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Abmahnung

Abmahnung

MeinSternchen

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Hallo ihr Lieben ! Hatte heute ein Gespräch mit meinem Chef , er wird mir eine Abmahnung zukommen lassen ,da ich am Mittwoch ein Bewohnerzimmer wohl nicht gründlich genug sauber gemacht hatte , es handelte sich um den Badezimmerspiegelschrank .Er hat Fotos gemacht ,ich hatte wohl den Mittelschrank vergessen , und er hat ein Ohrstäbchen und den Staub in einem Taschentuch bis heute morgen aufgehoben . Am, Mittwoch war es sehr hektisch , ich habe nur 2 Füsse und 2 Hände , ich habe mich entschuldigt und natürlich gesagt , das ich in Zukunft noch mehr drauf achten werde . Nach dem Stress im Januar 2012 , wo er mir ja schon gedroht hatte ,mir zu kündigen wegen 8 Kranktagen im Jahr 2011 , werde ich wieder den Verdacht nicht los , das er mich auf biegen und brechen loswerden will . Ich habe eine zusage , aber nur eine mündliche , für einen neuen Job , die Chefin weiss aber noch nicht , wann sie mich einsetzen kann .Ob ich sie mal anrufe ? Natürlich werde ich mich weiter bewerben , aber die Jobs fallen leider nicht vom himmel . Kann ich gegen die Abmahnung vorgehen ? Bin heute nur noch sehr traurig , ich habe das Gefühl , es meinem Chef nicht mehr recht machen zu können ... Lg !


Catmu

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Ja, du kannst dagegen vorgehen. In einem Teil der Juristerei kenn ich mich zwar aus, im Arbeitsrecht habe ich allerdings etwas weniger als verstaubte Grundkenntnisse :-/ Geh zu einem fachanwalt für Arbeitsrecht und lass dich beraten, das Geld würde ich investieren (ggf. Bekommst du einen beratungsschein wenn ein Einkommen niedrig ist?) Mein Gefühl sagt mir dass die Abmahnung so nicht rechtmäßig ist...


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Warte die schriftliche Ausformulierung der Abmahnung ab und lass dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Viel Glück


MeinSternchen

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Danke schön - beim Anwalt war ich ja schon bei dieser Gechichte im Januar 2012, ihn werde ich dann wieder mal besuchen , aber mir gleichzeitig mit Hochdruck eine neue Stelle suchen ,denn offensichtlich hat er mich jauf dem Kieker , und so macht es dann auch keinen Spass mehr . Am schlimmsten hat mich heute aber getroffen ,als er zu mir sagte, ich wäre schlampig - von den Pflegefachkräften höre ich immer nur , wie reinlich ich bin und das unsere Station die schönste und sauberste ist ... Lg !


Franke

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

"Nach dem Stress im Januar 2012 , wo er mir ja schon gedroht hatte ,mir zu kündigen wegen 8 Kranktagen im Jahr 2011" Aua! Der Durchschnitt für alle Arbeitnehmer ist höher. Ich finde unterschiedliche Zahlen, aber alle über 8! Daumendrück, dass Du bald was Besseres hast.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Vorgehen kannst du schon dagegen, aber was soll das bringen. Schon deine nerven und steck die Energie leiber in die Suche nach einer neuen Arbeit. Selbst wenn dein Anwalt es schafft, dass er die Abmahnung zurückzieht, wird er die genauer denn je auf die Finger schauen und wer was sucht..der findet auch. Willst du dir den Stress und diese Belastung wirklich antun? Lächle im freundlich ins gesicht und lass dich am Arsch lecken!!!


hormoni

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Wenn du das GEfühl hast, die Abmahnung ist zu Unrecht entstanden, unterschreib sie nicht. Das hat zwar im Augenblick keine großartige Bedeutung, doch solltest du irgendwann einmal vors Arbeitsgericht müssen, sieht das anders aus. Im Moment könntest du nur den Betriebsrat einschalten. Dafür ist DER ja da. LG h


MeinSternchen

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Nun ,ich bin mir nicht sicher , Fakt ist wohl , das ich den Mittelschrank vergessen habe in dem Zeitdruck . Aber auch da bin ich mir nicht sicher . Ich könnte mir gut vorstellen ,das der Dreck aus einem anderen Zimmer kam ,aber das kann ich niemals beweisen .


luna8

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Du kannst dich dagegen wehren, bei nur einer Abmahnung wäre mir das zu aufwendig, aber wenn du das Gefühl hast, dein Ag will dich rausekeln o.ä. würde ich mich mal beim Arbeitsgericht melden, die sind eher pro Arbeitnehmer. Wie das Verhältnis danach zu deinem Chef wäre, kann ich mir nicht vorstellen, aber evtl musst du auch an dein Arbeitszeugnis denken?!