TankGirl
Hallöchen,
ich hab die Frage eben auch im Expertenforum gestellt, aber vielleicht hat ja hier schon jemand Erfahrung und einen heißen Tipp
Ich habe am 03.02.2023 fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um 12 Monate ab dem 01.06.2023 mit Teilzeitbeschäftigung (19,5 h/Woche) gestellt. Der Antrag enthielt die gewünschte Stundenzahl, die Verteilung der Arbeitszeit (3 Tage/Woche) sowie die Bitte, einen Tag im Homeoffice zu arbeiten.
Der Antrag wurde in meiner Abteilung schon mit Naserümpfen aufgenommen, vor allem bzgl. der Verteilung der Arbeitszeit. Hier zeigte ich zwar kompromissbereitschaft, abschließend geklärt wurde es aber bisher nicht. Der letzte Kontakt vor etwa 3 Wochen endete seitens meiner Vorgesetzten mit den Worten"ich mache mir nochmal Gedanken darüber und melde mich dann wieder bei Ihnen", seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Nun ist die Ablehnungsfrist seitens des AG ja zwischenzeitlich um und nach meiner Information gilt ja nun mein Antrag als angenommen wie gestellt.
Letzte Woche erhielt ich ein Bestätigung, dass mein Antrag auf Elternzeit angenommen wurde, über die Teilzeitbeschäftigung während der EZ erhalte ich ein seperates Schreiben.
Heute kam besagtes Schreiben, dass der Reduzierung der Arbeitszeit ab 01.06. auf 50 % zugestimmt wurde. Dabei ein entsprechender Änderungsvertrag. Hier ist jedoch lediglich die Rede davon, dass mein bisheriger AV von 100 % Arbeitszeit auf 50 % reduziert wird. Kein Wort von Elternzeit, kein Wort von Befristung der Reduzierung. Auch wurde weder die Verteilung der Arbeitszeit noch das Homeoffice mit einem Wort erwähnt.
Nun stelle ich mir folgende Fragen:
Wenn ich diesen Änderungsvertrag unterschreibe, dann würde ich ja meinen Arbeitsvertrag im ganzen Ändern, nicht für die Dauer der Elternzeit. Somit hätte ich doch keine Handhabe, nach der EZ wieder meine AZ zu erhöhen. Ist das so korrekt, oder sollte ich hier nochmal das Gespräch suchen?
Kann ich davon ausgehen, dass die Verteilung der Arbeitszeit so angenommen wurde, wie ich sie beantragt habe, oder muss ich auch hier noch einmal nachfragen?
Da die Ablehnungsfrist ja nun abgelaufen ist, kann mein AG hier überhaupt noch auf eine Änderung meinerseits bestehen?
Es geht mir hier nicht darum, meinen Willen auf biegen und brechen durchzusetzen, ich wäre sehr wohl kompromissbereit, die Gegenseite jedoch scheinbar nicht.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Ich kann die nur sagen wie es bei mir war. Ich habe ein Bestätigungschreiben vom Arbeitgeber bekommen in dem alles ganz genau drin stand. Also das meine Elternzeit verlängert wurde bis .... und das ich ab da und da Teilzeit in Elterzeit arbeite und wie das aufgeteilt ist von den stunden pro Tag. Unterschreiben musste ich nichts mehr da mein Antrag quasi so angenommen wurde. Ich weiß ja nicht wie groß dein Arbeitgeber ist und ob es eine Personal Abteilung gibt, sonst würde ich aufjedenfall Telefonisch da mal nachfragen. Genaues kann ich dir nicht sagen aber ich denke es muss drin stehen für welchen Zeitraum das gilt und welche Vereinbarung getroffen wurde. Es ist ja keine dauerhafte Änderung von Vollzeit auf Teilzeit und das ist ganz wichtig.
