen / aufgebraucht ist, wird man ggf. hilfebedürftig und kann - unter Berücksichtigung - der vorhandenen finanziellen Mittel im Bedarfsfall weitere Mittel beantragen. LG


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Es ging hier um die Zeit ab Mutterschutz und da greift ALG I nicht.


Tabsi83

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Antwort auf Beitrag von sina_sonnenschein

Ich denke, Du bekommst solange Alg1 wie Du auch vermittelbar bist. Also bis zum Mutterschutz. Danach bekommst Du H4. Wenn Dein Kind dann irgendwann im Kiga ist, stehst du dem Arbeitsmarkt ja wieder zur Verfügung und bekommst dann wieder Alg1 (sofern es nicht ausgelaufen ist).


Kloudo

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Das ist nicht Richtig!!! Das Mutterschaftsgeld wird bei ALG 1 Empfänger von der Krankenkasse gezahlt. Nach dem Mutterschutz hast du Anspruch auf dein Jahr Elterngeld. Erst danach würde ggf ALG 2 beantragt werden müssen. ALG 1 kann man nach der Elternzeit nur beantragen, wenn die Betreuung des Kindes gesichert ist.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Kloudo

Um ALG1-Leistungen auch nach Elterngeld in Anspruch nehmen zu können, muss auch eine Vermittelbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich sein. Also, Kind muss betreut sein - im Bedarfsfall. LG


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von sina_sonnenschein

Bis zum Mutterschutz weiter ALG1 beziehen, dann Elterngeld beziehen, dann die Restzeit des ALG 1 noch in Anspruch nehmen. LG