Hi, für mich klingt es so als will man dich fest in Teilzeit haben. Die Frage ist, ist das für dich ok fur nach der Elternzeit? Wie soll es denn weitergehen? Willst du eh in Teilzeit bleiben? Weil dann wirst du vermutlich deinen Vertrag eh ändern müssen. Ich arbeite im Großkonzern da ist alles geregelt. Bei mir wurde der Antrag auf Verlängerung angenommen und fertig. Ich musste nichts unterschreiben, ich habe eine Bestätigung bekommen. Danach gibt es bei uns die Möglichkeit einer befristeten Arbeitszeitänderung. Da wird je nach persönlicher Situation verhandelt. Ich weiß aber nicht ob das Entgegenkommen vom Konzern ist oder eine gesetzliche Vorgaben (das kann ich aber fast nicht glauben). So oder so, ein rechtlicher Rat ist wohl nicht verkehrt. Ich würde mich beim Anwalt beraten lassen. Ist meist gut investiertes Geld. Da brauchst du fachliche Expertise. Alles gute
Ich danke euch schonmal für eure Antworten. Eine Bekannte, die selbst Personalsachbearbeiterin ist, hat es mir eben auch bestätigt. Das darf so nicht sein, es müsste eine Ergänzung zu meinem Vertrag sein und keine Änderung. Ich werde also nochmal das Gespräch suchen und gehe jetzt erstmal von einem Versehen aus. Es ergibt anders eigentlich keinen Sinn. In meinem Bereich suchen wir eigentlich händeringend Fachpersonal, da können wir es uns eigentlich nicht erlauben, jemanden auf Teilzeit festzunageln. Meiner Chefin war das mit der Teilzeit auch eher ein Dorn im Auge... aber man weiß ja nie... Mal sehen, was dabei rauskommt
Hallo TankGirl, bei mir war es auch ein Änderungsvertrag, da war ich damals auch ganz verwirrt, weil die Elternzeit ja meinen Arbeitsvertrag nicht tangiert. Ich dachte auch, dass es eine befristete Ergänzung zu meinem eigentlichen Arbeitsvertrag gibt. Ich hatte daraufhin mit der Buchhaltung gesprochen und sie meinte, dass der Chef das nur schriftlich für die Unterlagen braucht. Da wir ein eher kleines Unternehmen sind und ich wohl die erste bin, die Teilzeit in Elternzeit arbeiten geht, wollten sie wohl den Weg des geringsten Widerstandes gehen. Bei mir im Vertrag war allerdings der Zeitraum angegeben, für die die Stundenkürzung galt. Von Elternzeit stand da aber auch nichts drin. Im September arbeite ich wieder voll und habe auch schon eine Bestätigung über die Vollzeittätigkeit bekommen (brauche ich hier bei uns für den Antrag der Vollzeitbetreuung für Krippe/Hort). Deinen Vertrag, so wie du ihn bekommen hast, würde ich auch nicht unterschreiben. Das sieht nämlich wirklich so aus, als ob dein Haupt-AV geändert werden soll und das wieder zu korrigieren ist ätzend (eigene Erfahrung -*siehe unten). Schreibe eine Mail an Personaler/Buchhaltung mit deinem Anliegen (den du ja per Antrag eigentlich auch schon so bekundet hast). Dass du eben deinen Hauptvertrag nicht ändern willst, sondern eine Ergänzung haben willst, Elternzeit von ... bis ... mit einer wöchentlichen Wochenarbeitszeit von 20 h. Oder spreche persönlich vor, da lassen sich auch Nachfragen deutlich besser beantworten. Drucke dir paar Sachen aus - dass die Teilzeit-Arbeit deinen eigentlich Arbeitsvertrag ruhend stellt für die Dauer der Elternzeit. Manchem AG ist das vielleicht nicht so bewusst. *Ich habe beim 1. Kind (07/15) den Fehler gemacht und habe 1 Jahr EZ (statt 1,5 Jahre) und 1 Jahr EG beantragt - anderes Unternehmen als im obigen Kontext. Ich wollte nach der EZ nicht gleich voll wieder rein, sondern so ca. 6 Monate auf 30 h arbeiten und danach wieder voll. Nach über 1 Jahr habe ich erst wieder einen 40h-Vertrag bekommen. Ich musste mehrmals nachhaken. Das einzig gute war, dass ich beim Jobwechsel durch den Neuvertrag eine Kündigungsfrist von nur 1 Monat hatte - im Altvertrag wären es 2 Monate gewesen. LG Anja
Danke für deinen Erfahrungsbericht.
Wir sind kein kleines Unternehmen und Elternzeit ist bei uns nix außergewöhnliches, ist auch nicht meine erste. Also sollten sie eigentlich wissen, was sie da machen.
Ich werde mich definitiv nochmal mit dem Sachbearbeiter in Verbindung setzen um die Sache zu klären.
Nein, es gilt was unterschrieben. Ich würde den Vertrag zurück schicken, mit der Bitte um Änderung in Punkten 1, 2, ... da nicht wie besprochen. EZ und TZ in EZ sind übrigens zwei verschiedene Sachen. Vorallem auf die Befristung würde ich bestehen, sonst musst du nach Ende wieder neu verhandeln.
Auch dir vielen Dank, es beruhigt mich, dass ich das nicht allein so sehe. Kann dann ja nicht so falsch liegen
Bei mir ist es auch ein Änderungsvertrag,der aber tagegenau befristet ist und sich damit genau mit der Elternzeit deckt. Von ez steht da explizit nichts drin, aber die Befristung muss sich ganz klar raus lesen lassen. Viel Erfolg!!
Huhu, Auch bei mir gab es leider negative Überraschungen diesbezüglich. Dein Antrag gilt so wie du ihn gestellt hast. Der AG sollte alles in seinem Schreiben aufführen damit du es sorgenfrei unterschreiben kannst. Die Aufteilung der Stunden könnte ich mir noch vorstellen dass man das so regelt (je nachdem wie das bei euch üblich ist). Aber die Befristung auf die Dauer der beantragten Elternzeit muss rein. Sollte ja auch keinerlei Problem sein für den AG das rein zuschreiben. Das ist eine Sache von 5 Minuten. Da muss Frau leider oft sehr hartnäckig sein. Ich drücke die Daumen dass es ohne zu viel Stress über die Bühne geht!
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